Volle Zustimmung!, Nachricht @BAHN-MITLESER (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Dienstag, 07.04.2015, 12:25 (vor 3955 Tagen) @ Destear
bearbeitet von GUM, Dienstag, 07.04.2015, 12:28

Insoweit der Verkäufer suggeriert, dass der Käufer diese Karte dann wirklich für Fahrten nutzen kann, sie aber tatsächlich nicht dazu berechtigt, läge wohl je nach Stadium ein vollendeter oder versuchter Betrug vor. Das wäre dann auch was für die Strafverfolgungsbehörden.

Weil der Verkäufer ja wusste - dass die Karte nicht übertragbar ist.

@BAHN-MITLESER:
Langsam wird es wirklich Zeit, dass ein Mitarbeiter der Konzernsicherheit mal regelmäßig auf eBay-Streife fährt.

Könnte man dies nicht in den regelmäßigen Arbeitsablauf der ohnehin immer besetzten Zentrale integrieren. Wäre sicher auch geeignet die eine oder andere zu ruhige Stunde zu füllen, damit die Nachtbereitschaft nicht zu lang wird.

Bei diesem einen Artikel gilt sogar: Dümmer geht es nimmer. Anhand des Ablaufdatums und des offenen Teils der persönlichen Nummer sollte sich auch der Verkäufer sehr schnell feststellen lassen.

Am Besten wäre die Vorab-Registrierung des Unternehmens Bahn als verifizierter Rechte-Inhaber für Artikel der Bahn, so dass die Bahn die Auktionssperrungen selbsttätig vornehmen könnte.

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