Volle Zustimmung!, Nachricht @BAHN-MITLESER (Fahrkarten und Angebote)

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 07.04.2015, 12:39 (vor 3908 Tagen) @ GUM

Bei diesem einen Artikel gilt sogar: Dümmer geht es nimmer. Anhand des Ablaufdatums und des offenen Teils der persönlichen Nummer sollte sich auch der Verkäufer sehr schnell feststellen lassen.

Vorschneller Schluß, Herr Kollege!
Anhand dieser Daten läßt sich der rechtmäßige Inhaber der Bahncard schnell feststellen. Wenn aber ein Taschendieb im wahrsten Sinne des Wortes von dieser Bahncard Besitz ergriffen hat, ist dieser mit an Sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit nicht die gleiche Person wie der rechtmäßige Inhaber.

Bedenkentragende Grüße,
der Colaholiker


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