Länderticket? (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Freitag, 17.07.2009, 16:23 (vor 6003 Tagen) @ Steffen

welche Art von Fahrkarten fallen denn unter den Begriff "Zeitkarten"?
Könnte man z.B. ein Semesterticket auch als Zeitkarte ansehen? Oder muss eine Relation darauf stehen? Denn als Besitzer eines NRW-Semestertickets ergäben sich ja vielfältige Möglichkeiten. Es wäre nicht unwahrscheinlich, dass in NRW mal irgendein NV-Anschluss platzt oder ein Zug ausfällt. Wenn man das häufiger mitbekommt wäre die nächste ICE-Fahrt schon wieder für lau drin. ;-)


Semestertickets zählen als Verbundfahrschein, da gelten (glaube ich) andere, verbundeigene Regeln.

Hallo,

gelten denn dann Ländertickets auch als Verbundfahrschein? Ich meine, ein NRW-Semesterticket (bzw. das analoge Pendant in Niedersachsen, z.B. an der Uni Hannover) ist doch im Grunde ein Länderticket, das ein halbes Jahr gilt. Und wenn es für ein Länderticket 1,50 Euro pro Verspätungsfall geben soll müsste es das doch für's Semesterticket auch geben?!? Heute ist z.B. in NRW wieder der Wurm drin...

Mal ganz abgesehen davon: soll man tatsächlich wegen einer Erstattung in Höhe von 1,50 Euro das ganze Formular ausfüllen und ggf. noch im RZ anstehen um es abzugeben? Da hätte man ja als Pfandpirat einen lukrativeren Job als Kompensationen aufgrund von Verspätungen einzufordern. ;-)

Gruß,
Thomas


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