Entschädigung / Erstattung (Fahrkarten und Angebote)

Matze86, München, Freitag, 17.07.2009, 07:46 (vor 6236 Tagen) @ JanKrohn

Der Rest (höherwertiger Zug, Taxi, Hotel) läuft unter dem Titel "Erstattung". Heißt das, dass auch bei Nicht-Bahn-Verschulden z.B. ein höherwertiger Zug genutzt werden kann?

Dann wird dir das Geld für das neue Ticket u.U. nicht zurückerstattet.

Wie leitet sich eigentlich aus dem neuen Gesetz ab, dass beim SWT die Nutzung von Fernverkehr nicht anwendbar ist?

Fetter Abschnitt.

Naja, das wird eh dauern bis man da mal durchblickt...


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