Entschädigung / Erstattung (Fahrkarten und Angebote)

JanKrohn, Vaals (NL), Freitag, 17.07.2009, 09:22 (vor 6008 Tagen) @ Matze86

Der Rest (höherwertiger Zug, Taxi, Hotel) läuft unter dem Titel "Erstattung". Heißt das, dass auch bei Nicht-Bahn-Verschulden z.B. ein höherwertiger Zug genutzt werden kann?


Dann wird dir das Geld für das neue Ticket u.U. nicht zurückerstattet.

Wieso? Es handelt sich doch nicht um eine Entschädigung, da ich weder einen zeitlichen noch einen finanziellen Vorteil davon habe.

Wie leitet sich eigentlich aus dem neuen Gesetz ab, dass beim SWT die Nutzung von Fernverkehr nicht anwendbar ist?


Fetter Abschnitt.

Na ja, noch ist es denke ich nicht so weit, dass die DB Bahn bei uns Gesetze erlassen kann. ;)

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