Entschädigungen? (Allgemeines Forum)
Hallo,
ist in diesem Zusammenhang nicht auch von einer Neuregelung der Entschädigung bei Verspätungen berichtet worden?
Wird der Betrag erhöht oder steht eine Entschädigung schon früher als bei 61 Minuten zu? In bar oder nur als Gutschein?
Erstreckt sich dies nicht neuerdings auf die gesamte Reisekette und nicht nur auf den Fernverkehr?
Kann man bei Reisen mit Nahverkehrszügen, die verspätet sind, auch Entschädigungen verlangen?
Sind gewisse Fahrkarten von dieser Regelung ausgeschlossen (wie im Moment in Bayern Pauschalpreistickets à la Bayernticket, SWT, Semesterticket etc.)?
Ach, das wäre sonst toll, da könnten selbst wir uns als Studenten unser Semesterticket re-finanzieren lassen, nicht nur die BC 100 Inhaber. ;-)
Gruß,
Tommyboy
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- neue Fahrgastrechte gelten ab 29.Juli -
Alexander,
18.06.2009, 19:13
- neue Fahrgastrechte gelten ab 29.Juli - Ozzwald, 18.06.2009, 20:26
- Entschädigungen? - Tommyboy, 18.06.2009, 23:06