neue Fahrgastrechte gelten ab 29.Juli (Allgemeines Forum)
Ich hab so meine Probleme mit §17 (1)
Ich verstehe es so:
Zug X (RE) hat Verpätung, sagen wir mal 30 Minuten.
Es verkehrt ein Zug Y (IC), 20 Min später als die Planabfahrt von Zug x.
Allerdings wird Zug Y dennoch schneller am Zielort ankommen, und nicht 20 Min später.
Also:
Also kann der Rsd nur andere Züge nehmen wenn er dann trotzdem 20 Min später ankommt?
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- neue Fahrgastrechte gelten ab 29.Juli -
Alexander,
18.06.2009, 19:13
- neue Fahrgastrechte gelten ab 29.Juli - Ozzwald, 18.06.2009, 20:26
- Entschädigungen? - Tommyboy, 18.06.2009, 23:06