2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse? (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Donnerstag, 11.06.2009, 00:47 (vor 6273 Tagen) @ stuttgarter

und - Sorry Liebe70 - mit welcher Begründung sollte der Arbeitgeber hier Probleme machen, geschweige denn kündigen???? Man macht doch nix illegales, und nichts was den AG schädigt, im Gegenteil!

Was ist daran nicht zu verstehen? Mein AG stellt mir für dienstliche Fahrten eine sogenannte Gastfahrkarte zur Verfügung. Diese ist ausschließlich für dienstliche Fahrten. Für meine privaten Fahrten stehen mir Freifahrten zur Verfügung. Nun nutze ich diese Gastfahrkarte allerdings gegen den Willen meines AG für meine privaten Fahrten. Das schädigt auch nicht den AG, im Gegenteil, dadurch bin ich motivierter. Der AG prüft das zufällig nach und stellt fest, daß ich sein Vertrauen mißbraucht habe.

Ich habe gegen seinen ausdrücklichen Willen die Gastfahrkarte für private Fahrten genutzt. Er wird zwar nicht geschädigt, aber der Vertrauensverlust ist so groß, daß er mit mir nicht mehr arbeiten kann und will. Aus die Maus.

Auf den hiesigen Fall übertragen:

Der GKR-Rabatt und die Gastfahrkarte = beides nur für die dienstliche Nutzung.

Die BC50 First und die persönlichen Freifahrten = beides das persönliche Vergnügen.

Die Nutzung des GKR-Rabattes und die Nutzung der Gastfahrten als persönliche Freifahrt = gegen den Willen des AG = grober Vertrauensmißbrauch.

Der materielle Schaden in beiden Fällen = Null. Und der ideelle Schaden?

Fazit: Raus mit ihm!

Und nein, das ist keine Spinnerei, ich kenne Fälle, wo einmal ein DB-Mitarbeiter flog, weil er die Gastfahrten für persönliche Zwecke mißbrauchte - und einen Mitarbeiter, der ebenso den Abflug machte, weil er den GKR-Rabatt seines AG zweckentfremdet (= für sein Privatvergnügen) nutzte.


Wer wissen will, warum es in meinen Zügen keinen GKR-Rabatt beim Fahrkartenkauf gibt, obwohl die betreffende Firma GKR-Kunde ist, kann gern bei mir mal mitfahren und eine Fahrkarte kaufen. Oder er kommt von allein drauf...

Gruß, Ralf


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