2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse? (Fahrkarten und Angebote)

Bahnkunde, Mittwoch, 10.06.2009, 10:26 (vor 5406 Tagen) @ liebe70

Korrekt. Der GK-Rabatt darf nicht zur Anwendung kommen, da der Übergang in die 1.Klasse rein privater Natur ist und sowieso vom Arbeitgeber nicht bezahlt wird (Es sei denn, man schafft es den Cheffe zu überzeugen, daß die Fahrt in der 1.Klasse gut fürs Unternehmen ist).

Gruß, Ralf


Das geht der bahn nun wirklich nichts an, welche Fahrscheine eingereicht werden und welche nicht. Wenn beim Kauf die GKR-Nummer genannt wird, in den meisten Fällen ist sie eh auf der Bahncard hinterlegt, hat die Bahn den GKR zu gewähren.


Wenn Du meinst. Bei mir im Zug gibt es sowas prinzipiell nicht, da kann der Kunde egal wie oft darauf hinweisen, daß er GKR-Kunde ist.

Mit welcher Begründung kannst Du das verweigern?

Der Rest ist Sache zwischen Arbeitnehmer und -geber.


Meinetwegen, aber dann sollte man seinen Cheffe schon vorher fragen, ob er das gestattet. Ansonsten könnte es einen gewaltigen Vertrauensbruch darstellen, was u.U. mit dem Verlust des Arbeitsplatzes endet.

Das ist unbestritten. Nur geht das die Bahn nichts an ;-)


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