Nachtrag - Vortrag (Fahrkarten und Angebote)

br752, Samstag, 02.08.2014, 23:55 (vor 4312 Tagen) @ westtoeast

Solange es nicht fixiert ist, ist es auch nicht missbraeuchlich! Wo kein Klaeger (Frager) da kein Richter, aber ihr spielt euch gerade zum (An)klaeger auf. - Dann kommt eben ein Richter und verbietet es nach 23:59h! Toll!


Ich habe den Thread nicht im Detail verfolgt, gehöre leider gar nicht zum Kreis der BC-100-Nutzer, aber: soweit ich es gesehen habe, hat hier niemand irgendjemand "angeklagt". Es ging einfach darum herauszufinden, welche Auslegung die "richtige" ist, bzw. diejenige, die die Bahn vertritt. Da die Bahn von der 23:59 Uhr Deadline auszugehen scheint, hätte ein entsprechend geschulter ZUB, das doch auch schon vor jeder Nachfrage hier entsprechend monieren können. Du hast also durch die Diskussion hier keine "Chancen" verloren.

Kennst du das Sprichwort wirklich nicht? Fuer dich zur Erklaerung:

Das Sprichwort heisst: "Wo kein Klaeger, da kein Richter". Im uebertragenen Sinne bedeutet, dass wenn man wenn man bloede Fragen stellt oder was geregelt haben moechte und es durch einen Dritten bewerten laesst, dass man auch schnell den Kuerzeren ziehen kann oder das Nachsehen hat. Genauso wie in diesem Fall.

Soll heissen: Nachgefragt und die schlechtest moegliche (finale) Antwort bekommen. Dass man sich sogar wuenscht dass fuer alle festzuschreiben finde ich schon schiekanierend.

Ehrlich gesagt wird es wohl eher umgekehrt sein, dass die ganze Diskussion hier sich überhaupt nicht auf die Praxis auswirken wird. Die 0,001 Prozent der BC-100-Besitzer, die es darauf ankommen lassen (aus Versehen oder aus Unkenntnis oder aus Absicht) geraten zu mindestens 95 Prozent wohl an einen ZUB, der sich daran nicht groß stören wird, und die drei Stunden jedenfalls toleriert. Kurzum: Viel Lärm um nichts.

Da wirst du ja immer noch schlimmer. Auf der einen Seite unterstuetz du die Idee, dass man die 23:59h Regel doch bitte in den BB festschreiben soll und auf der anderen Seite hoffst du oder gehst davon aus, dass die Zugbegleiter dann _vorsaetzlich_ dagegen verstossen koennen/sollen?

Und morgen kuemmert ihr euch dann um die exakte Einhaltung der Wege auf der Fahrkarte oder das Fotografieren auf dem Bahnsteig oder den Aufenthalt im Vorraum der 1. Klasse Dostos. -> Hier diskutiert.

Insofern wird sich an der Praxis wohl nicht viel ändern, aber Du wirst einfach damit leben müssen, dass es ehrliche Menschen gibt, die gerne wissen wollen, welche Regeln gelten, und deren Lebensmotto nicht darin besteht, immer das Maximum rausholen zu müssen, auch um den Preis, sich damit in Grauzonen zu begeben.

Natuerlich wird sich was aendern, genauso wie durch die "Herr Lehrer ich weiss was" Fraktion auch schon die Gueltigkeit der Auslandstickets halbiert wurde!

Sobald es festgeschrieben ist, ist es auch fuer den Zub eine Uebertretung der Regeln, ansonsten waere es ein Ermessenspielraum.

Soll heissen: Diese d**fe Nachfragerei nimmt in Zukunft dem Zub den Ermessensspielraum. Da verwechselst du wohl "Ermessenspielraum" mit Grauzone.

Es gab keine Regeln bis ihr/er sie habt pruefen und feststellen lassen. Versteh das doch bitte.

> Es ging einfach darum herauszufinden, welche Auslegung die "richtige" ist, bzw. diejenige, die die Bahn vertritt

Weisst du wie man Leute nennt die nur etwas um des Wissens wollen herausfinden wollen, ohne dabei die Konsequenzen fuer sich und andere zu bedenken? Ich schreib es hier nicht!

BR752


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