Fahrgastrechte: Warum nicht? (Fahrkarten und Angebote)

gnampf, Freitag, 06.06.2014, 17:01 (vor 4325 Tagen) @ Sören Heise

Dann schreibt man: Geplante Fahrt so und so, tatsächlich so und so gefahren. Da sehe ich kein Problem, das würde ich so machen.

Ich meinte auch das es fuer die Bahn schwierig ist einem da Betrug zu beweisen, denn einen Nachweis kann sie nicht wirklich fordern, da sie einem ja keinen ausstellen kann bei sowas, selbst wenn sie wollte. Bei anderen Faellen ist der Betrug zum Glueck offensichtlicher und kann somit besser verfolgt werden.


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