Sitzplatzanspruch gibts net -->§13EVO, nehmen Sie nen Kuchen (Allgemeines Forum)

SvenTX, Mittwoch, 23.04.2014, 22:17 (vor 3674 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von SvenTX, Mittwoch, 23.04.2014, 22:17

Hallo,
*zustimm*.

Um die Fragen zu Beantworten:
1. Ja, für 2000€, indem man bahn comfort Person wird ;)
2. Aus Wikipedia:

Sitzplatzvorteile für bahn.bonus-comfort-Kunden
bahn.bonus comfort-Kunden können spezielle Sitzplatz- und Reservierungskontingente in Fernzügen nutzen. Im Sitzplatzbereich für Comfort-Kunden sollen Fahrgäste, die selber nicht bahn.bonus-comfort-Kunden sind, ihren Platz für bahn.bonus-comfort-Kunden freigeben; einen Anspruch auf diese Plätze sehen die Beförderungsbedingungen zwar nicht vor, über das Hausrecht kann das Zugbegleitpersonal bahn.bonus-comfort-Kunden jedoch Sitzplätze zuweisen[10].

http://de.wikipedia.org/wiki/Bahn.bonus_comfort#Leistungen

Wenn man wenig Gepäck hat, empfehle ich immer durch den Zug zu laufen, entweder sind die Zugenden leerer, oder die 2. Klasse zwischen Bistro & 1. Klasse oder die gemütlichen Fussbodenplätze beim Kinderabteil ;)
Bzw. Teebeutel mitnehmen, für 3€ Kuchen kaufen, gratis heißes Wasser bestellen und der Sitzplatz schmeckt viel besser :D

Grüße
Sven


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