Sitzplatzanspruch nicht vorhanden -->§13EVO (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Dienstag, 22.04.2014, 22:51 (vor 3675 Tagen) @ lululu
bearbeitet von michael_seelze, Dienstag, 22.04.2014, 22:51

Ferner regte die junge Dame sich über diese bahn-comfort Sitze massiv auf, da jeder ein ANrecht auf einen Sitz habe - egal wo!

Was ist dran an dieser Geschichte?

In dieser Form nicht viel. Allerdings stört die fehlende Verankerung in den BB lt. Bahn-Auskunft nicht. Es wird auf §13 EVO verwiesen.
Dieser lautet:

Unterbringung der Reisenden
(1) Der Reisende hat Anspruch auf Beförderung in der Klasse, auf die sein Fahrausweis lautet. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz oder auf Unterbringung in der 1. Klasse bei Platzmangel in der 2. Klasse besteht nicht. Der Tarif kann Ausnahmen zulassen. Das Eisenbahnpersonal ist berechtigt, den Reisenden Plätze anzuweisen. Auf Verlangen der Reisenden ist es verpflichtet, für deren Unterbringung zu sorgen.
(2) Der Reisende hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er keinen Sitzplatz findet und ihm keiner angewiesen werden kann.

Damit ist die Sache schon geregelt. Wenn das Zugpersonal den ohne bahn.comfort-Karte im bahn.comfort-Sitzplatbereich sitzenden Reisenden bei Platzmangel nicht einen anderen Platz anweist, kann man nichts tun.
Es hat Karten mit bahn.comfort-Status wie Reservierungen für einen Sitzplatz im bahn.comfort-Sitzplatzbereich anzusehen. ["wie anzusehen" ist etwas anderes als "als anzusehen"]
Die Reisenden ohne bahn.comfort-Status, die im bahn.comfort-Sitzplatzbereich sitzen, sind lediglich darauf hinzuweisen, dass sie den Platz bei Platzmangel für bahn.comfort-Kunden freigeben müssen.
Das bedeutet, dass solange nichts geschieht, bis der bahn.comfort-Sitzplatzbereich komplett besetzt ist.

Meines Wissens nach hat niemand explizit Anrecht auf einen Sitzplatz. Selbst ich als hochgradig Sehbehinderter nicht. Wenn ich mal in einem Zug lande wo ich keine Platzreservierung habe (Verspätung, Anschlussverlust, ...) lande ich zwar immer beim Zugchef der mich da irgendwo hinsetzt, aber Anspruch auf einen Sitzplatz hat keiner.

Du hast zwar keinen Anspruch auf einen Sitzplatz, hast aber durch die Regelung aus Punkt 6.1 BB PV ein Vorrecht auf bestimmte, gekennzeichnete Sitzplätze, wenn Du schwerbehindert bist:

Kleinkindabteile oder -plätze oder Abteile/ Plätze für schwerbehinderte Menschen sind bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum