NL: Ausroll ERTMS teurer, später und unvollständig. (Allgemeines Forum)

Oscar (NL), Eindhoven (NL), Dienstag, 15.04.2014, 08:24 (vor 4380 Tagen)

Hallo ICE-Fans,


rundum ERTMS entwickelt sich irgendwie eine ähnliche Seifenoper wie bei der HSL-Zuid.
Wie ich hier erfahre, soll das ERTMS bei uns [1] teurer werden, [2] später verfügbar sein und [3] nicht netzweit ausgerollt werden.

Zu [1]: es wurde ERTMS Level 2 gewählt und nicht die preiswertere Alternative Level 1 Limited Supervision. Der Grund ist mir zur Zeit nicht klar; vermutlich möchte man Komkpatibilitätsprobleme vorbeugen. Oh Ironie: die drei Auslegungen von Level 2 in NL sind heute schon nicht miteinander kompatibel.

Ursprünglich war 2 Milliarden Euro für ERTMS reserviert, jetzt werden es mindestens 2,5 Milliarden, hier redet man sogar von 3,6 Milliarden.

Zu [2]: die Züge werden erst 2022 alle mit den benötigten "trainborne equipment" versehen sein. Die Strecken folgen dann bis 2028.
Die ATB muss also noch bis mindestens 2028 durchhalten. Zwar ist sie inzwischen verbessert, aber dennoch reden wir hier von einem System, dessen Grundriss aus 1962 stammt. Als es die Schienenbananen und die BR 103 noch nicht gab.

Zu [3]: nicht alle Strecken werden von ERTMS Level 2 versehen; nur die, die wegen des 10-Minutentaktes eine höhere Kapazität und/oder 160 km/h benötigen.
Sollte also eine Reise Amsterdam-Groningen beschleunigt werden, dann wohl nicht wegen Anhebung der vmax ab Zwolle (wo es sich wegen der langen Nonstop-Abständen lohnen würde), sondern wegen der Anhebung der vmin in Zwolle. Selbstverständlich sind die nördlichen Provinzen damit nicht gerade happy.

Auch ICE International muss nach wie vor mit ATB zurechtkommen, wenn die Strecke gesperrt ist und eine Umleitung via Hilversum, Den Bosch-Nijmegen oder Venlo nötig ist.
Wieso die Lücke Hilversum-Amersfoort besteht, ist mir auch unklar. Dort fährt ja der Berlin-IC sowie der Güterverkehr Amsterdam-Norddeutschland

Schlimmer ist allerdings die Tatsache, dass zwei Systeme nebeneinander existieren. Wozu das führen kann, haben wir letzten Sommer in Spanien gesehen.


Hier wird übrigens behauptet, dass die ICEs heute schon ERTMS-geführt auf Amsterdam-Utrecht verkehren. Das wäre mir neu.


gruß,

Oscar (NL).

--
Mit den neuen IC-Triebwagen wird alles besser !!

Trans-Europ-Express 2.0? Abwarten und TEE trinken!

Schienenstränge enden nicht an einer Staatsgrenze, sondern an einem Prellbock.

NL: Ausroll ERTMS teurer, später und unvollständig.

ICE-TD, Dienstag, 15.04.2014, 12:20 (vor 4380 Tagen) @ Oscar (NL)

Hier wird übrigens behauptet, dass die ICEs heute schon ERTMS-geführt auf Amsterdam-Utrecht verkehren. Das wäre mir neu

Laut unseren Weisungen wird Amsterdam - Utrecht mit ETCS befahren seit ein paar Wochen. Ob das wirklich der Fall ist weiß ich nicht, da ich nicht die niederländischen Strecken befahre. Zumindest soll im 406 das ETCS-Fahrzeuggerät zwischen Amsterdam und Utrecht aktiv geschaltet werden.

CH: Stand des ETCS-Rollouts. (m.B.)

Twindexx, St. Gallen (CH), Dienstag, 15.04.2014, 16:04 (vor 4380 Tagen) @ Oscar (NL)
bearbeitet von Twindexx, Dienstag, 15.04.2014, 16:05

Hoi,

Zu [1]: es wurde ERTMS Level 2 gewählt und nicht die preiswertere Alternative Level 1 Limited Supervision. Der Grund ist mir zur Zeit nicht klar; vermutlich möchte man Komkpatibilitätsprobleme vorbeugen. Oh Ironie: die drei Auslegungen von Level 2 in NL sind heute schon nicht miteinander kompatibel.

Das lässt sich aber sehr wohl lösen. Die mittlerweile auf den SBB-Fahrzeugen verbauten Geräte kommen mit der NBS Mattstetten-Rothrist, dem Lötschbergbasistunnel und dem ETCS L1 LS auf dem Bestandsnetz klar.


Hier mal eine aktuelle Übersicht:

[image]


Bereits Ende nächsten Jahres wird man im Transitverkehr auf der Nord-Süd-Achse via Gotthard oder Lötschberg-Simplon kein schweizerisches Signum oder ZUB mehr benötigen. Spätestens bis Ende 2017 sind diese Systeme dann in der ganzen Schweiz Geschichte und die Fahrzeuge benötigen nur noch eine ETCS-Ausrüstung mit entsprechendem Softwarestand (SRS 3.3.0).


Grüsse aus der Ostschweiz.

--
[image]

Aktuell im Einsatz auf den Linien IC 1, IC 2, IC 3, IC 21, IR 13, IR 15, IR 27 und IR 70:
Der SBB FV-Dosto.

Twindexxe nur noch mit ETCS

Alphorn (CH), Mittwoch, 16.04.2014, 00:01 (vor 4380 Tagen) @ Twindexx

Bereits Ende nächsten Jahres wird man im Transitverkehr auf der Nord-Süd-Achse via Gotthard oder Lötschberg-Simplon kein schweizerisches Signum oder ZUB mehr benötigen. Spätestens bis Ende 2017 sind diese Systeme dann in der ganzen Schweiz Geschichte und die Fahrzeuge benötigen nur noch eine ETCS-Ausrüstung mit entsprechendem Softwarestand (SRS 3.3.0).

Einen Vorteil hat die Verspätung der Twindexxe ja: Bald brauchen sie nur noch ETCS. Meiner Meinung nach sollte man die künftigen Twindexx-Strecken prioritär umstellen, damit man sich die Signum/ZUB-Ausstattung an den neuen Zügen sparen kann.

Twindexxe nur noch mit ETCS

Twindexx, St. Gallen (CH), Mittwoch, 16.04.2014, 02:13 (vor 4379 Tagen) @ Alphorn (CH)

Hoi,

Einen Vorteil hat die Verspätung der Twindexxe ja: Bald brauchen sie nur noch ETCS. Meiner Meinung nach sollte man die künftigen Twindexx-Strecken prioritär umstellen, damit man sich die Signum/ZUB-Ausstattung an den neuen Zügen sparen kann.

Da die Twindexx prioritär auf die IC Genève - Bern- St. Gallen kommen, aber die ETCS-Migration prioritär auf der Nord-Süd-Achse wegen den Verträgen mit der EU (und was machen die EU-Mitglieder selbst?) bis Ende 2015 fertiggestellt werden muss, werden mindestens die Hälfte der bestellten Twindexx noch für kurze Zeit Signum/ZUB bekommen müssen. Aber bereits die im Laufe des Jahres 2017 auszulieferten Züge können dann schon ohne Signum/ZUB ausgerüstet werden. Bis Ende 2017 soll die Hälfte der 59 bestellten Züge bei den SBB im Einsatz stehen.


Grüsse aus der Ostschweiz.

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Aktuell im Einsatz auf den Linien IC 1, IC 2, IC 3, IC 21, IR 13, IR 15, IR 27 und IR 70:
Der SBB FV-Dosto.

Einheitliche Zugsichrung in CH vs. NL-Fleckenteppich.

Oscar (NL), Eindhoven (NL), Mittwoch, 16.04.2014, 08:07 (vor 4379 Tagen) @ Twindexx
bearbeitet von Oscar (NL), Mittwoch, 16.04.2014, 08:09

Hallo Twindexx,

Das lässt sich aber sehr wohl lösen. Die mittlerweile auf den SBB-Fahrzeugen verbauten Geräte kommen mit der NBS Mattstetten-Rothrist, dem Lötschbergbasistunnel und dem ETCS L1 LS auf dem Bestandsnetz klar.

Soweit ich weiß, stammen die ersten beiden von Dir genannten ETCS-Projekte vom selben Hersteller.
Die drei bisherigen ETCS-Projekte in NL stammen von 3 unterschiedlichen Herstellern die es alle auf eigener Faust gemacht haben.
Ein ICE International Frankfurt-Amsterdam kann somit nicht über die HSL-Zuid fahren, weil der Zug "das dortige Schienen-Esperanto-Dialekt nicht versteht".

Bereits Ende nächsten Jahres wird man im Transitverkehr auf der Nord-Süd-Achse via Gotthard oder Lötschberg-Simplon kein schweizerisches Signum oder ZUB mehr benötigen.

Wenn Geld ohne Ende da ist, können wir auch auf die ATB verzichten, so wie CH auf Signum/ZUB verzichten kann.
Wie hier schon gemeldet, würde eine komplette Umstellung unseres Kernnetzes 5,2 Milliarden kosten. Das ist also noch ohne die Dieselnetze im Norden und Osten des Landes, wo Arriva verkehrt, und ohne das von Veolia betriebene Netz in Limburg.

Vermutlich reden wir dann von 7 Milliarden. Das möchte der Staat NL aber nicht ausgeben; er hätte ERTMS lieber für 2 Milliarden gehabt. Und s.i.w. geht das auch mit Level 1 Limited Supervision, ermöglicht sogar die Verdichtung auf 10 Minutentakt. In CH sollen ja insgesamt mehr Züge fahren als bei uns (wohl nicht mehr Personenzüge aber definitiv viel mehr Güterzüge).

Gut, es wird nun ein Kompromiss, sprich die 3,6 Milliarden-Version. Bezüglich Strom- und Sicherungssysteme wird unser Netz ein Fleckenteppich wie niemals zuvor.


gruß,

Oscar (NL).

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Schienenstränge enden nicht an einer Staatsgrenze, sondern an einem Prellbock.

Einheitliche Zugsichrung in CH vs. NL-Fleckenteppich.

Steffen, Mittwoch, 16.04.2014, 10:13 (vor 4379 Tagen) @ Oscar (NL)

Gut, es wird nun ein Kompromiss, sprich die 3,6 Milliarden-Version. Bezüglich Strom- und Sicherungssysteme wird unser Netz ein Fleckenteppich wie niemals zuvor.

Wenigstens sind die 25 kV der Betuweroute und der HSL-Zuid miteinander kompatibel - oder?

Was ETCS angeht - es ist für mich ein hochgradiger Designfehler, dass man ein System zur Vereinheitlichung eines europaweiten Flickenteppichs schafft, das zwar einheitlich ist, dabei aber zueinander völlig inkompatibel. Herzlichen Glückwunsch! (geht nicht an NL sondern an die ETCS-Erfinder. NL haben nur das "Pech", dass sie darauf reingefallen sind)

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Schlechte Lösung

Alphorn (CH), Mittwoch, 16.04.2014, 11:02 (vor 4379 Tagen) @ Oscar (NL)
bearbeitet von Alphorn (CH), Mittwoch, 16.04.2014, 11:05

Wenn Geld ohne Ende da ist, können wir auch auf die ATB verzichten, so wie CH auf Signum/ZUB verzichten kann.
[...]
Vermutlich reden wir dann von 7 Milliarden. Das möchte der Staat NL aber nicht ausgeben; er hätte ERTMS lieber für 2 Milliarden gehabt.

Kommt halt drauf an, wie man's macht. Die ganze Schweiz wird für lächerliche 0,3 Milliarden Euro umgerüstet, weil man ETCS Level 1 LS verwendet (punktförmig). Günstiger wurde es auch, weil man schon länger ETCS-Balisen zur Übermittlung der Signum/ZUB-Befehle nutzt; neuere Fahrzeuge haben also schon die richtigen Empfänger. Ich kenne die Hardware von ATB nicht, aber sowas müsste doch auch mit diesem System machbar sein.

Wenn man schon 2 Milliarden investieren will, dann sollte man vielleicht eine Milliarde für die Komplettumstellung auf ETCS Level 1 LS investieren und den Rest für Level 2 auf den dringendsten Strecken.

Dänemark will übrigens das gesamte Netz für 2,4 Mrd EUR auf Level 2 umstellen.

Welche Lösung?

Christian Snizek, Mittwoch, 16.04.2014, 12:22 (vor 4379 Tagen) @ Alphorn (CH)

Es gibt derzeit in der Schweiz eine TGV-Verbindung, bei welcher das Alstom-Wunder von Bern über die Stammstrecke via Burgdorf/Langenthal nach Olten verkehrt, weil die Eisenbahn in Folge von ETCS-Inkompatibilität nicht über die Neubaustrecke Mattstetten <-> Rothrist verkehren darf ...

Welche Lösung?

Twindexx, St. Gallen (CH), Mittwoch, 16.04.2014, 17:06 (vor 4379 Tagen) @ Christian Snizek

Hoi,

Es gibt derzeit in der Schweiz eine TGV-Verbindung, bei welcher das Alstom-Wunder von Bern über die Stammstrecke via Burgdorf/Langenthal nach Olten verkehrt, weil die Eisenbahn in Folge von ETCS-Inkompatibilität nicht über die Neubaustrecke Mattstetten <-> Rothrist verkehren darf ...

Das liegt daran, weil die TGV schlicht keine ETCS-Zulassung haben. Ohne ETCS darf man halt nicht auf die NBS, Punkt. Wenn sich die Franzosen nicht an die einheitlichen Standards halten können, dann kann man für diesen Zug in der Schweiz auch keine Extrawurst braten. Die Schweiz verwendet auch keine Spezialprogrammierungen, sondern offizielle Softwarereleases.
Ich weiss nicht, ob man von französischer Seite mittlerweile den Antrag für Zulassung von ETCS im TGV gestellt hat.


Grüsse aus IC 731.

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Aktuell im Einsatz auf den Linien IC 1, IC 2, IC 3, IC 21, IR 13, IR 15, IR 27 und IR 70:
Der SBB FV-Dosto.

Schlechte Lösung

guru61, Arolfingen, Donnerstag, 17.04.2014, 11:53 (vor 4378 Tagen) @ Alphorn (CH)

Kommt halt drauf an, wie man's macht. Die ganze Schweiz wird für lächerliche 0,3 Milliarden Euro umgerüstet, weil man ETCS Level 1 LS verwendet (punktförmig).

Hallo

Schau dann aber auch, was man dafür bekommt!
Signum bzw ZUB, einfach statt mit Magneten oder Koppelspulen, mit Eurobalisen.

Ich warte darauf, bis das erste Neuhausen, Olten oder Granges-près-Marnand VD, mit ETCS L1 LS passiert.
Der Umbau auf mindestens ZUB Funktionalität ist nicht flächendeckend geplant, sondern von einer Risikoanalyse abhängig. Und dort wäre wahrscheinlich Granges-près-Marnand VD nicht berücksichtigt worden, weil ja nur 2 Kreuzungen pro Tag stattfinden.

Also: Auf ein frohes kollidieren ETCS L1 LS gesichert!
Und stell dann dereinst vor der Pressekonferenz den Fernseher hochkant, damit dem Meyer sein Gesicht platz hat!

Gruss Guru

Warum eigentlich ETCS Level 2?

Kundenzug, Mittwoch, 16.04.2014, 16:43 (vor 4379 Tagen) @ Oscar (NL)

Kann mir jemand erklären, warum die Eisenbahninfrastrukturbetreiber ihre Bemühungen nicht gleich auf eine Aufrüstung auf ETCS Level 3 fokussiert haben?

Level 3 hat an der Strecke nur noch die passiven Balisen. Die sensible Technik seitens der Infrastruktur konzentriert sich auf die Funkverbindung und die Zentralrechner. Das dürfte doch die Umstellung deutlich vereinfachen und auch die Wartungskosten an der Strecke reduzieren.

Die eigentliche Herausforderung lag meines Wissens bei der Umsetzung in den Fahrzeugen. Die Bestimmung der aktuellen Position dürfte aufgrund der Vielzahl an bekannten Verfahren mittlerweile beherrschbar, zuverlässig und umsetzbar sein. Wie sieht es bei der Feststellung der Zugintegrität aus? Das sollte doch auch eine überwindbare Herausforderung sein. Schließlich kuppeln wir in Europa entweder manuell oder haben aufwändige automatische Kupplungen, die in der Regel eine ganze Reihe von Leitungen mit kuppeln, so dass ein, zwei zusätzliche Kabel im Zweifelsfall nicht ein k.o. Kriterium sein könnten.

Darum

mrhuss, FKON, Mittwoch, 16.04.2014, 17:01 (vor 4379 Tagen) @ Kundenzug

Die eigentliche Herausforderung lag meines Wissens bei der Umsetzung in den Fahrzeugen. Die Bestimmung der aktuellen Position dürfte aufgrund der Vielzahl an bekannten Verfahren mittlerweile beherrschbar, zuverlässig und umsetzbar sein. Wie sieht es bei der Feststellung der Zugintegrität aus?

Genau das ist das Problem.

Das sollte doch auch eine überwindbare Herausforderung sein. Schließlich kuppeln wir in Europa entweder manuell oder haben aufwändige automatische Kupplungen, die in der Regel eine ganze Reihe von Leitungen mit kuppeln, so dass ein, zwei zusätzliche Kabel im Zweifelsfall nicht ein k.o. Kriterium sein könnten.

Das Problem ist, dass auf einer Strecke, die nur mit Level 3 ausgerüstet ist, alle dort verkehrenden Züge ein System zur Zugvollständigkeitskontrolle brauchen und ein solches derzeit nicht so einfach "von der Stange" erhältlich ist. Das mit den "ein, zwei zusätzlichen Kabeln" ist bei Güterzügen in der Tat ein k.o.-Kriterium, da Güterzugwagen Marke Handelsüblich überhaupt keine durchgehenden elektrischen Leitungen haben.

Warum?

Kundenzug, Mittwoch, 16.04.2014, 17:30 (vor 4379 Tagen) @ mrhuss

Das ist ja bekannt.

Die Frage ist eher, warum man das nicht entwickelt und zur Pflicht erklärt hat? Wenn hunderttausende Wagen umgerüstet werden müssen, dann wird das ein Massenprodukt und dementsprechend billig. Im Vergleich dazu wird die Umrüstung auf die Flüsterbremse eher teurer sein.

Zugleich werden Jahr für Jahr sehr große Summen in neue Sicherungstechnik für Neubaustrecken gesteckt, die mit ETCS Level 3 nicht mehr nötig wäre. Ist das volkswirtschaftlich sinnvoll?

Du stellst Dir das viel zu einfach vor...

mrhuss, FKON, Mittwoch, 16.04.2014, 17:57 (vor 4379 Tagen) @ Kundenzug

Die Frage ist eher, warum man das nicht entwickelt und zur Pflicht erklärt hat? Wenn hunderttausende Wagen umgerüstet werden müssen, dann wird das ein Massenprodukt und dementsprechend billig. Im Vergleich dazu wird die Umrüstung auf die Flüsterbremse eher teurer sein.

Du stellst Dir das viel zu einfach vor.

Es wird nicht dazu kommen, dass alle Güterwagen mit durchgehenden Steuerleitungen ausgestattet werden. Ein Versuch einer Massenumrüstung von Wagen ist in den 1980ern schon mal gescheitert, als man noch die automatische UIC-Kupplung einführen wollte. Die Einführung der "Flüsterbremse" ist harmlos, da die Bremssohlen Verschleißteile sind, die eh irgendwann gewechselt werden müssen.

Die einzige Chance besteht in der Entwicklung von funkgestützten Zugvollständigkeitskontrollsystemen. Ein solches System zu entwickeln ist aber nicht gerade trivial, da naturgemäß hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit existieren.

Du stellst Dir das viel zu einfach vor...

Kundenzug, Mittwoch, 16.04.2014, 18:13 (vor 4379 Tagen) @ mrhuss

Deine Argumentation läuft sehr stark auf Interessen hinaus, die diese Entwicklung blockieren. Dabei könnte die unterschiedliche Finanzierung von Neubautrassen und Fahrzeugen oder auch der Erhalt der Abschottung der Märkte durch unterschiedliche Systeme eine große Rolle spielen.

Somit wäre es eine Frage des politischen Willens. Die Einführung der Umweltzonen für Kfz hat gezeigt, dass vieles möglich ist, wenn man es möchte.

Von der Funklösung habe ich auch schon gehört. Bei der bin ich aber recht pessimistisch, dass die sich durchsetzt.

Du stellst Dir das viel zu einfach vor...

mrhuss, FKON, Mittwoch, 16.04.2014, 18:26 (vor 4379 Tagen) @ Kundenzug

Es geht nicht um irgendwelche Blockaden, sondern um Kosten und Nutzen.

Auf der Nutzen-Seite steht bei Level 3 der Wegfall der ortsfesten Gleisfreimeldeanlagen und die variablen Blöcke. Auf der Kostenseite steht die Notwendigkeit von Zugvollständigkeitskontrollsystemen. Letztere kosten schlicht mehr als man bei den Gleisfreimeldeanlagen sparen kann und sind außerdem wie schon gesagt weder zugelassen noch überhaupt entwickelt. Die variablen Blöcke bei Level 3 sind zwar schön, aber so viel bringen die jetzt auch wieder nicht und kurze Blöcke gab's auch schon bei CIR ELKE.

Von der Funklösung habe ich auch schon gehört. Bei der bin ich aber recht pessimistisch, dass die sich durchsetzt.

Im Gegenteil. Im Güterverkehr haben Funksysteme als einzige Möglichkeit auch nur den Hauch einer Chance, denn niemand hat die Absicht, Leitungen in Güterwagen zu verlegen, von denen ja jetzt noch nicht einmal klar ist, wie die aussehen müssten...

Du stellst Dir das viel zu einfach vor...

Kundenzug, Mittwoch, 16.04.2014, 19:20 (vor 4379 Tagen) @ mrhuss

Es geht nicht um irgendwelche Blockaden, sondern um Kosten und Nutzen.

Kennst Du da eine passende und valide Gegenüberstellung zu den Kosten und dem Nutzen?

Wenn man das Potential von Level 3 ausnutzt, wird der Nutzen wohl sehr hoch sein. Um dies auszunutzen, muss es aber im Einsatz sein. Die Lebensdauer der Eisenbahnfahrzeuge wird dafür sorgen, dass man entweder diese Umrüstung irgendwann durchführt oder sich mit dem heutigen System und seinen Möglichkeiten begnügt. Letztlich schiebt man die Entscheidung vor sich her. Ob sich das lohnt?

Was die Blockaden anbelangt, so würde ich das nicht so einfach von der Hand weisen. Es gibt viele Beispiele dafür, wie Eisenbahnunternehmen versuchen, Wettbewerb in ihren Heimatmärkten zu verhindern.


Auf der Nutzen-Seite steht bei Level 3 der Wegfall der ortsfesten Gleisfreimeldeanlagen und die variablen Blöcke. Auf der Kostenseite steht die Notwendigkeit von Zugvollständigkeitskontrollsystemen. Letztere kosten schlicht mehr als man bei den Gleisfreimeldeanlagen sparen kann und sind außerdem wie schon gesagt weder zugelassen noch überhaupt entwickelt. Die variablen Blöcke bei Level 3 sind zwar schön, aber so viel bringen die jetzt auch wieder nicht und kurze Blöcke gab's auch schon bei CIR ELKE.

Die kurzen Blöcke hat man aber nicht häufig genutzt, weil sie zu teuer waren, oder? Zudem könnten sie den Moving Block auch nicht ersetzen. Der ETCS Level 3 ist halt ein Durchbruch, der ganz neue Möglichkeiten schafft. Dieser Durchbruch stellt einen Nutzen dar. Wollte man nur die Zugvollständigkeitskontrolle im Zug und auf der Strecke miteinander verrechnen, so könnte es sich tatsächlich nicht lohnen.

Von der Funklösung habe ich auch schon gehört. Bei der bin ich aber recht pessimistisch, dass die sich durchsetzt.


Im Gegenteil. Im Güterverkehr haben Funksysteme als einzige Möglichkeit auch nur den Hauch einer Chance, denn niemand hat die Absicht, Leitungen in Güterwagen zu verlegen, von denen ja jetzt noch nicht einmal klar ist, wie die aussehen müssten...

Soll das heißen, dass es dazu keine passenden Ideen gibt? Das glaube ich nicht.

Du stellst Dir das viel zu einfach vor...

bahnerausleidenschaft, Mittwoch, 16.04.2014, 19:49 (vor 4379 Tagen) @ Kundenzug


Was die Blockaden anbelangt, so würde ich das nicht so einfach von der Hand weisen. Es gibt viele Beispiele dafür, wie Eisenbahnunternehmen versuchen, Wettbewerb in ihren Heimatmärkten zu verhindern.

Dann nenne doch mal ein paar Beispiele bitte.

Du stellst Dir das viel zu einfach vor...

Kundenzug, Mittwoch, 16.04.2014, 20:06 (vor 4379 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
bearbeitet von Kundenzug, Mittwoch, 16.04.2014, 20:07

Als bahnerausleidenschaft solltest Du diese Frage eigentlich selbst viel besser beantworten können und als aufmerksamer Leser dieses Forums erst recht.

In diesem Thread weist beispielsweise Twindexx darauf hin, dass die Schweiz deutlich weiter mit dem ETCS Aufbau als die Staaten der EU ist. Oscar (NL) weist auf die nicht kompatiblen Ausführungen hin. Damit wird schon hier im Thread deutlich, dass eine gute Interoperabilität nicht unbedingt ein hohes Ziel bei den lokalen Infrastrukturbetreibern ist.

Oder nimm den Thread, der sich jüngst mit dem geplanten Zug zwischen Mailand und Frankfurt beschäftigt Link. Da konnte man einiges zum Trassevergabeverhalten der Italiener lesen.

Du stellst Dir das viel zu einfach vor...

bahnerausleidenschaft, Mittwoch, 16.04.2014, 20:14 (vor 4379 Tagen) @ Kundenzug
bearbeitet von bahnerausleidenschaft, Mittwoch, 16.04.2014, 20:15

Und ich dachte ich lese von dir was neues. Aber du nennst auch nur Sachen die andere schon genannt haben. Aber da ich nur ein kleines Licht bei der Bahn bin, werde ich leider nicht von der Zentrale über geplante Boykotts informiert.

Jetzt bin ich neugierig

mrhuss, FKON, Mittwoch, 16.04.2014, 23:27 (vor 4379 Tagen) @ Kundenzug

Der ETCS Level 3 ist halt ein Durchbruch, der ganz neue Möglichkeiten schafft.

An dieser Stelle frage ich mich jetzt, welche Wunderfeatures Du bei ETCS Level 3 siehst, die es bei Level 2 nicht gibt.

Jetzt bin ich neugierig

Kundenzug, Donnerstag, 17.04.2014, 09:16 (vor 4378 Tagen) @ mrhuss

Level 3 ermöglicht den Moving Block und der wiederum ermöglicht das Fahren im Konvoi und das wiederum ist die Vorstufe des Rendezvousmanövers während der Fahrt. Einerseits kann man damit die Streckenkapazität steigern und andererseits kann man damit völlig neue Anwendungen mit der Eisenbahn realisieren, die ihre bisher größte Schwäche überwinden (die schlechte Eignung für kleinteilige Verkehre). Schau Dich einfach mal im Bereich Personal Rapid Transit oder Group Rapid Transit um und Du wirst sehen, dass genau diese Aspekte da eine große Rolle spielen.

In diesem Sinne stößt der Level 3 eine Tür auf, die eine Entwicklung ermöglicht, die selbst auch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Solange die Tür verschlossen ist, wird diese Entwicklung auf der Schiene nicht erfolgen.

Forschung!

mrhuss, FKON, Donnerstag, 17.04.2014, 12:29 (vor 4378 Tagen) @ Kundenzug

Level 3 ermöglicht den Moving Block und der wiederum ermöglicht das Fahren im Konvoi und das wiederum ist die Vorstufe des Rendezvousmanövers während der Fahrt.

Ich hab's befürchtet, dass Du auf sowas hinaus willst.

Das ganze ist Forschung und ich würde mal schätzen, dass es noch bestimmt 10 Jahre dauert, bis das auch nur unter Testbedingungen funktioniert. Während das für zukünftige (!) "People Mover"-Systeme zumindest interessant ist, halte ich das für die große Bahn eher für ungeeignet und für aus Sicherheitsgründen unter keinen Umständen zulassungsfähig.

Tatsache ist, dass man, außer in Spezialfällen wie bei den Strecken in Schweden mit ETCS-Regional, auf denen nur mit Triebwagen gefahren wird, beim gegenwärtigen Stand der Technik nicht um ortsfeste Gleisfreimeldeanlagen herum kommt.

Forschung!

Kundenzug, Donnerstag, 17.04.2014, 12:52 (vor 4378 Tagen) @ mrhuss

Vieles davon funktionierte schon vor Jahrzehnten. Das ist ja nicht nur ein Eisenbahnthema. Man wird aber sicherlich ersteinmal wieder alles Wissen dazu zusammen tragen müssen, um von da aus weiter zu entwickeln. Meiner Ansicht nach wird eines der größten Herausforderungen bei der dafür notwendigen Entwicklung sein, Fahrzeuge zu entwickeln, die selbst wenn sie entgleisen, nicht zu stark verzögern und beherrschbare Verhalten zeigen.

Ich will aber auch nicht ausschließen, dass es im Rahmen dieses Entwicklungsprozesses an der einen oder anderen Stelle politischer Hilfe bedarf, wenn sich gewisse Punkte mit dem „ist sicherer als das bestehende“ Ansatz nicht lösen lassen sollten. In diesem Sinne stellt schon ETCS Level 3 einen politischen Ruck dar. Wenn man in den Bereich des PRT oder GRT denkt, verändern sich die Unfallszenarien sehr wesentlich. Es werden weniger Fahrzeuge involviert, so dass der größte denkbare Schaden sinkt. Dafür kommen zusätzliche Risiken hinzu.

Deine Einschätzung zur Zulassungsfähigkeit habe ich schon häufiger in der Fachliteratur gefunden. Nur leider habe ich bisher dafür keine schlüssige Begründung gefunden. Deswegen stelle ich diese Einschätzung noch in Frage.

Jetzt bin ich neugierig

guru61, Arolfingen, Donnerstag, 17.04.2014, 12:31 (vor 4378 Tagen) @ Kundenzug

Level 3 ermöglicht den Moving Block und der wiederum ermöglicht das Fahren im Konvoi und das wiederum ist die Vorstufe des Rendezvousmanövers während der Fahrt. Einerseits kann man damit die Streckenkapazität steigern und andererseits kann man damit völlig neue Anwendungen mit der Eisenbahn realisieren, die ihre bisher größte Schwäche überwinden (die schlechte Eignung für kleinteilige Verkehre). Schau Dich einfach mal im Bereich Personal Rapid Transit oder Group Rapid Transit um und Du wirst sehen, dass genau diese Aspekte da eine große Rolle spielen.

In diesem Sinne stößt der Level 3 eine Tür auf, die eine Entwicklung ermöglicht, die selbst auch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Solange die Tür verschlossen ist, wird diese Entwicklung auf der Schiene nicht erfolgen.

Wandernde Blöcke gehen auch mit LZB. mindenstens in der Schweiz wurde das in den 70er Jahren ausprobiert und es funktionierte.

Und am Schluss müssen die Züge wieder separiert werden, denn sie können in der Regel nicht auf dem gleichen Bahnsteiggleis einfahren. Also gibt es den Stau dann vor dem Bahnhof.

Gruss Guru

Jetzt bin ich neugierig

Kundenzug, Donnerstag, 17.04.2014, 13:02 (vor 4378 Tagen) @ guru61

Bist Du Dir sicher? Die Ist-Position des Führungsfahrzeuges ist ja nicht das Problem. Das Problem ist die Prüfung der Ist-Position des Zugschlusses. Und da kann ich mir gerade nicht vorstellen, was die LZB dazu beitragen kann. Die LZB ist doch wie der Funk vor allem eine stete Kommunikationsbasis.

Stimmt, die aktive Weiche bleibt eine aktive Weiche mit ihren Stellzeiten, den einzuhaltenden Sicherheitsabständen etc.. Dennoch könnte man viele kleine Züge so steuern, dass sie meist kurze Abstände einhalten und der Abstand bei jenen Zügen zusammen gezogen wird, die an einer Weiche aus der Strecke heraus genommen werden sollen.

Jetzt bin ich neugierig

guru61, Arolfingen, Donnerstag, 17.04.2014, 13:46 (vor 4378 Tagen) @ Kundenzug

Bist Du Dir sicher? Die Ist-Position des Führungsfahrzeuges ist ja nicht das Problem. Das Problem ist die Prüfung der Ist-Position des Zugschlusses. Und da kann ich mir gerade nicht vorstellen, was die LZB dazu beitragen kann. Die LZB ist doch wie der Funk vor allem eine stete Kommunikationsbasis.

http://www.tg.ethz.ch/dokumente/pdf_Preprints/Preprint20.pdf

Seite 100

Zitat:
Noch 1980 führten die SBB zwei nächtliche Versuchsfahrten durch, in welchen
zwei „Chiquita“-Züge ebenfalls ohne Aussensignale fuhren und einander dank LZB und
Führerstandsignalisierung im Bremswegabstand folgten.393
Die SBB gingen in ihren Versuchen also bis zur letzten, kybernetischen Ausbaustufe des integrierten LZB-Systems: Diese kybernetische Zuglenkung befreite die Züge davon, in einem festen Blocksystem mit vorgegebenen Bremsabständen verkehren zu müssen. Ein flexiblerer Blockabstand war ein altes Anliegen der Bahnunternehmen, das im Kontext der Eisenbahnkybernetik neue Aktualität
erhielt.394

Gruss Guru

Jetzt bin ich neugierig

Kundenzug, Donnerstag, 17.04.2014, 14:17 (vor 4378 Tagen) @ guru61

Das man die Züge mit einer kontinuierlichen Beeinflussung im relativen Bremswegabstand fahren kann, ist klar. Aber ob der Versuch den üblichen Sicherheitsmaßstäben genügte, kann ich anhand der Textpassage nicht erkennen. Es kommt ja nun nicht häufig vor, dass ein Zug einen Wagen verliert. Von daher könnte ich gut verstehen, wenn dieser Aspekt in einem Versuch nicht berücksichtigt worden wäre.

Jetzt bin ich neugierig

guru61, Arolfingen, Donnerstag, 17.04.2014, 15:15 (vor 4378 Tagen) @ Kundenzug

Das man die Züge mit einer kontinuierlichen Beeinflussung im relativen Bremswegabstand fahren kann, ist klar. Aber ob der Versuch den üblichen Sicherheitsmaßstäben genügte, kann ich anhand der Textpassage nicht erkennen. Es kommt ja nun nicht häufig vor, dass ein Zug einen Wagen verliert. Von daher könnte ich gut verstehen, wenn dieser Aspekt in einem Versuch nicht berücksichtigt worden wäre.

Ich hab nicht gesagt, dass dies zur Betriebsreife gebracht wurde, sondern, dass es nicht L3 braucht, um deine wandernden Blöcke zu verwirklichen.

Im übrigen verzichten die MGB und RhB auf die Zugschlusskontrolle, da sie davon ausgehen, dass jeder Wagen an der Leitung hängt.

gruss Guru

Jetzt bin ich neugierig

Kundenzug, Donnerstag, 17.04.2014, 15:38 (vor 4378 Tagen) @ guru61

Wie gesagt, Du musst zwischen dem Führen eines Zuges und der passenden Gleisfreimeldung zur Wahrung der Sicherheit unterscheiden.

Ich will nicht behaupten, dass Du hier gerade falsch liegst. Aber ich kann gerade nicht erkennen, dass in den von Dir angeführten Fällen eine permanente Überprüfung der Zugintegrität erfolgt. Die bräuchte es aber für einen sicheren Betrieb nahe des relativen Bremswegabstandes.

MGB = ?
RhB = Rhätische Bahn ?
Das sind doch Bergbahnen, oder? Ich weiß nicht, ob deren Sicherheitsphilosophie zu der der normalen Bahn passt.

Sollte man mit den Moving Blocks bei normalen Bahnbetriebsgeschwindigkeiten an den relativen Bremswegabstand heran fahren, braucht es sehr kurze Reaktionszeiten.

Jetzt bin ich neugierig

guru61, Arolfingen, Freitag, 18.04.2014, 15:12 (vor 4377 Tagen) @ Kundenzug

MGB = ?
RhB = Rhätische Bahn ?
Das sind doch Bergbahnen, oder? Ich weiß nicht, ob deren Sicherheitsphilosophie zu der der normalen Bahn passt.

Latürnich:
Die haben gemischten Verkehr und fahren auch ihre 90 Km/h. Weil sie ein isoliertes Netz haben, können sie es sich leisten, Züge ohne Bremsleitung zu verbieten.

Insofern liesse sich das auch auf den Hauptbahnen relativ einfach implementieren, indem die Fahrdienstvorschriften so angepassst würden, dass ungebremste Schlussgruppen nicht mehr zulässig sind.

Gruss guru

gekuppelte HL nicht ausreichend für Zugvollständigkeit

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 17.04.2014, 16:54 (vor 4378 Tagen) @ guru61

Im übrigen verzichten die MGB und RhB auf die Zugschlusskontrolle, da sie davon ausgehen, dass jeder Wagen an der Leitung hängt.

Da wird davon ausgegangen, dass der Zug bei einer Trennung sofort zum Stehen kommt und der Lokführer das entsprechend melden kann. Damit verhinderst du aber nicht eine Entfernung des Zugschlusses von der Zugspitze, wenn der hinten abgetrennte Zugteil sehr viel stärker bremst als der vordere.

Wenn dadurch der Abstand zwischen Zugspitze und Zugschluss beim Stillstand 400 Meter statt im gekuppelten Zustand 200 Meter ist, kann das problemlos dazu führen, dass das Fahrzeug zum Beispiel Weichen vor dem Bahnsteig vorzeitig freimeldet.

gekuppelte HL nicht ausreichend für Zugvollständigkeit

guru61, Arolfingen, Freitag, 18.04.2014, 15:08 (vor 4377 Tagen) @ Fabian318


Da wird davon ausgegangen, dass der Zug bei einer Trennung sofort zum Stehen kommt und der Lokführer das entsprechend melden kann. Damit verhinderst du aber nicht eine Entfernung des Zugschlusses von der Zugspitze, wenn der hinten abgetrennte Zugteil sehr viel stärker bremst als der vordere.

Wenn dadurch der Abstand zwischen Zugspitze und Zugschluss beim Stillstand 400 Meter statt im gekuppelten Zustand 200 Meter ist, kann das problemlos dazu führen, dass das Fahrzeug zum Beispiel Weichen vor dem Bahnsteig vorzeitig freimeldet.

Und wo ist das Problem?
Was steht dagegen, den Hauptleitungsdruk zu überwachen und bei einer Absenkung unter 3 Bar (2. Brensstellung beim FV4a) den Notruf zu aktivieren, damit der Verkehr sofort sitillgelegt wird?

Meines Wissene gibt es heute schon die Notruftaste, oder wie die heisst, beim LZB Betrieb.

Was spricht nun dagegen die Auslösung zu automatisieren?

Jetzt bin ich neugierig

ICE-TD, Donnerstag, 17.04.2014, 16:01 (vor 4378 Tagen) @ Kundenzug

Ein fahren im Konvoi wird es nicht geben. Der Brenswegabstand wird immer frei bleiben müssen, sonst wäre die Gefahr eines Auffahrunfalls zu groß falls der erste Zug stärker abgebremst wird als durch seine eigene Bremskraft (z.B. bei einem Aufprall auf ein Hindernis), das ist nämlich ein großer Sicherheitsvorteil des Fahrens im Raumabstand.

Unfallszenarien

Kundenzug, Donnerstag, 17.04.2014, 16:45 (vor 4378 Tagen) @ ICE-TD
bearbeitet von Kundenzug, Donnerstag, 17.04.2014, 16:49

Zum Begriff Fahren im „Raumabstand“ - schließt der nicht das Fahren im absoluten wie im relativen Bremswegabstand ein?

Du nennst in Deinem Beitrag, den Vorteil des Fahrens im absoluten Bremswegabstand, dass der nachfolgende Zug immer hinter dem voraus fahrenden Zug zum stehen kommt, egal wie plötzlich der gebremst wurde.

Das Szenario fällt in die Kategorie der fliegenden Betonkuh.

Schauen wir uns das Szenario beim Fahren im absoluten Bremswegabstand an. Züge fahren im absoluten Bremswegabstand. Plötzlich steht die fliegende Betonkuh auf dem Gleis. Die Infrastruktur detektiert solch ein systemfremdes Hindernis nicht. Erst der erste betroffene Zug und dessen Reaktion auf das Hindernis macht das Sicherungssystem mit dem Hindernis bekannt. Fällt die fliegende Betonkuh direkt hinter einen Zug und kann der nächste Zug das Hindernis sofort erkennen, kann er noch davor zum Stehen kommen. Je später der Zug das Hindernis erkennt, desto höher ist die Aufprallgeschwindigkeit. Je stärker das Hindernis ist, desto schwerer ist der Unfall. Im schlimmsten Fall wird der erste Zug weitestgehend zerstört. Der nachfolgende Zug bleibt aufgrund des absoluten Bremswegabstands unbeschädigt.

Schauen wir uns ein entsprechendes Szenario beim Fahren im relativen Bremswegabstand an. Nehmen wir dafür hilfsweise an, dass nun doppelt so viele Züge mit halber Größe wie im ersten Szenario jeweils im halben absoluten Bremswegabstand verkehren. Andernfalls würden wir ja Äpfel mit Birnen vergleichen, was die Streckenkapazität anbelangt. Wieder taucht die fliegende Betonkuh plötzlich als Hindernis auf. Der erste betroffene Zug fährt in das Hindernis hinein, da es innerhalb seines absoluten Bremswegabstandes auftauchen muss. Der halb so lange Zug wird also in den Unfall mit einbezogen. (Die Wahrscheinlichkeit, dass im ersten Szenario der erste Zug seinen Abstandsvorteil nutzen konnte, ist gering, da die Sichtweite im Vergleich zum Bremsweg idR. klein ist. Von daher kann zusätzlich angenommen werden, dass in diesem Szenario der Aufprall des ersten Zuges nicht stärker ist, als im ersten Szenario.)
Der nachfolgenden Züge werden sofort abgebremst. Der zweite Zug wird also vielleicht noch in den verunfallten Zug hinein fahren. Die Wahrscheinlichkeit ist aber groß, dass er dabei schon so langsam ist, dass er keinen großen Schaden mehr verursacht. Der Schaden wäre also auf einen halb so großen Zug, wie im ersten Szenario begrenzt. Im schlimmsten Fall fällt das Hindernis direkt vor den halb so langen Zug und zerstört diesen schwer. Selbst dann hat der nachfolgende halbe Zug eine gute Chance sein Tempo und damit den Zerstörungsgrad noch deutlich zu mindern. Der übernächste halbe Zug würde schon im absoluten Bremswegabstand auf den ersten Zug fahren. Er würde also wie im ersten Szenario unbeschädigt bleiben. Demnach wären beim relativen Bremswegabstand maximal ebenso viele Zugmeter betroffen, wie im ersten Szenario, meistens aber weniger.

Ich könnte diese Szenarien noch deutlich weiter ausbauen und ergänzen, aber ich glaube, dass schon hier sichtbar wird, dass die normale Sicherheitsbeurteilung nicht ganz so trival ist.

Nutzt man aber das Fahren im relativen Bremswegabstand zur Realisierung eines innovativen Eisenbahnangebotes, das große Verkehrsanteile von der Straße auf die Schiene holt, so könnte die durchschnittliche Sicherheit des Verkehrs deutlich besser werden, selbst wenn die Eisenbahn ein wenig unsicherer würde. Das wäre dann wahrscheinlich politisch gewünscht. Mit dem bisherigen Verbesserungsansatz könnte es aber nicht eingeführt werden. Das wäre dann ein Moment, wo die Politik den Weg ebnen könnte und vielleicht auch würde.

Unfallszenarien

ICE-TD, Donnerstag, 17.04.2014, 17:19 (vor 4378 Tagen) @ Kundenzug

Die Sicherheit für den zweiten Zug bietet aber der Raumabstand. Du wirst kaum eine Zulassungsbehörde finden die ein neues System zuläßt was nicht mindestens den gleichen Sicherheitsstandart bietet wie das alte System.

Unfallszenarien

Kundenzug, Donnerstag, 17.04.2014, 17:24 (vor 4378 Tagen) @ ICE-TD

Das ist aber kein tragfähiges Argument, da neben dem Risiko auch die jeweilige Schadenshöhe in die Betrachtung eingeht.

Aber wie gesagt, ich würde mich über eine valide Analyse freuen. Ohne die bleibt das alles im Bereich der Mutmaßungen.

Du stellst Dir das viel zu einfach vor...

guru61, Arolfingen, Donnerstag, 17.04.2014, 12:27 (vor 4378 Tagen) @ Kundenzug

Es geht nicht um irgendwelche Blockaden, sondern um Kosten und Nutzen.


Kennst Du da eine passende und valide Gegenüberstellung zu den Kosten und dem Nutzen?

Eine überlegung:

Wenn du eine Weiche hast, wie willst du feststellen, ob sie belegt ist?
Geht nur mit ortsfesten überwachungssystemen.
Also braucht es das trotzdem. Denn auch ein Wagen, der leer ist und schon ein halbes Jahr rumstand, so dass er nicht mehr funkt, weil die Batterien leer sind, muss einwandfrei erkannt werden.
Also kann auf die technologie nicht verzichtet werden.

Du stellst Dir das viel zu einfach vor...

Kundenzug, Donnerstag, 17.04.2014, 14:08 (vor 4378 Tagen) @ guru61

Die Weiche ist ebenso ein Streckenabschnitt wie jeder andere Gleismeter auch. Von daher dürfte es da ebenso wenig einen Achszähler brauchen. Die Frage, ob der Zug auf das richtige Gleis gefahren ist, lässt sich über die nächste Ortsbalise in dem Gleis prüfen.

Bei Abstellgleisen würde ich annehmen, dass die idR. nicht Teil des aufwändig gesicherten Schienennetzes sind. Bevor ein Zug auf die Strecke geht, muss er aufgerüstet, also auf streckentauglichkeit geprüft werden.

Du stellst Dir das viel zu einfach vor...

guru61, Arolfingen, Donnerstag, 17.04.2014, 15:21 (vor 4378 Tagen) @ Kundenzug
bearbeitet von guru61, Donnerstag, 17.04.2014, 15:23

Guggsch mal hier:
http://www.sust.admin.ch/pdfs/BS//pdf/4020486.pdf

Abgestellet Wagen rollen davon und geraten in eine Weiche.
Wie willst du das ohne örtliche überwachung machen? Funk auf jedem Güterwgen?

Gruss Guru

Du stellst Dir das viel zu einfach vor...

Kundenzug, Donnerstag, 17.04.2014, 15:45 (vor 4378 Tagen) @ guru61

Wo siehst Du hier das Problem?

Die Wagen sind nicht in den Bereich des Streckengleises gerollt.
Die Entgleisungsvorrichtung hat hier den Schutz des Streckengleises übernommen. Alternativ werden dafür auch Schutzweichen eingesetzt.

Du stellst Dir das viel zu einfach vor...

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 17.04.2014, 17:04 (vor 4378 Tagen) @ Kundenzug
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 17.04.2014, 17:05

Wo siehst Du hier das Problem?

Die Wagen sind nicht in den Bereich des Streckengleises gerollt.
Die Entgleisungsvorrichtung hat hier den Schutz des Streckengleises übernommen. Alternativ werden dafür auch Schutzweichen eingesetzt.

Demnach willst du dann das Abstellen von Fahrzeugen auf Hauptgleisen verbieten?

Wenn nicht, muss dem Stellwerk ja irgendwie gesagt werden, dass da auf dem Hauptgleis was steht. Ein führendes Fahrzeug mit aktivem ETCS-System gibt es ja nicht, ebenso wenig eine Besetztmeldung, wenn sich das Fahrzeug unzulässig bewegt. Auch wenn du nur zulassen willst, dass Fahrzeuge in (Haupt-)Gleisen mit Schutzweichen zu den durchgehenden Hauptgleisen hin abgestellt werden, musst du auch verhindern, dass die Schutzweiche umgestellt werden kann, wenn sie doch von einem weggerollten Fahrzeug besetzt wird.

Wird nun eine Fahrzeuggruppe, die auf einem Gleis abgestellt wurde, abgeholt, muss außerdem _sicher_ festgestellt werden können, dass das Gleis auch tatsächlich anschließend frei ist. Auch das geht ohne örtliche Gleisfreimeldeanlage kaum. Da sind Unfälle, wo Züge mit hoher Geschwindigkeit in ein vermeintlich freies Gleis fahren, vorprogrammiert.

Du stellst Dir das viel zu einfach vor...

Kundenzug, Donnerstag, 17.04.2014, 17:18 (vor 4378 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von Kundenzug, Donnerstag, 17.04.2014, 17:19

Da fehlt mir die praktische Erfahrung.

Aber gibt es da nicht eine Regel, dass ein Zug von einem Bahnhof zu einem Bahnhof fahren muss und dementsprechend eine Abstellung, also eine Überführung in einen abgerüsteten Zustand, auf der Hauptstrecke gar nicht zulässig ist?

Denn solange der Zug ein Zug unter ETCS Level 3 ist, kann er ja auch melden, ob er vollständig ist.

Das Problem würde erst auftauchen, wenn einzelne Wagen abgestellt werden. Und spätestens dann würde ein Gleiszähler auch nicht mehr sichern können. Denn der detektiert doch nur Achszahlen und nicht die Bewegungsrichtung, oder? Bei einem durchgehenden Gleis und einem Achszähler an jedem Abschnittsende könnten an jedem Ende beliebig Wagen ein und aus gefahren worden sein. Ein Achszähler ohne Rollrichtungsdetektor könnte dann auch keine Freimeldung liefern.

Beispiel:

6*4 Achsen von 1.Ende eingefahren.
3*4 Achsen am 2. Ende ausgefahren.
3*4 Achsen am 2. Ende eingefahren.

Der Achszähler würde jetzt melden, dass alle Achsen vom 1. Ende das 2. Ende passiert haben und dass das Gleis frei sei, oder? Es wären aber 6*4 Achsen auf dem Gleis.

Du stellst Dir das viel zu einfach vor...

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 17.04.2014, 17:26 (vor 4378 Tagen) @ Kundenzug

Aber gibt es da nicht eine Regel, dass ein Zug von einem Bahnhof zu einem Bahnhof fahren muss und dementsprechend eine Abstellung, also eine Überführung in einen abgerüsteten Zustand, auf der Hauptstrecke gar nicht zulässig ist?

Also mit Hauptgleis meine ich schon den Begriff so wie es ihn gibt, also ein Gleis innerhalb eines Bahnhofes, wo es nicht grundsätzlich verboten ist, etwas abzustellen. Aber ob Haupt- oder Nebengleis, das Problem ist gleich.

Das Problem würde erst auftauchen, wenn einzelne Wagen abgestellt werden. Und spätestens dann würde ein Gleiszähler auch nicht mehr sichern können. Denn der detektiert doch nur Achszahlen und nicht die Bewegungsrichtung, oder?

Doch natürlich, ein Achszähler erkennt auch, ob die Achsen von Abschnitt A nach Abschnitt B oder umgekehrt unterwegs sind.

Beispiel:

6*4 Achsen von 1.Ende eingefahren.
3*4 Achsen am 2. Ende ausgefahren.
3*4 Achsen am 2. Ende eingefahren.

Das Ergebnis wäre, dass sich in deinem Abschnitt noch 24 Achsen befinden.

Der Achszähler würde jetzt melden, dass alle Achsen vom 1. Ende das 2. Ende passiert haben und dass das Gleis frei sei, oder? Es wären aber 6*4 Achsen auf dem Gleis.

Nein, wenn der da nicht unterscheiden würde, würde und dürfte es Achszählkreise nicht geben. Die Variante mit Gleisstromkreisen kann auch erkennen, wenn ein Fahrzeug vom Himmel herab in das Gleis fällt.

Du stellst Dir das viel zu einfach vor...

Kundenzug, Donnerstag, 17.04.2014, 17:40 (vor 4378 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von Kundenzug, Donnerstag, 17.04.2014, 17:42

Schau mal in die Wikipedia Link Die Aussagen dort passen nicht zu Deinen Aussagen.

Demnach zählt der Achszähler nur die Achsen.
Ein Gleisstromkreis muss demnach nach 24 h Standzeit auch durch eine andere Art freigegeben werden.

Ich gehe davon aus, dass bei jeder Zugbildung im Bahnhof eine Kontrolle durchgeführt werden muss, bei der auch die Zugintegrität sicher gestellt werden muss. Und das würde auch jede Abstellung mit Veränderung des Zugfahrzeuges betreffen. Aber wie gesagt, ich bin kein Praktiker und kann da falsch liegen.

Quelle

Kundenzug, Donnerstag, 17.04.2014, 18:26 (vor 4378 Tagen) @ Kundenzug

In dem Buch "Sp Dr 60-Stellwerke bedienen – im Regelbetrieb" Link findet sich auf Seite 112 ein Hinweis, dass bei einer Rangierfahrt das Triebfahrzeug- bzw. Rangierfahrzeugpersonal eine Mitverantwortung für das Freisein des Gleises trägt. Das spräche dafür, dass nach einer Abstellung das Rangierpersonal erst eine Freimeldung abgeben muss, damit das Gleis danach wieder im Rahmen der automatischen Freimeldung betrieben werden darf.

Gleisfreimeldeanlage im Bahnhof erforderlich

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 17.04.2014, 21:03 (vor 4378 Tagen) @ Kundenzug

In dem Buch "Sp Dr 60-Stellwerke bedienen – im Regelbetrieb" Link findet sich auf Seite 112 ein Hinweis, dass bei einer Rangierfahrt das Triebfahrzeug- bzw. Rangierfahrzeugpersonal eine Mitverantwortung für das Freisein des Gleises trägt. Das spräche dafür, dass nach einer Abstellung das Rangierpersonal erst eine Freimeldung abgeben muss, damit das Gleis danach wieder im Rahmen der automatischen Freimeldung betrieben werden darf.

Bei Rangierfahrten muss der Fahrweg beobachtet werden, weil es ja auch durchaus Sinn und Zweck ist, in besetzte Gleise zu fahren. Damit ist aber nicht gemeint, dass das Rangierpersonal irgendeine Art der Freimeldung abgeben muss (Ausnahme: Beim Rangieren auf dem Ein- und Ausfahrgleis). Außerdem dürfen ja auch während des Rangiergeschäft keine Zugfahrstraßen in das besetzte Gleis eingestellt werden, der Rangierlokführer müsste dem Fahrdienstleiter also kontinuierlich mitteilen, wo er gerade Fahrzeuge stehen hat, damit der Fahrdienstleiter dort Zugfahrten ausschließt. Ich glaube nicht, dass dieses Verfahren lange unfallfrei funktioniert.

Entweder, du verbietest auf Hauptgleisen im Bahnhof das Rangieren und Abstellen von Fahrzeugen, oder du hast eine Gleisfreimeldeanlage. Alles andere ist da meines Erachtens wenig praktikabel.

Gleisfreimeldeanlage im Bahnhof erforderlich

Kundenzug, Freitag, 18.04.2014, 11:23 (vor 4377 Tagen) @ Fabian318

Wie hier beschrieben, gehe ich davon aus, dass Du einen Abschnitt, den Du ausserhalb der Logik des automatischen Sicherungssystems der Fahrstraßen betrieben hast, nur durch eine manuelle Freigabe wieder in die Logik der automatischen Sicherung überführen kannst. Dafür wäre aber nur eine manuelle Freigabe zum Ende der Rangiertätigkeit erforderlich. Andernfalls bräuchtest Du auch keinen Rangierbereich, weil das dann auch die automatische Sicherung alles interpretieren und frei geben können müsste.

Du stellst Dir das viel zu einfach vor...

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 17.04.2014, 20:24 (vor 4378 Tagen) @ Kundenzug

Schau mal in die Wikipedia Link Die Aussagen dort passen nicht zu Deinen Aussagen.

Demnach zählt der Achszähler nur die Achsen.
Ein Gleisstromkreis muss demnach nach 24 h Standzeit auch durch eine andere Art freigegeben werden.

Dann lies dir mal bei deinem Link unter Achszählkreis den vorletzten Satz im ersten Absatz durch.

Ich gehe davon aus, dass bei jeder Zugbildung im Bahnhof eine Kontrolle durchgeführt werden muss, bei der auch die Zugintegrität sicher gestellt werden muss. Und das würde auch jede Abstellung mit Veränderung des Zugfahrzeuges betreffen. Aber wie gesagt, ich bin kein Praktiker und kann da falsch liegen.

Wäre ja sonst völlig sinnfrei und geringfügig gefährlich, wenn ein Zug verstärkt werden würde mit einem Zugteil, der vom anderen Ende in das Gleis hineinfährt, und der Abschnitt plötzlich als frei angezeigt werden würde.

Und wenn da sieben Wagen stehen, ich aber nur vier mitnehme? Wenn der letzte schadhaft ist und stehen gelassen wird? Wenn wir bei der Eisenbahn nur danach fahren würden, was sein sollte, bräuchten wir überhaupt keine Signale und könnten auch gleich nach Fahrplan fahren.

Du stellst Dir das viel zu einfach vor...

Kundenzug, Freitag, 18.04.2014, 11:40 (vor 4377 Tagen) @ Fabian318

Eigentlich gilt auch in diesem Fall meine Antwort hier.

Ok, durch zwei direkt nebeneinander liegende Achszähler kann man auch die Rollrichtung feststellen. Aber wird das flächendeckend eingesetzt? Außerdem bräuchte es auch ein System, dass über alle Fahrzeugverschiebungen Buch führt. Und dies müsste recht komplex sein, wenn Achszähler sich auch immer mal wieder verzählen können. Ich zweifel, dass es das gibt.

Dennoch scheinst Du ja die Notwendigkeit von Sichtkontrollen nicht zu verneinen. Diskutieren wir etwa aneinander vorbei?

Du stellst Dir das viel zu einfach vor...

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 19.04.2014, 17:34 (vor 4376 Tagen) @ Kundenzug
bearbeitet von Fabian318, Samstag, 19.04.2014, 17:34

Ok, durch zwei direkt nebeneinander liegende Achszähler kann man auch die Rollrichtung feststellen. Aber wird das flächendeckend eingesetzt?

Ja, es wird immer mehr, da deutlich zuverlässiger als Gleisstromkreise.

Außerdem bräuchte es auch ein System, dass über alle Fahrzeugverschiebungen Buch führt.

Ja, die Auswerteinrichtung. Motorzählwerke oder Achszählrechner je nach Bauform. Ich empfehle diesen im Aufbau befindlichen Artikel: https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Gruppentaste/Werkstatt:_Achsz%C3%A4hler#Auswerte...

Und dies müsste recht komplex sein, wenn Achszähler sich auch immer mal wieder verzählen können.

Natürlich sind Stellwerke sehr komplex.

Ich zweifel, dass es das gibt.

Mal ganz ehrlich: Was glaubst du denn, wofür man die Achszähler entwickelt hat? Zum Spaß?

Dennoch scheinst Du ja die Notwendigkeit von Sichtkontrollen nicht zu verneinen. Diskutieren wir etwa aneinander vorbei?

Welche meiner Aussagen meinst du? Die "Fahrwegprüfung durch Hinsehen" gibt es in Bahnhöfen ohne Gleisfreimeldeanlagen vom Bediener der Signalanlagen natürlich, mit Gleisfreimeldeanlagen nur im Störungsfall (wo, da man eben vielfach nichts sieht, der Auftrag an den Lokführer, auf Sicht fahren zu müssen, aber wahrscheinlicher ist).

Etwas völlig anderes ist es, dass Lokführer von Rangierfahrten ihren Fahrweg beobachten müssen, eben weil es Sinn und Zweck von Rangierfahrten ist, in besetzte Gleise zu fahren. Das hat aber nichts damit zu tun, dass da wieder irgendein System wieder in einen sicheren Zustand für Zugfahrten gebracht werden muss.

Du stellst Dir das viel zu einfach vor...

Kundenzug, Samstag, 19.04.2014, 23:35 (vor 4376 Tagen) @ Fabian318

Offenbar reden wir nicht aneinander vorbei. Wir haben unterschiedliche Vorstellungen, wie die Sicherungstechnik funktioniert.

Deshalb verweise ich auch hier auf diesen Beitrag hier, um das offenbar bei zumindest einem von uns vorhandene Missverständnis aufzuklären.

Hauptgleis

Kundenzug, Donnerstag, 17.04.2014, 17:50 (vor 4378 Tagen) @ Fabian318

hier, hier und hier (§4 (11)) wird das Hauptgleis nicht als Teil des Bahnhofs definiert. Vielmehr ist es auch Teil des Bahnhofs.

Hauptgleis

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 17.04.2014, 20:47 (vor 4378 Tagen) @ Kundenzug
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 17.04.2014, 20:49

hier, hier und hier (§4 (11)) wird das Hauptgleis nicht als Teil des Bahnhofs definiert. Vielmehr ist es auch Teil des Bahnhofs.

Ja, es ging ja hier um das Abstellen von Fahrzeugen, was in Bahnhöfen stattfindet. Natürlich zählen aber auch die Gleise der freien Strecke zu den Hauptgleisen.

Überall dort wo Züge fahren (also die Gleise der freien Strecke und die Hauptgleise der Bahnhöfe), dürfen ohne stationäre Gleisfreimeldeanlage keine Fahrzeuge sein, die ihre Position nicht selbst ans Stellwerk melden können, weil wir sonst Fahrzeuge im Gleis hätten und das Stellwerk trotz dieser Fahrzeuge eine Zugfahrstraße in ein Gleis stellen könnte, die nur bei freiem Gleis gestellt werden darf.

Also können de facto nur "fertige Züge" in den Hauptgleisen des Bahnhofs stehen, wenn es keine stationäre Gleisfreimeldeanlage gibt. Da bekommst du aber schon ein riesiges Problem, wenn du nur mal mit der Lok den Wagenzug umfahren willst, eine Lok wechseln o. ä. möchtest, es sei denn jedes einzelne Fahrzeug kann die Position ans Stellwerk melden, list die Balisen usw. hierzu aus.

Soll dann also ein Wagen aus dem Zugverband geholt werden, musst du einen riesigen Aufwand betreiben, erst auf ein Nebengleis (wo nur Rangierfahrten auf Sicht fahren) fahren, dort rumbasteln und dann wieder zurück auf das Hauptgleis.

Deshalb meine Frage, ob du dann das Abstellen von Fahrzeugen (ohne eigene Positionsmeldeeinrichtung an das Stellwerk) auf Hauptgleisen verbieten möchtest, weil sonst kaum hinreichend sicher festzustellen ist, dass das Gleis für Zugfahrten frei ist.


Ich habe vom Abstellen auf Hauptgleisen gesprochen (damit meine ich dann natürlich innerhalb eines Bahnhofes), du hast da Abstellen auf Hauptstrecken verstanden (da interpretiere ich mal auf auf der freien Strecke raus). Daher vielleicht das Missverständnis.

Sicherung im Bahnhof

Kundenzug, Freitag, 18.04.2014, 11:16 (vor 4377 Tagen) @ Fabian318

Ok, wir betrachten also nur den Bahnhof. Da hat es tatsächlich ein Missverständnis gegeben.

Deinen neuen Beiträgen entnehme ich, dass Du die Regeln nicht genau kennst und aus Deiner Logik heraus argumentierst. Ist das richtig? (Wäre ja auch ok und ich gehe im Folgenden auch davon aus)

Deine Überlegung zur stationären Gleisfreimeldeanlage halte ich nicht für richtig. Die Gleisfreimeldeanlage dient meinem Verständnis nach, zur automatischen Sicherung an Stellen, wo eine Überprüfung durch Menschen entfallen soll. Das wäre vor allem auf Strecken der Fall. Aber auch hier geht es ohne Gleisfreimeldeanlagen. Denk da einfach mal an die ganz einfach ausgerüsteten Strecken. Hier kann auch das Streckenpersonal die Aufgabe haben, die Vollständigkeit eines Zuges zu prüfen, der ein frei zu gebendes Gleis verlässt. Ich denke da beispielsweise an das Sicherungsverfahren mit dem Fahrstab, bei dem nur der eine Strecke benutzen darf, der den Fahrstab für diese Strecke besitzt. Das war übrigens auch die Sicherungsmethode bei der Magnetbahn im Emsland, nur dass sie halt nicht genutzt wurde und damit der fatale Unfall möglich wurde.

Wenn Du jetzt wieder den Bahnhof betrachtest, dann hast Du da Personal und überschaubare Gleislängen. Hier könnte also viel mit Sichtkontrollen gearbeitet werden. Ich gehe ja davon aus, dass auf diese Sichtkontrolle immer dann gesetzt wird, wenn rangiert wurde oder Züge umgebildet worden sind. Das wäre ja auch kein großer Aufwand. Man müsste nur bevor man einen Rangierbereich aufhebt, sich erkundigen, ob dieser nun frei ist. Man würde also manuell wieder den sicheren Zustand bestätigen und den sicheren Abschnitt der automatischen Steuerung übergeben. Solange ein Technik nicht umfassend kontrollieren kann, wäre das nur logisch, dass man den zu kontrollierenden Teil in einem Zustand übergibt, der einen eindeutig definierten logischen Zustand der betreffenden Steuerung hat. Die Gleisfreimeldeeinrichtungen würden demnach für jene Züge genutzt, die wie auf der offenen Strecke in den Bahnhofsabschnitt hinein fahren und wieder heraus fahren.

Wolltest Du mit Achszählern eine automatische Gleisfreimeldung im Bahnhof realisieren, so bräuchtest Du wie bei der Buchhaltung eine komplexe Kontenführung, bei dem die Anzahl der Achsen von einem Abschnitt in einen anderen Abschnitt umgebucht würden. Angesichts der einfachen Technik halte ich das für unwahrscheinlich. Und dabei dürfte dem Achszähler auch kein Fehler unterlaufen und er müsste die Rollrichtung erkennen, wenn dies nicht über die Kleinteiligkeit der Zählkreise gewährleistet wird. Offenbar unterlaufen dem Achszähler aber mitunter Fehler, sonst gäbe es nicht den Korrekturmechanismus, der in der Wikipedia beschrieben wurde. Laut der dortigen Aussage wird ein Gleisabschnitt freigemeldet, wenn der Zug mit x Achsen mit nachfolgenden Zählabschnitt mit allen Achsen gezählt wurde und im betreffenden Abschnitt nur x-1 Achsen bei der Ausfahrt gezählt wurden.

Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass Du im Bahnhof auf jedem Gleis, das entsprechend eingestellt ist, Fahrzeuge abstellen kannst. Ich gehe aber davon aus, dass Du ein Gleis immer durch einen Menschen frei melden lassen musst, bevor Du es wieder in die Logik der Fahrstraßen aufnimmst.

Sicherung im Bahnhof

ICE-TD, Freitag, 18.04.2014, 14:24 (vor 4377 Tagen) @ Kundenzug

Du verstehst das System Eisenbahn falsch. Eine Gleisfreimeldeanlage im Bahnhof muß sicher sein. Die Zeiten von Personal inden Bahnhöfen und Fahrwegprüfung durch die Fahrdienstleiter sind zum größten Teil vorbei, genau deshalb bedarf es der Gleisfreimeldeeinrichtungen.
Ich weiß nicht womit du dich beruflich beschäftigst, die Zeiten von Movingblocks sind zumindeat auf Mischverkehrsstrecken nochJahrzehnte entfernt. Bis jetzt ist da überhaupt kein sicheres Sysrem absehbar und vorher wird es im Betriebsdienst der Eisenbahn keine Anwendung finden. Allenfalls auf Strecken mit reinem Triebzugverkehr (z.B. S-Bahnstrecken) würde ich das nach heutigem Stand für möglich halten.

Sicherung im Bahnhof

Kundenzug, Freitag, 18.04.2014, 14:35 (vor 4377 Tagen) @ ICE-TD
bearbeitet von Kundenzug, Freitag, 18.04.2014, 14:39

Nur zu sagen, dass es falsch wäre, hilft uns hier gerade nicht weiter.

Erkläre uns doch bitte Schritt für Schritt, wie die Sicherung bei Abstellung, Stärkung, Schwächung und Rangieren tatsächlich funktioniert und wie vor allem der Übergang in den normalen Betrieb ausschaut, wo Züge normal in den Bahnhof ein- und wieder ausfahren.

Denn tatsächlich wird in den Personenbahnhöfen ja heute kaum ein Zug verändert. Folglich ergibt sich das Problem, welches hier gerade diskutiert wird, heute kaum noch. Das normale, unveränderte Züge mit den automatischen Gleisfreimeldevorrichtungen abgearbeitet werden können, stellt hier gerade keiner in Frage.

Sicherung im Bahnhof

guru61, Arolfingen, Freitag, 18.04.2014, 16:46 (vor 4377 Tagen) @ Kundenzug

Denn tatsächlich wird in den Personenbahnhöfen ja heute kaum ein Zug verändert. Folglich ergibt sich das Problem, welches hier gerade diskutiert wird, heute kaum noch. Das normale, unveränderte Züge mit den automatischen Gleisfreimeldevorrichtungen abgearbeitet werden können, stellt hier gerade keiner in Frage.

Hä?
Dann rate ich dir mal, so zwischen 16 und 18 Uhr im Bahnhof Bern zu schauen, wieviele Züge dort mit Päckli (Verstärkungswagen) bestückt werden.
Darum hat die SBB auch 22 Rangierloks für den Personenverkehr beschafft:
http://www.stadlerrail.com/de/referenzen/schweizerischen-bundesbahnen-sbb-2/

Nur weil das in D nicht mehr gemacht wird, heisst das nicht, dass dies nirgends mehr der Fall ist.

ICs bekommen Vertsärkerwagen
https://www.youtube.com/watch?v=UAfq_PvSJPo
ICN werden vereinigt:
https://www.youtube.com/watch?v=oyYIDNzhFWY
Flirts kuppeln in Basel regelmässig:
https://www.youtube.com/watch?v=__NdTbHbfyU

Allerdings wird auch in D regelmässig gekuppelt:
https://www.youtube.com/watch?v=o7b0dZ7zQUk

Gruss Guru

Sicherung im Bahnhof

guru61, Arolfingen, Freitag, 18.04.2014, 16:48 (vor 4377 Tagen) @ Kundenzug

Erkläre uns doch bitte Schritt für Schritt, wie die Sicherung bei Abstellung, Stärkung, Schwächung und Rangieren tatsächlich funktioniert und wie vor allem der Übergang in den normalen Betrieb ausschaut, wo Züge normal in den Bahnhof ein- und wieder ausfahren.

Guggsch da:
http://www.buch.ch/shop/home/rubrikartikel/ID14224271.html?ProvID=10904205

Oder hier mehr für Experten:
http://www.buch.ch/shop/bch_start_startseite/empfehlungsartikel/sicherung_des_schienenv...

Gruss Guru

Behaupten und Wissen bleiben doch zweierlei...

Kundenzug, Freitag, 18.04.2014, 17:22 (vor 4377 Tagen) @ ICE-TD

Jetzt weiß ich mal wieder, warum ich solch Behauptungen, denen jede Erklärung fehlt, misstraue...

Nun habe ich mal in die RIL 408 geschaut Link.

Die Antwort auf unsere Frage findet sich im Teil 408.0131 Abschnitt 3 Modul 9. Dort wird klar geregelt, in welchen Situationen und auf welche Arten Freimeldeabschnitte im Bahnhof wieder in die Systemlogik der Gleismeldeanlagen integriert werden müssen. Das betrifft die Freifeststellung nach allen Züge, bei denen nicht aufgrund der Art des Verkehrs sicher davon ausgegangen werden kann, dass sie vollständig den Freimeldeabschnitt verlassen haben. Für die Prüfung sind verschiedene Möglichkeiten gegeben. Sie kann beispielsweise durch Hinsehen geprüft werden. Sie kann auch durch Durchfahren auf Sicht von einem anderen Zug geprüft werden. Oder sie kann auch durch entsprechende Mitarbeiter geprüft werden. Schaut lieber in den originalen Text.

:)

Zahlendreher im Quellenverweis

Kundenzug, Freitag, 18.04.2014, 18:04 (vor 4377 Tagen) @ Kundenzug

408.0231 „Züge fahren Fahrweg prüfen“ Abschnitt 3 Modul 9

(S. 104 von 418 des verlinkten Dokumentes)
http://fahrweg.dbnetze.com/file/3179916/data/rw_408.01-09_bekanntgabe_11.pdf

Es wird gefährlich so!

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 19.04.2014, 16:44 (vor 4376 Tagen) @ Kundenzug

Jetzt weiß ich mal wieder, warum ich solch Behauptungen, denen jede Erklärung fehlt, misstraue...

Nun habe ich mal in die RIL 408 geschaut Link.

Die Antwort auf unsere Frage findet sich im Teil 408.0131 Abschnitt 3 Modul 9. Dort wird klar geregelt, in welchen Situationen und auf welche Arten Freimeldeabschnitte im Bahnhof wieder in die Systemlogik der Gleismeldeanlagen integriert werden müssen.

Was meinst du mit "in die Systemlogik" integriert? Da geht es um Stellwerke, die überhaupt keine Gleisfreimeldeanlage haben, wenn nicht der gesamte Gleisbereich aus irgendeinem Grund eingesehen werden kann. Das auf große Bahnhöfe und den Regelbetrieb zu übertragen, ist vollkommen unrealistisch.

Wo eine Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist, geht es dort nur um die Abschnittsprüfung, die aber lediglich im gestörten Betrieb notwendig ist, um das Freisein von Abschnitten festzustellen. Das ist nichts für den Regelbetrieb.

Du möchtest ganz offenbar die Gewährleistung von Sicherheit im Eisenbahnbetrieb auf das Niveau des vorletzten Jahrhunderts zurückversetzen. Ich sage dir, das wird sehr schnell blutig enden.

Bitte weiter hier...

Kundenzug, Samstag, 19.04.2014, 23:05 (vor 4376 Tagen) @ Fabian318

Ergänzung

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 19.04.2014, 19:33 (vor 4376 Tagen) @ Kundenzug
bearbeitet von Fabian318, Samstag, 19.04.2014, 19:36

Die Antwort auf unsere Frage findet sich im Teil 408.0131 Abschnitt 3 Modul 9. Dort wird klar geregelt, in welchen Situationen und auf welche Arten Freimeldeabschnitte im Bahnhof wieder in die Systemlogik der Gleismeldeanlagen integriert werden müssen. Das betrifft die Freifeststellung nach allen Züge, bei denen nicht aufgrund der Art des Verkehrs sicher davon ausgegangen werden kann, dass sie vollständig den Freimeldeabschnitt verlassen haben. Für die Prüfung sind verschiedene Möglichkeiten gegeben. Sie kann beispielsweise durch Hinsehen geprüft werden. Sie kann auch durch Durchfahren auf Sicht von einem anderen Zug geprüft werden. Oder sie kann auch durch entsprechende Mitarbeiter geprüft werden. Schaut lieber in den originalen Text.

Erstmal gibt es "in die Systemlogik der Gleismeldeanlagen integrieren" so nicht und mir ist nicht ganz klar, was du damit meinst. In Modul 408.0131, Abschnit 3, Absatz 9 geht es um die Art und Weise, wie ich die Abschnittsprüfung (wenn eine Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist und die Gleisfreimeldeanlage gestört ist oder nicht ausgewertet werden darf/kann, die Feststellung, dass der Abschnitt frei ist) oder die Fahrwegprüfung (ohne Gleisfreimeldeanlage) durchführe, wenn ein der zu prüfende Teil des Fahrwegs wieso auch immer nicht einsehbar.

Dann darf ich nämlich einmal durch Hinsehen prüfen, feststellen, dass der Zug vollständig herausgefahren ist und dann jedes Mal durch diese Feststellung erneut das Freisein annehmen. Nichts anderes steht da drin. Wenn ich die Abschnittsprüfung vornehmen muss, haben wir uns aber vom Regelbetrieb schon weit entfernt.

Mit dem Rangieren hat der Abschnitt auch überhaupt nichts zu tun, da es hier um das Fahren von Zügen und nicht um das Rangieren geht. Also ist hier schon klar, dass damit ein "Integrieren in die Systemlogik der Gleismeldeanlagen" nicht gemeint sein kein, weil wir ja die Problematik bei Rangierfahrten, einzelnen abgestellten Fahrzeugen usw. hatten.

Mir ist nicht klar, wieso du meinst, da müsse man nach dem Rangieren oder nach dem Abstellen eine Abschnittsprüfung durchführen, um Züge über den Abschnitt fahren zu dürfen.

Das Feststellen des Freiseins findet sich in Modul 408.0231 Abschn 3 Abs 1, da steht nichts davon, dass festgestellt werden muss, dass irgendwas in die Systemlogik der Gleisfreimeldeanlage integriert werden muss und etwas in der Art steht in der 408 auch nicht drin. Es gibt natürlich nur dezidierte Verfahrensweisen bei einer wie auch immer gestörten Gleisfreimeldeanlage, da wird man nicht drumherum kommen, einen Zug auf Sicht durchfahren zu lassen oder selbst zu gucken.

Um es ganz klar zu sagen: Wenn ich von Gleis 1 nach Gleis 2 rangiere und danach einen Zug durch Gleis 1 rangiere, muss ich da überhaupt nichts machen, nichts in die Systemlogik der Gleismeldeanlagen integrieren usw. usf., sondern nur die Fahrstraße einstellen (wenn überhaupt).

Keine "gestörte Gleisfreimeldeanlage"

Kundenzug, Samstag, 19.04.2014, 23:03 (vor 4376 Tagen) @ Fabian318

Wir diskutieren hier nicht über die "gestörte Gleisfreimeldeanlage".

Wir diskutieren hier über die Grenze dessen, was eine Selbsttätige Gleisfreimeldeanlage kann und wie die Betriebsverfahren darauf eingehen.

Siehe auch hier die Bitte an Dich, die Widersprüche zwischen den betreffenden Ausschnitten der RIL und meinen Aussagen darzulegen.

Im echten Betrieb wird der Ablauf wahrscheinlich immer so gestaltet, dass die in der RIL 408 genannten Ausnahmen greifen und es gar nicht groß auffällt, dass hier die selbsttätige Gleisfreimeldeanlage mit der Auswertung der letzten Nutzung ihres Meldeabschnittes überfordert war.

Keine "gestörte Gleisfreimeldeanlage"

Jens, Bayern/NRW, Samstag, 19.04.2014, 23:21 (vor 4376 Tagen) @ Kundenzug


Im echten Betrieb wird der Ablauf wahrscheinlich immer so gestaltet, dass die in der RIL 408 genannten Ausnahmen greifen und es gar nicht groß auffällt, dass hier die selbsttätige Gleisfreimeldeanlage mit der Auswertung der letzten Nutzung ihres Meldeabschnittes überfordert war.

Die Gleisfreimeldeanlage ist nie überfordert mit ihrer Aufgabe, ist aber, wie jedes Technische Gerät nicht vor Ausfällen geschützt und somit bietet die 408 für diese Fälle Möglichkeiten, den Bahnbetrieb sicher fortzuführen.

Was kann Passieren:
Gleisstromkreise: Isolierfehler, Fremdgegenstände, Relaisfehler
Achszähler: Erschwernis, Defekt der Zähleinrichtung, Aufgrund der Fahrzeugart werden zu viele/zu wenige Achsen gezählt

Für diese Fälle sieht die RiL 408 Ersatzmaßnahmen wie z.b. das Mittelbare Feststellen, Zugschlussmeldungen, Sichtprüfungen, Befehlsfahrten, Posten.... vor.

Keine "gestörte Gleisfreimeldeanlage"

Kundenzug, Samstag, 19.04.2014, 23:29 (vor 4376 Tagen) @ Jens

Ein Gegenbeispiel dafür haben wir schon konstruiert.

Der einfache Zählkreis ist doch im wesentlichen dafür da, zu zählen, ob links so viel Achsen rein gefahren sind, wie rechts raus gefahren sind, oder?

Er ist aber nicht dafür gemacht, dass mal links, mal rechts was rein kommt und dann wieder mal was raus geht. Und letztlich kreist unsere Diskussion um genau diesen Sonderfall.

Keine "gestörte Gleisfreimeldeanlage"

Jens, Bayern/NRW, Samstag, 19.04.2014, 23:34 (vor 4376 Tagen) @ Kundenzug

Ein Gegenbeispiel dafür haben wir schon konstruiert.

Der einfache Zählkreis ist doch im wesentlichen dafür da, zu zählen, ob links so viel Achsen rein gefahren sind, wie rechts raus gefahren sind, oder?

Er ist aber nicht dafür gemacht, dass mal links, mal rechts was rein kommt und dann wieder mal was raus geht. Und letztlich kreist unsere Diskussion um genau diesen Sonderfall.

Für die Zählkreise bei der Bahn ist das aber ebend kein Sonderfall sondern der Regelfall!
Wenn links 6 und rechts 4 Achsen einfahren müssen am Ende auf irgendeiner Seite oder auf beiden Seiten insgesamt wieder 10 Achsen ausgezählt sein damit der Gleisabschnitt frei angezeigt wird.
Wie sonst sollte das Stärken von Triebwagen das hunderte male am Tag geschieht denn funktionieren?
Wie sollten sonst wendende Züge erkannt werden?

Keine "gestörte Gleisfreimeldeanlage"

Kundenzug, Samstag, 19.04.2014, 23:44 (vor 4376 Tagen) @ Jens

Ein Gegenbeispiel dafür haben wir schon konstruiert.

Der einfache Zählkreis ist doch im wesentlichen dafür da, zu zählen, ob links so viel Achsen rein gefahren sind, wie rechts raus gefahren sind, oder?

Er ist aber nicht dafür gemacht, dass mal links, mal rechts was rein kommt und dann wieder mal was raus geht. Und letztlich kreist unsere Diskussion um genau diesen Sonderfall.


Für die Zählkreise bei der Bahn ist das aber ebend kein Sonderfall sondern der Regelfall!
Wenn links 6 und rechts 4 Achsen einfahren müssen am Ende auf irgendeiner Seite oder auf beiden Seiten insgesamt wieder 10 Achsen ausgezählt sein damit der Gleisabschnitt frei angezeigt wird.
Wie sonst sollte das Stärken von Triebwagen das hunderte male am Tag geschieht denn funktionieren?
Wie sollten sonst wendende Züge erkannt werden?

Das ist ja der Punkt! Was kann erkannt werden?

Hat man immer eine Richtungserkennung dahinter? Die bräuchte man ja, um das zu erkennen.

Unser Beispiel war sinngemäß:
Links 6*4 Achsen hinein
Rechts 3*4 Achsen aus und 3*4 Achsen hinein
Ein einfacher Achszähler hätte anschließend an beiden Seiten die gleiche Anzahl an Achsen gezählt und würde den Abschnitt frei geben.

Keine "gestörte Gleisfreimeldeanlage"

Jens, Bayern/NRW, Samstag, 19.04.2014, 23:49 (vor 4376 Tagen) @ Kundenzug

Ein Gegenbeispiel dafür haben wir schon konstruiert.

Der einfache Zählkreis ist doch im wesentlichen dafür da, zu zählen, ob links so viel Achsen rein gefahren sind, wie rechts raus gefahren sind, oder?

Er ist aber nicht dafür gemacht, dass mal links, mal rechts was rein kommt und dann wieder mal was raus geht. Und letztlich kreist unsere Diskussion um genau diesen Sonderfall.


Für die Zählkreise bei der Bahn ist das aber ebend kein Sonderfall sondern der Regelfall!
Wenn links 6 und rechts 4 Achsen einfahren müssen am Ende auf irgendeiner Seite oder auf beiden Seiten insgesamt wieder 10 Achsen ausgezählt sein damit der Gleisabschnitt frei angezeigt wird.
Wie sonst sollte das Stärken von Triebwagen das hunderte male am Tag geschieht denn funktionieren?
Wie sollten sonst wendende Züge erkannt werden?


Das ist ja der Punkt! Was kann erkannt werden?

Hat man immer eine Richtungserkennung dahinter? Die bräuchte man ja, um das zu erkennen.

Unser Beispiel war sinngemäß:
Links 6*4 Achsen hinein
Rechts 3*4 Achsen aus und 3*4 Achsen hinein
Ein einfacher Achszähler hätte anschließend an beiden Seiten die gleiche Anzahl an Achsen gezählt und würde den Abschnitt frei geben.

Zitat Wikipedia (nicht immer richtig, diesmal aber schon):

"Um Sensorfehler besser erkennen und die Fahrtrichtung feststellen zu können, werden die Radsensoren bzw. Zählpunkte häufig als Doppelkontakte ausgeführt. Bei der Deutschen Bahn werden hauptsächlich induktive Schienenkontakte eingesetzt: Ein Sender auf der Schienenaußenseite strahlt ein Magnetfeld ab, welches auf einen Empfänger auf der Schieneninnenseite wirkt. Wenn sich ein Rad durch dieses Feld bewegt, wird die Feldänderung als „gezählte Achse“ erkannt. Die Fahrtrichtung wird durch zeitliche Verschiebung der Feldrichtungsänderung zum zweiten Sender/Empfängerpaar erkannt."

http://de.wikipedia.org/wiki/Achsz%C3%A4hler

Keine "gestörte Gleisfreimeldeanlage"

Kundenzug, Samstag, 19.04.2014, 23:54 (vor 4376 Tagen) @ Jens

Zitat Wikipedia (nicht immer richtig, diesmal aber schon):

"Um Sensorfehler besser erkennen und die Fahrtrichtung feststellen zu können, werden die Radsensoren bzw. Zählpunkte häufig als Doppelkontakte ausgeführt. Bei der Deutschen Bahn werden hauptsächlich induktive Schienenkontakte eingesetzt: Ein Sender auf der Schienenaußenseite strahlt ein Magnetfeld ab, welches auf einen Empfänger auf der Schieneninnenseite wirkt. Wenn sich ein Rad durch dieses Feld bewegt, wird die Feldänderung als „gezählte Achse“ erkannt. Die Fahrtrichtung wird durch zeitliche Verschiebung der Feldrichtungsänderung zum zweiten Sender/Empfängerpaar erkannt."

http://de.wikipedia.org/wiki/Achsz%C3%A4hler

"häufig" ist nicht immer !!!

Keine "gestörte Gleisfreimeldeanlage"

Jens, Bayern/NRW, Samstag, 19.04.2014, 23:57 (vor 4376 Tagen) @ Kundenzug

Zitat Wikipedia (nicht immer richtig, diesmal aber schon):

"Um Sensorfehler besser erkennen und die Fahrtrichtung feststellen zu können, werden die Radsensoren bzw. Zählpunkte häufig als Doppelkontakte ausgeführt. Bei der Deutschen Bahn werden hauptsächlich induktive Schienenkontakte eingesetzt: Ein Sender auf der Schienenaußenseite strahlt ein Magnetfeld ab, welches auf einen Empfänger auf der Schieneninnenseite wirkt. Wenn sich ein Rad durch dieses Feld bewegt, wird die Feldänderung als „gezählte Achse“ erkannt. Die Fahrtrichtung wird durch zeitliche Verschiebung der Feldrichtungsänderung zum zweiten Sender/Empfängerpaar erkannt."

http://de.wikipedia.org/wiki/Achsz%C3%A4hler


"häufig" ist nicht immer !!!

Aber du kannst schlecht über die Diversen Ausnahmen in einem Thread reden der von ETCS ausgegangen ist. Aber auch alle anderen Achszähler die heute auf Hauptbahnen in D verbaut sind erkennen die Fahrtrichtung.

Relevanz für ETCS?

Kundenzug, Sonntag, 20.04.2014, 00:08 (vor 4376 Tagen) @ Jens

Aber du kannst schlecht über die Diversen Ausnahmen in einem Thread reden der von ETCS ausgegangen ist. Aber auch alle anderen Achszähler die heute auf Hauptbahnen in D verbaut sind erkennen die Fahrtrichtung.

Es geht um die dahinter stehende Sicherheitslogik. Letztlich gilt es hier zu zeigen, dass Level 3 mit seiner Vollständigkeitsüberprüfung im Zug genauso alltagstauglich ist, wie eine Vollständigkeitsüberprüfung im Gleis. Und daher entspann sich diese Diskussion um das Abstellen und Rangieren von Fahrzeugen im Bahnhof. Denn hier steht die Behauptung im Raum, dass die Vollständigkeitsüberprüfung im Gleis das alles abdecken kann. Vielleicht kann es die Variante mit Richtungserkennung und Achszählrechner. Ich bin mir aber nach wie vor sicher, dass es pauschal die Selbsttätige Gleisfreimeldeanlage nicht kann und dementsprechend die RIL auch entsprechende absichernde Handlungen auferlegt.

Relevanz für ETCS?

Jens, Bayern/NRW, Sonntag, 20.04.2014, 00:14 (vor 4376 Tagen) @ Kundenzug

Aber du kannst schlecht über die Diversen Ausnahmen in einem Thread reden der von ETCS ausgegangen ist. Aber auch alle anderen Achszähler die heute auf Hauptbahnen in D verbaut sind erkennen die Fahrtrichtung.


Es geht um die dahinter stehende Sicherheitslogik. Letztlich gilt es hier zu zeigen, dass Level 3 mit seiner Vollständigkeitsüberprüfung im Zug genauso alltagstauglich ist, wie eine Vollständigkeitsüberprüfung im Gleis. Und daher entspann sich diese Diskussion um das Abstellen und Rangieren von Fahrzeugen im Bahnhof. Denn hier steht die Behauptung im Raum, dass die Vollständigkeitsüberprüfung im Gleis das alles abdecken kann. Vielleicht kann es die Variante mit Richtungserkennung und Achszählrechner. Ich bin mir aber nach wie vor sicher, dass es pauschal die Selbsttätige Gleisfreimeldeanlage nicht kann und dementsprechend die RIL auch entsprechende absichernde Handlungen auferlegt.

Na dann beweis doch einfach deine Meinung das die Gleisfreimeldeanlage das nicht kann was sie bereits regelmäßig macht, vor allem vor dem Hintergund von Ferngestellten Bahnhöfen an denen Niemand mehr außer dem Reisenden und dem Lokführer ist. Nochmal: Diese absichernden Handlungen wie du sie nennst sind für den Fall einer Störung gedacht.
Generell gilt das bei der Bahn eine RiL allein meistens nicht hilft, so müsste man in dieser Diskussion zur Vollständig Aufklärung auch noch einige der Reihe 482.XXXX in Betracht ziehen.

Relevanz für ETCS?

Kundenzug, Sonntag, 20.04.2014, 00:29 (vor 4376 Tagen) @ Jens

Na dann beweis doch einfach deine Meinung das die Gleisfreimeldeanlage das nicht kann was sie bereits regelmäßig macht, vor allem vor dem Hintergund von Ferngestellten Bahnhöfen an denen Niemand mehr außer dem Reisenden und dem Lokführer ist. Nochmal: Diese absichernden Handlungen wie du sie nennst sind für den Fall einer Störung gedacht.
Generell gilt das bei der Bahn eine RiL allein meistens nicht hilft, so müsste man in dieser Diskussion zur Vollständig Aufklärung auch noch einige der Reihe 482.XXXX in Betracht ziehen.

Wird an diesen Bahnhöfen abgestellt, gestärkt, geschwächt oder rangiert?

Ich verstehe nicht, warum man Entscheidungsbäume in Regeln gießt und sie dann als irrelevant ansehen sollte.
Mag ja sein, dass es eine Reihe von Bahnhöfen gibt, die technisch so ausgestattet sind, dass sie das alles abdecken und dann auch Regeln haben, die daran angepasst sind. Darum geht es hier aber nicht!

Relevanz für ETCS?

Jens, Bayern/NRW, Sonntag, 20.04.2014, 00:34 (vor 4376 Tagen) @ Kundenzug

Na dann beweis doch einfach deine Meinung das die Gleisfreimeldeanlage das nicht kann was sie bereits regelmäßig macht, vor allem vor dem Hintergund von Ferngestellten Bahnhöfen an denen Niemand mehr außer dem Reisenden und dem Lokführer ist. Nochmal: Diese absichernden Handlungen wie du sie nennst sind für den Fall einer Störung gedacht.
Generell gilt das bei der Bahn eine RiL allein meistens nicht hilft, so müsste man in dieser Diskussion zur Vollständig Aufklärung auch noch einige der Reihe 482.XXXX in Betracht ziehen.


Wird an diesen Bahnhöfen abgestellt, gestärkt, geschwächt oder rangiert?

Ich verstehe nicht, warum man Entscheidungsbäume in Regeln gießt und sie dann als irrelevant ansehen sollte.
Mag ja sein, dass es eine Reihe von Bahnhöfen gibt, die technisch so ausgestattet sind, dass sie das alles abdecken und dann auch Regeln haben, die daran angepasst sind. Darum geht es hier aber nicht!

JEDER mit Gleisfreimeldeanlage ausgestattete Bahnhof in Deutschland an einer Hauptbahn kann von der Gleisfreimeldeanlage her Züge abstellen, stärken, schwächen, und rangieren. Und das im Regelfall ohne Hilfshandlungen/Ersatzmaßnahmen.

Gute Nacht


Jens

Relevanz für ETCS?

Kundenzug, Sonntag, 20.04.2014, 00:40 (vor 4376 Tagen) @ Jens

JEDER mit Gleisfreimeldeanlage ausgestattete Bahnhof in Deutschland an einer Hauptbahn kann von der Gleisfreimeldeanlage her Züge abstellen, stärken, schwächen, und rangieren. Und das im Regelfall ohne Hilfshandlungen/Ersatzmaßnahmen.

???
Was willst Du damit sagen? Mit dem Wort "Regelfall" entwertest Du Deine getroffene Aussage.

Relevanz für ETCS?

Jens, Bayern/NRW, Sonntag, 20.04.2014, 00:43 (vor 4376 Tagen) @ Kundenzug

JEDER mit Gleisfreimeldeanlage ausgestattete Bahnhof in Deutschland an einer Hauptbahn kann von der Gleisfreimeldeanlage her Züge abstellen, stärken, schwächen, und rangieren. Und das im Regelfall ohne Hilfshandlungen/Ersatzmaßnahmen.


???
Was willst Du damit sagen? Mit dem Wort "Regelfall" entwertest Du Deine getroffene Aussage.

Regelfall ist der NichtStörfall!

Relevanz für ETCS?

Kundenzug, Sonntag, 20.04.2014, 00:48 (vor 4376 Tagen) @ Jens

JEDER mit Gleisfreimeldeanlage ausgestattete Bahnhof in Deutschland an einer Hauptbahn kann von der Gleisfreimeldeanlage her Züge abstellen, stärken, schwächen, und rangieren. Und das im Regelfall ohne Hilfshandlungen/Ersatzmaßnahmen.


???
Was willst Du damit sagen? Mit dem Wort "Regelfall" entwertest Du Deine getroffene Aussage.


Regelfall ist der NichtStörfall!

Bitte hier weiter!

Sicherung im Bahnhof

guru61, Arolfingen, Freitag, 18.04.2014, 16:25 (vor 4377 Tagen) @ Kundenzug


Wenn Du jetzt wieder den Bahnhof betrachtest, dann hast Du da Personal und überschaubare Gleislängen. Hier könnte also viel mit Sichtkontrollen gearbeitet werden. Ich gehe ja davon aus, dass auf diese Sichtkontrolle immer dann gesetzt wird, wenn rangiert wurde oder Züge umgebildet worden sind. Das wäre ja auch kein großer Aufwand. Man müsste nur bevor man einen Rangierbereich aufhebt, sich erkundigen, ob dieser nun frei ist.

Sorry, aber in welchem Jahrhundert lebst du denn?
Ich weiss nicht, wie das in D gehandhabt wird, aber in der Schweiz ist man seit 60 Jahren daran, die Rangiererei mit gesicherten Fahrstrassen und Zwergsignalen zu betreiben. Genau deshalb, weil die "Sichtkontrolle" zu unzuverlässig ist.
Blödsinnigerweise wird es auch manchmal dunkel, und Nebel und Schneegestöber sind in Europa keine Ausnahmeerscheinungen.

Ausserdem werden in ein paar Jahren nur noch 4 BLZ stehen, von denen der ganze Verkehr geleitet wird. Besetzte Stellwerke wird es nicht mehr geben.

Ausserdem verwenden Schweizer Schmalspurbahnen Zugsicherungssysteme, die auch den Rangierbetrieb überwachen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zugsicherung_Schmalspur_(Schweiz)

Dein Vorschlag von wegen "Sichtkontrolle" wäre also ein Rückschritt ins vorletzte Jahrhundert.

Gruss Guru

Sichtkontrolle

Kundenzug, Freitag, 18.04.2014, 17:26 (vor 4377 Tagen) @ guru61
bearbeitet von Kundenzug, Freitag, 18.04.2014, 17:27

Ich spreche hier nicht von Vorschlägen. Ich spreche vom Ist-Zustand. Eisenbahn wirkt häufig wie aus einem vergangenen Jahrhundert. Aber vielleicht sind die Schweizer ja weiter ;)

Sichtkontrolle

guru61, Arolfingen, Dienstag, 22.04.2014, 09:52 (vor 4373 Tagen) @ Kundenzug
bearbeitet von guru61, Dienstag, 22.04.2014, 09:56

Ich spreche hier nicht von Vorschlägen. Ich spreche vom Ist-Zustand. Eisenbahn wirkt häufig wie aus einem vergangenen Jahrhundert. Aber vielleicht sind die Schweizer ja weiter ;)

Hallo
Ich glaube eher Dein Wissen ist vom letzten Jahrhundert.
Auf alle Fälle hat mich deine Frage, dass jemand dir genau sagen muss, was alles bei einer Gleisfreimeldung geschehen muss, insofern hellhörig gemacht, dass Du offensichtlich über die Grundlagen der Stellwerktechnik keine Ahnung hast. Auch der Witz mit den Achszählern, die nicht wissen sollen, in welche Richtung die Achse läuft, zeigt Dein Nichtwissen. Das Problem mit den Zählrichtung haben schon Deine Urgrossväter gelöst:
http://retro.seals.ch/cntmng?type=pdf&rid=sbz-002:1940:115:116::634&subp=hires

Auf Seite 361 und 362 wird auf die Problematik der Hin- und Herfahrten eingegangen, und wie man das Problem, ohne Elektronik, gelöst hat.
Zu glauben, dass man heute, mit allen heutigen Mitteln der Technik, diese Funktionalität aufgegeben habe, ist schon sehr ungewöhnlich.

Im Uebrigen sind in der Schweiz auf Bahnhöfen, praktisch nur Gleisstromkreise verbaut. Mit der heutigen Technik kann der Isolierstoss entfallen, so dass die Gleise nicht unterbrochen werden müssen (Stichwort Tonfrequenz Gleisfreimeldung)
http://www.uni-stuttgart.de/iev/sites/default/files/onlinekurse/lupse/kap_312.htm
Eingebaut im Bahnhof Museumsstarsse in Zürich HB

Und noch was, wie man seinerzeit den Achszähler in den Block eingebunden hat.
http://retro.seals.ch/cntmng?type=pdf&rid=sbz-002:1942:119:120::545&subp=hires

Fazit: Auch unsere Urgrossväter haben sich was gedacht, und das mit den Mitteln dieser Zeit verwirklicht.
. Die Grundlagen einer sicheren Betriebsführung bei der Eisenbahn waren schon 1900 bekannt, und wurden verwirklicht.
Vieles haben sie dann mit der Zeit angepasst, an den Stand der Technik, und damit auch Personal reduzieren können.
Nur so erklärt sich, dass Stellwerke aus dieser Zeit, teilweise über 100 Jahre in Betrieb waren.
Dieses Stellwerk, das letzte der Schweiz, das noch für den Reiseverkehr genützt wurde, ist 109 Jahre alt:

[image]

Und wie dieses leider schlechte Bild zeigt, wurde es jeweils auf den Stand der Technk gebracht: Mit Gleisbesetztanzeige, Bahnübergangüberwachung, Lichtsignale, und Gleichsstromblock:
[image]

http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/zurzach/die-tage-des-stellwerks-bruchsal-g-sind-ge...

Gruss Guru

Sichtkontrolle

Kundenzug, Dienstag, 22.04.2014, 15:32 (vor 4373 Tagen) @ guru61

Mal ganz ehrlich, worauf beruht denn Deine Kenntnis der Sicherungs- und Stellwerkstechnik? Mein Eindruck ist nicht der, dass Du die Kenntnis der Sicherungs- und Stellwerkstechnik erkennen würdest, wenn Du mit ihr zu tun hättest. Ansonsten würdest Du konkret einzelne Punkte widerlegen.

Hättest Du Dir beispielsweise den von Dir verlinkten Text der Uni Stuttgart genauer durchgelesen, so wären Dir, wenn Du Kenntnis der Sicherungs- und Stellwerkstechnik hättest, ein paar Details aufgefallen, die meine Aussagen bestätigen, die hier strittig sind.
Da steht dann bei den Achszählern ein "i.d.R." (also nicht immer). Da steht auch bezüglich des richtungsselektiven Zählens nichts von einem Fahrtrichtungswechsel innerhalb des Abschnittes sondern von einer Vermeidung einer Fehlzählung bei einer über dem Zählpunkt pendelnden Achse geschrieben. Es steht da auch, dass der eine übergeordnete Vergleichseinrichtung die Fehler der Achszähler auswertet....

Den Inhalt Deines Beitrages möchte ich ansonsten nicht weiter kommentieren.

Sichtkontrolle

Jens, Bayern/NRW, Mittwoch, 23.04.2014, 01:58 (vor 4372 Tagen) @ Kundenzug

Mal ganz ehrlich, worauf beruht denn Deine Kenntnis der Sicherungs- und Stellwerkstechnik? Mein Eindruck ist nicht der, dass Du die Kenntnis der Sicherungs- und Stellwerkstechnik erkennen würdest, wenn Du mit ihr zu tun hättest. Ansonsten würdest Du konkret einzelne Punkte widerlegen.

Na den Eindruckk kann man bei dir auch haben. Ich habe keinerlei Probleme damit mit Nicht-Bahnern zu schreiben oder auch mit ihnen zu diskutieren. Aber dein Verständnis für Richtlinien ist bei 0! Les bitte erstmal alle relevanten Richtlinien und danach reden wir weiter. Außerdem bedenke bitte das die Richtlinien nicht die darüberstehenden Gesetze sind in denen Anforderungen aufgestellt sind die durch RiL dann in Betriebliche Maßnahmen gebracht werden.

Sichtkontrolle

Kundenzug, Mittwoch, 23.04.2014, 09:42 (vor 4372 Tagen) @ Jens

Mal ganz ehrlich, worauf beruht denn Deine Kenntnis der Sicherungs- und Stellwerkstechnik? Mein Eindruck ist nicht der, dass Du die Kenntnis der Sicherungs- und Stellwerkstechnik erkennen würdest, wenn Du mit ihr zu tun hättest. Ansonsten würdest Du konkret einzelne Punkte widerlegen.


Na den Eindruckk kann man bei dir auch haben. Ich habe keinerlei Probleme damit mit Nicht-Bahnern zu schreiben oder auch mit ihnen zu diskutieren. Aber dein Verständnis für Richtlinien ist bei 0! Les bitte erstmal alle relevanten Richtlinien und danach reden wir weiter. Außerdem bedenke bitte das die Richtlinien nicht die darüberstehenden Gesetze sind in denen Anforderungen aufgestellt sind die durch RiL dann in Betriebliche Maßnahmen gebracht werden.

Zu behaupten, dass eine Richtlinie nur für den Störfall gelten würde, obwohl sie das nicht erwähnt, lässt nicht den Eindruck aufkommen, dass Du Dich mit der Logik von Gesetzen und Richtlinien auseinander gesetzt hättest. Von daher ist eine Diskussion darüber mit Dir nicht gerade vielversprechend. Das gilt übrigens unabhängig von der Eisenbahn.

Sichtkontrolle

guru61, Arolfingen, Mittwoch, 23.04.2014, 07:45 (vor 4372 Tagen) @ Kundenzug

Mal ganz ehrlich, worauf beruht denn Deine Kenntnis der Sicherungs- und Stellwerkstechnik? Mein Eindruck ist nicht der, dass Du die Kenntnis der Sicherungs- und Stellwerkstechnik erkennen würdest, wenn Du mit ihr zu tun hättest. Ansonsten würdest Du konkret einzelne Punkte widerlegen.

Immerhin war ich 20 Jahre lang fahrdienstlich geprüfter Heizer und habe an einer Museumsbahn, auch an der Stellwertechnik mitgearbeitet. Somit kenne ich den Betrieb, und auch ein Teil der Sicherungstechnik.

Zudem bin ich bei meiner Depotzeit in Rorschach ziemlich oft mit der Zugsicherung im Lokunterhalt in berührung gekommen.

Zudem habe ich mich seit bald 40 Jahren relativ intensiv mit der Bahntechnik auseinandergesetzt.
Praktisch und theoretisch.

Nun würde mich aber im Gegenzug interessieren, woher du deinen Hintergrund hast, um solche Beahuptungen in die Weltgeschichte rauszulassen?

Da steht dann bei den Achszählern ein "i.d.R." (also nicht immer). Da steht auch bezüglich des richtungsselektiven Zählens nichts von einem Fahrtrichtungswechsel innerhalb des Abschnittes sondern von einer Vermeidung einer Fehlzählung bei einer über dem Zählpunkt pendelnden Achse geschrieben. Es steht da auch, dass der eine übergeordnete Vergleichseinrichtung die Fehler der Achszähler auswertet....

Man muss auch besonders naiv sein, um aus einer sehr prinzipiellen Darstellung alles abzuleiten.

Mit ein bischen Technikverständnis kommst du bei den Artikeln in der Bauzeitung darauf, dass wenn man für den einzählenden und den auszählenden Sensor je ein eigenes Zählwerk braucht, es unmöglich ist, dass sich die Achsen gegeseitig zurückstellen: Die Achse am Einzähwerk zählt nur hoch. Und die am Auszählwerk nur runter. Da der Block erst freigegeben wird, wenn die Zählwerke gleich und beide auf der Stellung NULL sind, kann es wohl Fehlzählungen geben, aber so, dass sie sich auf die sichere Seite auswirken, nämlich, dass der Block nicht freigibt.

Oder hast du die gar nicht gelesen bzw. verstanden?


Den Inhalt Deines Beitrages möchte ich ansonsten nicht weiter kommentieren.

Das glaub ich gerne. Denn du wirst es, mangels Wissen nicht können.

Meit Tipp: Mach doch mal ein Praktikum bei den DB.

Gruss Guru

Sichtkontrolle

Kundenzug, Mittwoch, 23.04.2014, 09:37 (vor 4372 Tagen) @ guru61

Deine Beiträge spiegeln genau das wider, was Du als Qualifikation angibst. Du kennst viele Quellen und Infos und weißt, wie das Resultat im Betrieb aussieht. Du bist ein Praktiker. Das bin ich nicht.

Ich gehöre zu jenen, die sich in vielen Sitzungen von alten Hasen mit hohen akademischen Titeln in die Feinheiten der Eisenbahn einweisen ließen. Die ritten eben darauf herum, weshalb man genau die Fälle, die Du gerne zur Seite wischst, zum Kern der Überlegung zur Gestaltung eines sicheren Sicherheitskonzeptes machen muss.

So bist Du beispielsweise über das "Pendeln der Achse" in Deiner Antwort gerade hinweg gegangen. Hast Du Dir klar gemacht, was das bedeuten soll? Wenn also eine Achse über einem Zähler zum Stehen kommt, könnte sie durch kleine hin und her Bewegungen mehrfach gezählt werden. Ich gebe zu, dass das wahrscheinlich nicht dauernd vorkommt. Aber es kann vorkommen und damit muss das System zurecht kommen, wenn es denn sicher sein soll. Deswegen müssen diese Überlegungen am Ausgangspunkt zur Gestaltung eines Sicherungssystems stehen.

*lol*

guru61, Arolfingen, Mittwoch, 23.04.2014, 10:43 (vor 4372 Tagen) @ Kundenzug
bearbeitet von guru61, Mittwoch, 23.04.2014, 10:44

Natüürli:
Du hesch rächt und ich miin Fride!

es wird völlig hanebüchen

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 19.04.2014, 17:13 (vor 4376 Tagen) @ Kundenzug
bearbeitet von Fabian318, Samstag, 19.04.2014, 17:16

Ok, wir betrachten also nur den Bahnhof. Da hat es tatsächlich ein Missverständnis gegeben.

Deinen neuen Beiträgen entnehme ich, dass Du die Regeln nicht genau kennst und aus Deiner Logik heraus argumentierst. Ist das richtig? (Wäre ja auch ok und ich gehe im Folgenden auch davon aus)

Natürlich kenne ich die Regelungen des Ist-Zustandes. Allerdings kann ich nur spekulieren, wie die Regelungen in deinem Bahnhof mit ETCS Level 3 ohne Gleisfreimeldeanlage aussehen könnten.

Deine Überlegung zur stationären Gleisfreimeldeanlage halte ich nicht für richtig. Die Gleisfreimeldeanlage dient meinem Verständnis nach, zur automatischen Sicherung an Stellen, wo eine Überprüfung durch Menschen entfallen soll.

Dein Verständnis ist richtig. Nicht aber dein Schluss hieraus - die Überprüfung durch Menschen soll, soweit es geht, überall entfallen. Der Sicherheit halber.

Das wäre vor allem auf Strecken der Fall.

Und im Bahnhof. Fährt ein Schnellzug auf einen anderen Zug auf, hat er nichts davon, wenn es im Bahnhof statt auf der Strecke passiert.

Aber auch hier geht es ohne Gleisfreimeldeanlagen.

Wenn wir solche Nachrichten häufiger lesen wollen, bestimmt.

Denk da einfach mal an die ganz einfach ausgerüsteten Strecken. Hier kann auch das Streckenpersonal die Aufgabe haben, die Vollständigkeit eines Zuges zu prüfen, der ein frei zu gebendes Gleis verlässt.

Ja, immer mit einem Sicherheitsrisiko verbunden, wenn die Aufgaben zur Routine werden. Deshalb werden die Strecken mit älterer Sicherungstechnik auch nicht ohne Grund immer weniger.

Ich denke da beispielsweise an das Sicherungsverfahren mit dem Fahrstab, bei dem nur der eine Strecke benutzen darf, der den Fahrstab für diese Strecke besitzt. Das war übrigens auch die Sicherungsmethode bei der Magnetbahn im Emsland, nur dass sie halt nicht genutzt wurde und damit der fatale Unfall möglich wurde.

Und das kann dann bei der Eisenbahn nicht passieren?

Wenn Du jetzt wieder den Bahnhof betrachtest, dann hast Du da Personal und überschaubare Gleislängen.

Weder das eine noch das andere hast du regelmäßig. Wenn ich aus dem Fenster gucke, sehe ich von vier Bahnhöfen nur einen einzigen und davon nur die Hälfte (was schon viel ist).

Hier könnte also viel mit Sichtkontrollen gearbeitet werden.

Nein, siehe oben.

Ich gehe ja davon aus, dass auf diese Sichtkontrolle immer dann gesetzt wird, wenn rangiert wurde oder Züge umgebildet worden sind.

Nein. Wenn da irgendwo rangiert worden ist und in dieses Gleis eine Zugfahrt zugelassen werden soll, prüft auch da natürlich die Gleisfreimeldeanlage.

Das wäre ja auch kein großer Aufwand. Man müsste nur bevor man einen Rangierbereich aufhebt, sich erkundigen, ob dieser nun frei ist. Man würde also manuell wieder den sicheren Zustand bestätigen und den sicheren Abschnitt der automatischen Steuerung übergeben.

Ein großer Aufwand nicht. Da ist es aber nur die Frage, bis da mal eben, ohne großen Aufwand, ein Fehler passiert; man da von irgendwas ausging was "ja immer so war", und es knallt.

Solange ein Technik nicht umfassend kontrollieren kann, [...]

Eine Technik, die weniger Sicherheit bietet und Dinge schlechter kontrollieren kann, als es der Status quo ist, wird die keine einzige Behörde zulassen.

Wolltest Du mit Achszählern eine automatische Gleisfreimeldung im Bahnhof realisieren, so bräuchtest Du wie bei der Buchhaltung eine komplexe Kontenführung, bei dem die Anzahl der Achsen von einem Abschnitt in einen anderen Abschnitt umgebucht würden. Angesichts der einfachen Technik halte ich das für unwahrscheinlich.

Ich weiß ja nicht, was du für unwahrscheinlich oder wahrscheinlich hältst.

Ich sage dir aber, dass die Achzählkreise für die Strecke die absolut gängige Technik ist, in Bahnhöfen bei Stellwerksneubauten seit cirka 1995 auch quasi nur noch ausschließlich genutzt wird und in meinen Bahnhöfen (deren Stellwerke zwischen 1956 und 1981 gebaut wurden) auch für etwa die Hälfte der Bahnhofsgleise und Weichen genutzt wird.

Und wenn du Achszählkreisen nicht traust, kannst du natürlich auch auf Gleisstromkreise setzen, wie es die Niederländer z. B. fast ausschließlich tun.

[...] Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass Du im Bahnhof auf jedem Gleis, das entsprechend eingestellt ist, Fahrzeuge abstellen kannst. Ich gehe aber davon aus, dass Du ein Gleis immer durch einen Menschen frei melden lassen musst, bevor Du es wieder in die Logik der Fahrstraßen aufnimmst.

Da gehst du falsch aus. Deshalb auch die Überschrift, wenn deine Visionen auf diesen Darstellungen ruhen.

Nun wird es unübersichtlich

Kundenzug, Samstag, 19.04.2014, 22:49 (vor 4376 Tagen) @ Fabian318

Ok, Du gibst vor, die Vorschriften zu kennen.

Dann erkläre doch bitte einfach mal, wie 408.0231 zu verstehen ist und was darin meinen Aussagen widerspricht. Es macht ja wenig Sinn weiter zu philosophieren.

Insbesondere wäre der Teil hier interessant (bei dem ich der Übersicht halber einige Punkte und einige Satzteile mit ...ausgelassen habe).

„1 Grundsatz: Bevor Sie auf einem Bahnhof … eine Zugfahrt zulassen,
müssen Sie feststellen, dass
b.) der Fahrweg frei von Fahrzeugen ist,...“

„3 Frei von Fahrzeugen:
(1) Die Feststellungen, dass Fahrweg, ... frei
von Fahrzeugen sind … müssen Sie treffen
a.) - wo eine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist -
durch Auswerten der sicheren Anzeigen, soweit nicht eine Abschnittsprüfung vorgeschrieben ist. Zeigen Anzeigen das Freisein nicht an, müssen Sie eine Abschnittsprüfung vornehmen. In den Örtlichen Richtlinien sind die Grenzen der Gleisfreimeldeanlage angegeben. Bei der Abschnittsprüfung müssen Sie durch Hinsehen an der Außenanlage feststellen, dass im betroffenen Abschnitt ... keine Fahrzeuge stehen.
Wurde vor Abfahrt eines Zuges vor der Zugspitze rangiert - ausgenommen nur mit dem Triebfahrzeug, das sich an der Spitze des Zuges befindet -, müssen Sie sicherstellen, dass keine Fahrzeuge zurückgelassen wurden.
Sie müssen feststellen, dass im Fahrweg...keine anderen Hindernisse vorhanden sind, soweit dies von Ihrem Standort aus möglich ist....
(9)
b)
1. Wo eine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist, dürfen Sie die Feststellungen der Abschnittsprüfung nach c) treffen, soweit Sie die Feststellungen nicht durch Hinsehen treffen können....
c) Wenn Sie mittelbar prüfen, müssen Sie
3. bei Zügen, die im Fahrweg oder im betroffenen Abschnitt beginnen, enden oder halten oder wenn dort rangiert worden ist, vor Zulassen der nächsten Zugfahrt durch Hinsehen feststellen, dass Fahrweg... frei von Fahrzeugen sind ... - bei einer Abschnittsprüfung bis zu den begrenzenden Weichen, Sperrsignalen, Wartezeichen oder Hauptsignalen - keine Fahrzeuge stehen.
Darauf dürfen Sie verzichten - bei haltenden Zügen, wenn an ihnen nicht rangiert worden ist; für sie gilt Nr. 1,
- bei Rangierfahrten, die den Fahrweg, Durchrutschweg oder betroffenen
Abschnitt durchfahren, wenn diese den Fahrweg, Durchrutschweg bzw.
betroffenen Abschnitt mit allen Fahrzeugen verlassen haben,
4. feststellen, dass im Fahrweg, Durchrutschweg oder im betroffenen Abschnitt
kein Zug oder Zugteil abgestellt worden ist.

d) Wo eine Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist, dürfen Sie statt nach c) mittelbar zu prüfen, den Triebfahrzeugführer beauftragen, in dem in b) Nr. 3 genannten Abschnitt auf Sicht zu fahren.“

Nun wird es unübersichtlich

Jens, Bayern/NRW, Samstag, 19.04.2014, 23:03 (vor 4376 Tagen) @ Kundenzug

Ok, Du gibst vor, die Vorschriften zu kennen.

Dann erkläre doch bitte einfach mal, wie 408.0231 zu verstehen ist und was darin meinen Aussagen widerspricht. Es macht ja wenig Sinn weiter zu philosophieren.

Insbesondere wäre der Teil hier interessant (bei dem ich der Übersicht halber einige Punkte und einige Satzteile mit ...ausgelassen habe).

„1 Grundsatz: Bevor Sie auf einem Bahnhof … eine Zugfahrt zulassen,
müssen Sie feststellen, dass
b.) der Fahrweg frei von Fahrzeugen ist,...“

„3 Frei von Fahrzeugen:
(1) Die Feststellungen, dass Fahrweg, ... frei
von Fahrzeugen sind … müssen Sie treffen
a.) - wo eine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist -
durch Auswerten der sicheren Anzeigen, soweit nicht eine Abschnittsprüfung vorgeschrieben ist. Zeigen Anzeigen das Freisein nicht an, müssen Sie eine Abschnittsprüfung vornehmen. In den Örtlichen Richtlinien sind die Grenzen der Gleisfreimeldeanlage angegeben. Bei der Abschnittsprüfung müssen Sie durch Hinsehen an der Außenanlage feststellen, dass im betroffenen Abschnitt ... keine Fahrzeuge stehen.
Wurde vor Abfahrt eines Zuges vor der Zugspitze rangiert - ausgenommen nur mit dem Triebfahrzeug, das sich an der Spitze des Zuges befindet -, müssen Sie sicherstellen, dass keine Fahrzeuge zurückgelassen wurden.
Sie müssen feststellen, dass im Fahrweg...keine anderen Hindernisse vorhanden sind, soweit dies von Ihrem Standort aus möglich ist....
(9)
b)
1. Wo eine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist, dürfen Sie die Feststellungen der Abschnittsprüfung nach c) treffen, soweit Sie die Feststellungen nicht durch Hinsehen treffen können....
c) Wenn Sie mittelbar prüfen, müssen Sie
3. bei Zügen, die im Fahrweg oder im betroffenen Abschnitt beginnen, enden oder halten oder wenn dort rangiert worden ist, vor Zulassen der nächsten Zugfahrt durch Hinsehen feststellen, dass Fahrweg... frei von Fahrzeugen sind ... - bei einer Abschnittsprüfung bis zu den begrenzenden Weichen, Sperrsignalen, Wartezeichen oder Hauptsignalen - keine Fahrzeuge stehen.
Darauf dürfen Sie verzichten - bei haltenden Zügen, wenn an ihnen nicht rangiert worden ist; für sie gilt Nr. 1,
- bei Rangierfahrten, die den Fahrweg, Durchrutschweg oder betroffenen
Abschnitt durchfahren, wenn diese den Fahrweg, Durchrutschweg bzw.
betroffenen Abschnitt mit allen Fahrzeugen verlassen haben,
4. feststellen, dass im Fahrweg, Durchrutschweg oder im betroffenen Abschnitt
kein Zug oder Zugteil abgestellt worden ist.

d) Wo eine Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist, dürfen Sie statt nach c) mittelbar zu prüfen, den Triebfahrzeugführer beauftragen, in dem in b) Nr. 3 genannten Abschnitt auf Sicht zu fahren.“

Ohne in diese Diskussion groß einzugreifen, aber der von dir fett gedruckte Absatz steht unter der Überschrift "Mittelbar feststellen" und ist somit hier nicht anwendbar (-> Störfall).

Nur weil die 408 öffentlich zugänglich ist heißt das nicht das sie einfach zu lesen oder zu Interpretieren ist....

Frohe Ostern

Jens

Nun wird es unübersichtlich

Kundenzug, Samstag, 19.04.2014, 23:12 (vor 4376 Tagen) @ Jens
bearbeitet von Kundenzug, Samstag, 19.04.2014, 23:12

Und woher leitest Du ab, dass "Mittelbar feststellen" nur im "Störfall" gilt?

Ich verstehe das so, dass "Mittelbar feststellen" nur eine Variante ist, um dem Prüfungsauftrag "Sie müssen feststellen" vom Anfang zu entsprechen.

Nun wird es unübersichtlich

Jens, Bayern/NRW, Samstag, 19.04.2014, 23:16 (vor 4376 Tagen) @ Kundenzug

Und woher leitest Du ab, dass "Mittelbar feststellen" nur im "Störfall" gilt?

Ich verstehe das so, dass "Mittelbar feststellen" nur eine Variante ist, um dem Prüfungsauftrag "Sie müssen feststellen" vom Anfang zu entsprechen.

Ja Richtig, es ist eine Variante (von Mechanischen Stellwerken abgesehen). Aber diese Variante wird ebend nur im Störungsfall benötigt.

Nun wird es unübersichtlich

Kundenzug, Samstag, 19.04.2014, 23:20 (vor 4376 Tagen) @ Jens

Und wo steht das und wie definierst Du "Störfall"?

Nun wird es unübersichtlich

Jens, Bayern/NRW, Samstag, 19.04.2014, 23:30 (vor 4376 Tagen) @ Kundenzug

Wo steht was?
Störungen der Gleisfreimeldeanlage:

Gleisstromkreise: Isolierfehler, Fremdgegenstände, Relaisfehler
Achszähler: Erschwernis, Defekt der Zähleinrichtung, Aufgrund der Fahrzeugart werden zu viele/zu wenige Achsen gezählt

Oder anders ausgedrückt:
Ein Gleisabschnitt bleibt rot obwohl er geräumt ist
Ein Gleisabschnitt bleibt dunkel/gelb obwohl er belegt ist
Ein Gleisabschnitt ist rot ohne das ihn enie Zugfahrt befahren hat.

Nun wird es unübersichtlich

Kundenzug, Samstag, 19.04.2014, 23:39 (vor 4376 Tagen) @ Jens

Wo steht was?
Störungen der Gleisfreimeldeanlage:

Gleisstromkreise: Isolierfehler, Fremdgegenstände, Relaisfehler
Achszähler: Erschwernis, Defekt der Zähleinrichtung, Aufgrund der Fahrzeugart werden zu viele/zu wenige Achsen gezählt

Oder anders ausgedrückt:
Ein Gleisabschnitt bleibt rot obwohl er geräumt ist
Ein Gleisabschnitt bleibt dunkel/gelb obwohl er belegt ist
Ein Gleisabschnitt ist rot ohne das ihn enie Zugfahrt befahren hat.

Wo steht das in 408.0231 der RIL, dass "Mittelbar feststellen" nur für eine Störung gilt?

Ok, wir sprachen nicht über eine solche Störung, sondern über einen speziellen Fall im Betrieb.

Nun wird es unübersichtlich

Jens, Bayern/NRW, Sonntag, 20.04.2014, 00:05 (vor 4376 Tagen) @ Kundenzug

"b) 2.Das mittelbare Feststellen müssen sie einführen, und, wenn der Anlass weggefallen ist, Aufheben."

Wenn es für den Regelfall gedacht wäre müsste es so nicht in der Vorschrift stehen

Zum besseren Verständnis aus einer Handlungsrichtlinie der DB Netz:

[image]

[image]

[image]

[image]

(Ungekürzt)

Nun wird es unübersichtlich

Kundenzug, Sonntag, 20.04.2014, 00:24 (vor 4376 Tagen) @ Jens
bearbeitet von Kundenzug, Sonntag, 20.04.2014, 00:24

"b) 2.Das mittelbare Feststellen müssen sie einführen, und, wenn der Anlass weggefallen ist, Aufheben."

Wenn es für den Regelfall gedacht wäre müsste es so nicht in der Vorschrift stehen

Wo ist das Problem?

Du hast einen Vorgang. Du prüfst, ob Du von frei ausgehen kannst oder prüfen musst. Musst Du prüfen, musst Du nach Ergebnis frei, den Prüfungsbedarf aufheben. Sprich Du kannst die Gleise wieder verwenden. Das ist doch logisch. Es ist ein Entscheidungsbaum, der im Regelfall durchlaufen wird, bei dem aber nur in wenigen Fällen eine mittelbare Feststellung erforderlich ist.

Nun wird es unübersichtlich

Jens, Bayern/NRW, Sonntag, 20.04.2014, 00:29 (vor 4376 Tagen) @ Kundenzug

"b) 2.Das mittelbare Feststellen müssen sie einführen, und, wenn der Anlass weggefallen ist, Aufheben."

Wenn es für den Regelfall gedacht wäre müsste es so nicht in der Vorschrift stehen


Wo ist das Problem?

Du hast einen Vorgang. Du prüfst, ob Du von frei ausgehen kannst oder prüfen musst.


Ich kann nie von frei ausgehen, die anlage sagt mir ob der zu befahrende Streckenabschnitt frei ist.
Wenn ich Prüfen muss bin ich innerhalb einer Störung, womit wir wieder am Anfang dieser Diskussion wären das das mittelbare Prüfen nur für Störungen angewandt wird.

Gute Nacht

Jens

Nun wird es unübersichtlich

Kundenzug, Sonntag, 20.04.2014, 00:37 (vor 4376 Tagen) @ Jens
bearbeitet von Kundenzug, Sonntag, 20.04.2014, 00:37

Stimmt und Du hast mir immer noch nicht erklären können, warum Dir JEDE Selbsttätige Gleisfreimeldeanlage nach JEDEM denkbaren Schwächungs-, Stärkungs-, Abstell- und Rangiervorgang im Normalbetrieb korrekt anzeigen können soll, dass das betreffende Bahnhosgleis frei oder nicht frei ist.

Und eben weil NICHT JEDE es kann, steht der dazugehörige notwendige Entscheidungsbaum in der RIL und hat nichts mit einem Störfall zu tun.

Ich lass dir deine Meinung....

Jens, Bayern/NRW, Sonntag, 20.04.2014, 00:38 (vor 4376 Tagen) @ Kundenzug

... die du ja ebenfalls nicht Beweisen kannst oder willst.

Gute Nacht

Jens

Ich lass dir deine Meinung....

Kundenzug, Sonntag, 20.04.2014, 00:45 (vor 4376 Tagen) @ Jens

Zu welcher Aussage brauchst Du noch einen Beleg?

Es ist Deine Behauptung, dass in der RIL 408.0231 ein Störfall behandelt würde, ohne dass Du einen Hinweis darauf in dem Text gebracht hast.

es ist glasklar formuliert

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 20.04.2014, 01:13 (vor 4376 Tagen) @ Kundenzug

Es ist Deine Behauptung, dass in der RIL 408.0231 ein Störfall behandelt würde, ohne dass Du einen Hinweis darauf in dem Text gebracht hast.

Da steht doch glasklar, dass ich die Feststellungen der Abschnittsprüfung auf diese Art und Weise treffen darf:

408.0231 9 3:
"1. Wo eine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist, dürfen Sie die Feststellungen der Abschnittsprüfung nach c) treffen, soweit Sie die Feststellungen nicht durch Hinsehen treffen können...."
(Hervorhebung durch mich)

Und die Abschnittsprüfung ist eben nur im Störfall nötig.

(Wir gehen ja jetzt nicht von den alten mechanischen Stellwerken aus, wo man grundsätzlich durch Hinsehen das Freisein prüfen muss, aber hier auch, wenn man nicht hinsehen kann, eben das mittelbare Feststellen möglich ist.)

Abschnittsprüfung != Fahrwegprüfung

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 20.04.2014, 01:30 (vor 4376 Tagen) @ Kundenzug
bearbeitet von Fabian318, Sonntag, 20.04.2014, 01:32

Ok, Du gibst vor, die Vorschriften zu kennen.

Dann erkläre doch bitte einfach mal, wie 408.0231 zu verstehen ist und was darin meinen Aussagen widerspricht. Es macht ja wenig Sinn weiter zu philosophieren.

Insbesondere wäre der Teil hier interessant (bei dem ich der Übersicht halber einige Punkte und einige Satzteile mit ...ausgelassen habe).

Offenbar verwechselst du die Abschnittsprüfung mit der Fahrwegprüfung.

„1 Grundsatz: Bevor Sie auf einem Bahnhof … eine Zugfahrt zulassen,
müssen Sie feststellen, dass
b.) der Fahrweg frei von Fahrzeugen ist,...“

„3 Frei von Fahrzeugen:
(1) Die Feststellungen, dass Fahrweg, ... frei
von Fahrzeugen sind … müssen Sie treffen
a.) - wo eine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist -
durch Auswerten der sicheren Anzeigen, soweit nicht eine Abschnittsprüfung vorgeschrieben ist. Zeigen Anzeigen das Freisein nicht an, müssen Sie eine Abschnittsprüfung vornehmen. In den Örtlichen Richtlinien sind die Grenzen der Gleisfreimeldeanlage angegeben. Bei der Abschnittsprüfung müssen Sie durch Hinsehen an der Außenanlage feststellen, dass im betroffenen Abschnitt ... keine Fahrzeuge stehen.
Wurde vor Abfahrt eines Zuges vor der Zugspitze rangiert - ausgenommen nur mit dem Triebfahrzeug, das sich an der Spitze des Zuges befindet -, müssen Sie sicherstellen, dass keine Fahrzeuge zurückgelassen wurden.
Sie müssen feststellen, dass im Fahrweg...keine anderen Hindernisse vorhanden sind, soweit dies von Ihrem Standort aus möglich ist....
(9)
b)
1. Wo eine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist, dürfen Sie die Feststellungen der Abschnittsprüfung nach c) treffen, soweit Sie die Feststellungen nicht durch Hinsehen treffen können....
c) Wenn Sie mittelbar prüfen, müssen Sie
3. bei Zügen, die im Fahrweg oder im betroffenen Abschnitt beginnen, enden oder halten oder wenn dort rangiert worden ist, vor Zulassen der nächsten Zugfahrt durch Hinsehen feststellen, dass Fahrweg... frei von Fahrzeugen sind ... - bei einer Abschnittsprüfung bis zu den begrenzenden Weichen, Sperrsignalen, Wartezeichen oder Hauptsignalen - keine Fahrzeuge stehen.
Darauf dürfen Sie verzichten - bei haltenden Zügen, wenn an ihnen nicht rangiert worden ist; für sie gilt Nr. 1,
- bei Rangierfahrten, die den Fahrweg, Durchrutschweg oder betroffenen
Abschnitt durchfahren, wenn diese den Fahrweg, Durchrutschweg bzw.
betroffenen Abschnitt mit allen Fahrzeugen verlassen haben,
4. feststellen, dass im Fahrweg, Durchrutschweg oder im betroffenen Abschnitt
kein Zug oder Zugteil abgestellt worden ist.

d) Wo eine Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist, dürfen Sie statt nach c) mittelbar zu prüfen, den Triebfahrzeugführer beauftragen, in dem in b) Nr. 3 genannten Abschnitt auf Sicht zu fahren.“

Der ganze Text gilt nur für den Fall, dass ich eine Abschnittsprüfung durchführen muss. Also eigentlich durch Hinsehen feststellen muss, dass der Abschnitt frei ist, ich es mir aber vereinfachen(*) darf und annehme, wenn der Zug vollständig durchgefahren ist, dass der Abschnitt frei ist. Aber nur - und dass regelt 3. und 4. - wenn der Zugteil keine Zugteile usw. zurückgelassen hat; sinnvoll.

Und die Abschnittsprüfung ist nur dann vorgeschrieben, wenn mir entweder das Freisein nicht angezeigt wird (**), oder eine Störung der Gleisfreimeldeanlage vorliegt usw. (weitere Gründe kannst du ja in der 408 nachlesen). Also ausschließlich im Störungsfall.

Und Jens und ich haben es mehrfach gesagt: Den Fall, dass Achszähler oder sonstwas in bestimmten betrieblichen Situation (Rangieren, Beistellen/Abstellen von Zugteilen usw.) einfach nicht mehr funktionieren gibt es nicht und die obige Annahme, dies von dir Zitierte seien die stets für diesen Fall anzuwendenden Vorschriften, ist falsch.

(*) Das mittelbere Feststellen ist kein Muss, wie in Absatz 9 ganz zu Anfang steht. Die 408 erlaubt es natürlich auch, ständig zu deinem ferngesteuerten Bahnhof zu fahren und dort die Abschnittsprüfung durch hinsehen durchzuführen. Wenn du nicht mittelbar feststellest, entfallen natürlich auch die ganzen Bedingungen hierzu ("wenn rangiert worden ist, müssen Sie sicherstellen, ...")

(**) Weil das Stellwerk das u. U. einfach nicht vorsieht, dass zu prüfende Teile der Fahrstraße gelb = frei ausgeleuchtet werden, der Bereich im Regelbetrieb aber natürlich auch wirksam von der Gleisfreimeldeanlage überwacht wird und sonst kein Signal in Fahrtstellung geht.

Abschnittsprüfung != Fahrwegprüfung

Kundenzug, Sonntag, 20.04.2014, 07:53 (vor 4375 Tagen) @ Fabian318

Offenbar verwechselst du die Abschnittsprüfung mit der Fahrwegprüfung.

Ich unterstelle nicht, dass die Abschnittsprüfung gleich der Fahrwegsprüfung wäre. Ich unterstelle nur, dass die Fahrwegprüfung ein Teil der Abschnittsprüfung ist. Das ist ein großer Unterschied.

„1 Grundsatz: Bevor Sie auf einem Bahnhof … eine Zugfahrt zulassen,
müssen Sie feststellen, dass
b.) der Fahrweg frei von Fahrzeugen ist,...“

„3 Frei von Fahrzeugen:
(1) Die Feststellungen, dass Fahrweg, ... frei
von Fahrzeugen sind … müssen Sie treffen
a.) - wo eine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist -
durch Auswerten der sicheren Anzeigen, soweit nicht eine Abschnittsprüfung vorgeschrieben ist. Zeigen Anzeigen das Freisein nicht an, müssen Sie eine Abschnittsprüfung vornehmen. In den Örtlichen Richtlinien sind die Grenzen der Gleisfreimeldeanlage angegeben. Bei der Abschnittsprüfung müssen Sie durch Hinsehen an der Außenanlage feststellen, dass im betroffenen Abschnitt ... keine Fahrzeuge stehen.
Wurde vor Abfahrt eines Zuges vor der Zugspitze rangiert - ausgenommen nur mit dem Triebfahrzeug, das sich an der Spitze des Zuges befindet -, müssen Sie sicherstellen, dass keine Fahrzeuge zurückgelassen wurden.
Sie müssen feststellen, dass im Fahrweg...keine anderen Hindernisse vorhanden sind, soweit dies von Ihrem Standort aus möglich ist....
(9)
b)
1. Wo eine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist, dürfen Sie die Feststellungen der Abschnittsprüfung nach c) treffen, soweit Sie die Feststellungen nicht durch Hinsehen treffen können....
c) Wenn Sie mittelbar prüfen, müssen Sie
3. bei Zügen, die im Fahrweg oder im betroffenen Abschnitt beginnen, enden oder halten oder wenn dort rangiert worden ist, vor Zulassen der nächsten Zugfahrt durch Hinsehen feststellen, dass Fahrweg... frei von Fahrzeugen sind ... - bei einer Abschnittsprüfung bis zu den begrenzenden Weichen, Sperrsignalen, Wartezeichen oder Hauptsignalen - keine Fahrzeuge stehen.
Darauf dürfen Sie verzichten - bei haltenden Zügen, wenn an ihnen nicht rangiert worden ist; für sie gilt Nr. 1,
- bei Rangierfahrten, die den Fahrweg, Durchrutschweg oder betroffenen
Abschnitt durchfahren, wenn diese den Fahrweg, Durchrutschweg bzw.
betroffenen Abschnitt mit allen Fahrzeugen verlassen haben,
4. feststellen, dass im Fahrweg, Durchrutschweg oder im betroffenen Abschnitt
kein Zug oder Zugteil abgestellt worden ist.

d) Wo eine Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist, dürfen Sie statt nach c) mittelbar zu prüfen, den Triebfahrzeugführer beauftragen, in dem in b) Nr. 3 genannten Abschnitt auf Sicht zu fahren.“


Der ganze Text gilt nur für den Fall, dass ich eine Abschnittsprüfung durchführen muss. Also eigentlich durch Hinsehen feststellen muss, dass der Abschnitt frei ist, ich es mir aber vereinfachen(*) darf und annehme, wenn der Zug vollständig durchgefahren ist, dass der Abschnitt frei ist. Aber nur - und dass regelt 3. und 4. - wenn der Zugteil keine Zugteile usw. zurückgelassen hat; sinnvoll.

Damit diskutieren wir doch die ganze Zeit über jene Situation, die durch 3. und 4. abgedeckt werden, oder? Deine Aussage verstehe ich nun hier so, dass man die Abschnittsprüfung in diesen Fällen durchführen muss, oder?


Und die Abschnittsprüfung ist nur dann vorgeschrieben, wenn mir entweder das Freisein nicht angezeigt wird (**), oder eine Störung der Gleisfreimeldeanlage vorliegt usw. (weitere Gründe kannst du ja in der 408 nachlesen). Also ausschließlich im Störungsfall.

So, dass hier könnte der Schlüssel zur Lösung zu unserem Missverständnis sein. Du und Jens argumentieren offenbar auf der Basis von real existierenden, hoch entwickelten Freimeldesystemen mit Achszählrechnern. Ich dagegen argumentiere auf der Basis Sicherheitsphilosophie und dessen, was ein einzelner Achszählabschnitt kann. Damit vergleichen wir aber Äpfel und Birnen.


Und Jens und ich haben es mehrfach gesagt: Den Fall, dass Achszähler oder sonstwas in bestimmten betrieblichen Situation (Rangieren, Beistellen/Abstellen von Zugteilen usw.) einfach nicht mehr funktionieren gibt es nicht und die obige Annahme, dies von dir Zitierte seien die stets für diesen Fall anzuwendenden Vorschriften, ist falsch.


Hier dürftest Du was verwechseln. Wenn ein System die Fähigkeit zur Feststellung eines sicherheitstechnisch sicheren Zustandes hat, dann bedeutet das nicht, dass seine Komponenten diese Fähigkeit jeweils haben. Das beleuchte ich aber in einem extra Beitrag unter dem Betreff "Plausibilitätsprüfung".

Plausibilitätsprüfung

Kundenzug, Sonntag, 20.04.2014, 08:47 (vor 4375 Tagen) @ Kundenzug

Wir bewegen uns mit dieser Diskussion rund um die Frage, was ein sicherungstechnisch sicherer Zustand ist und welche Zustände ein Gleisfreimeldeabschnitt verarbeiten kann.

Ein Gleisfreimeldeabschnitt ist wie ein Computerrechenwerk potentiell fehlerbehaftet. Dass ein Ergebnis eines Computerrechenwerks in der Sicherungstechnik nicht ausreicht, um einen sicherungstechnisch sicheren Zustand herbeizuführen, dürfte bekannt sein. Deshalb müssen bei potentiell unsicheren technischen Einzelergebnissen in der Sicherungstechnik des Eisenbahnwesens immer mehrere Auswertungen zu dem gleichen Ergebnis kommen, damit der sicherungstechnisch sichere Zustand angenommen werden darf. Das von Fabian verlinkte Wikipediadokument nennt für diese Feststellung die Verfahren der symmetrischen Viererkorrektur oder unsymmetrischen Dreierkorrektur. Das Beispiel dort ist die Korrektur eines Zählfehlers. Ein Zählfehler ist aber zunächst einmal ein Hinweis auf eine Abweichung des Ist-Zustandes vom geplanten Zustand. Das Gleis fällt also in einen unbekannten Zustand. Der Zustand wird bei der Korrektur erst wieder bekannt, wenn mehrere andere Zähler ein stimmiges Ergebnis geliefert haben.

Deshalb geht die Sicherungstechnik davon aus, dass ein bekannter Zug, der nicht verändert wurde, sicher aus einem Gleiszählabschnitt heraus gefahren ist, wenn die Anzahl der eingefahrenen Achsen gleich der Anzahl der ausgefahrenen Achsen ist. Ein geprüfter Ausgangszustand und ein sehr wahrscheinlicher Soll-Fall wurden hier durch ein potentiell unsichere technische Einrichtung zu einem sicheren Endzustand bestätigt.

Deshalb kann aber nicht anhand eines einzelnen Gleiszählabschnitt ein unbekanntes Ergebnis einer Zugumbildung sicherungstechnisch sicher erkannt werden. Denn hier gibt es keine technisch geprüfte Zugumbildung, die eine Überprüfung des Freiseins des anderen verbleibenden Zählabschnitts umfasst. Folglich muss auch hier zur sicherungstechnisch sicheren Detektion des vollständigen Herausnehmens aller Fahrzeuge aus dem Bereich von mehreren technischen Wertgebern unabhängig voneinander die Information bereit gestellt werden, dass die Fahrzeuge heraus gefahren wurden. Das lässt sich aber nur mit einer Reihe von Gleisfreimeldeabschnitten und einer Logik lösen, bei der die einzelnen Fahrten verbucht werden. Andernfalls würde man anhand eines potentiell unsicheren Informationsgebers einen sicherungstechnisch sicheren Zustand ableiten. Das macht man aber meines Wissens nicht, da es gegen die Sicherungsphilosophie verstoßen würde, sondern nutzt hier die Verfahren der symmetrischen Viererkorrektur oder unsymmetrischen Dreierkorrektur.

Das würde aber bedeuten, dass ein Gleiszählabschnitt auch in einem System mit komplexer Verknüpfung mit anderen Gleiszählabschnitten durch einen Achszählrechner nicht in der Lage ist, aus einem unbekannten Zustand heraus einen sicherungstechnisch sicheren Zustand festzustellen. Das kann nur das System an sich, wenn es seine Vielzahl an Detektoren nutzt.

Das System war aber nie der Fall, den ich diskutiere. Und bis jetzt erkenne ich nicht, wie Jens oder Fabian herleiten, dass eine Abschnittsprüfung immer nur im Störfall erforderlich sei. Ich nehme an, dass sie immer unterstellen, dass es sich um ein System mit einem Achszählrechner handeln würde, das als System alle denkbaren Betriebsfälle abarbeiten kann. Das würde aber nicht die Schlussfolgerung erlauben, dass alle Systeme von automatischen Gleisfreimeldeabschnitte all diese Fälle in einen sicherungstechnisch sicheren Zustand überführen können, solange es auch andere Systeme als das mit dem Achszählrechner im Einsatz gibt.

ETCS Level 3 versus Achszählrechner

Kundenzug, Sonntag, 20.04.2014, 09:06 (vor 4375 Tagen) @ Kundenzug

Wenn wir jetzt aber den ETCS Level 3 und das komplexe System der Gleisfreimeldeabschnitte mit Achszählrechner vergleichen, so würde ich diesem Beitrag Link von Fabian, der eine lange Diskussion ausgelöst hat, wie folgt antworten:

Ich gehe davon aus, dass für den Level 3 auch geeignete Lösungen zu finden sind, die im Fall der Schwächung, der Stärkung, der Abstellung oder des Rangieren einen einfachen Betrieb erlauben.
Man könnte im Level 3 doch jedem einzelnen Wagen eine eindeutige Kennung verpassen. Dann müsste der zentrale Sicherungsrechner wissen, welche Wagen in welchem Zug sind und in welcher Reihenfolge sie im Zug stehen. Wenn der zentrale Sicherungsrechner dann Buch darüber führt, welche Wagen als Teil welchen Zuges in ein Gleis gefahren worden sind, kann der Zentralrechner Buch darüber führen, welche Wagen in welcher Reihenfolge im Gleis sind. Dann bräuchte es zur Neubildung eines (Rangier-)Zuges eine Information an den Zentralrechner, von welchem Wagen bis zu welchem Wagen aus dem Gleis gefahren worden sind. Das entspräche dann der Logik der Räumfahrt für die dazwischen stehenden Wagen. Die verbleibenden Wagen wären dem Zentralrechner dann noch aufgrund seiner Buchhaltung bekannt. Es bräuchte also nicht jeder Wagen ein System, mit dem er direkt seine Position erkennen und an den Zentralrechner senden kann.

ETCS Level 3 versus Achszählrechner

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 20.04.2014, 16:41 (vor 4375 Tagen) @ Kundenzug

Die verbleibenden Wagen wären dem Zentralrechner dann noch aufgrund seiner Buchhaltung bekannt.

Damit hätten wir wieder ein nicht zulassungsfähiges System, weil nicht mindestens die gleiche Sicherheit geboten wird. Ein unbeabsichtigt losrollendes Fahrzeug wird nicht erkannt.

ETCS Level 3 versus Achszählrechner

Kundenzug, Dienstag, 22.04.2014, 15:59 (vor 4373 Tagen) @ Fabian318

Die verbleibenden Wagen wären dem Zentralrechner dann noch aufgrund seiner Buchhaltung bekannt.


Damit hätten wir wieder ein nicht zulassungsfähiges System, weil nicht mindestens die gleiche Sicherheit geboten wird. Ein unbeabsichtigt losrollendes Fahrzeug wird nicht erkannt.

Worauf willst Du hinaus? Man stellt doch nicht extra für einen Blindgänger, der von seinem Abstellort ausgebüchst ist, neue Fahrspuren ein, oder? Eigentlich sollte der doch schon vorher so gesichert sein, dass er nicht weg rollen kann und dass er, wenn er es trotzdem tut, keinen Schaden in anderen Fahrstraßen anrichtet, oder?

Wenn man verfolgen will, ob die abgestellten Wagen noch am vorgesehenen Ort sind, müsste man die Logik noch weiter ausbauen - da hast Du recht. Ich bin aber zuversichtlich, dass man das kann, wenn es notwendig ist. Letztlich basiert Level 3 auf einer permanenten Kontrolle der eigenen Position im Netz. Es bräuchte also zusätzlich an beiden Enden der Kette entweder ein Fahrzeug oder ein anderes Ding, das permanent seinen Ort meldet und sicher stellt, das kein Fahrzeug unbemerkt an ihm vorbei rollt. Ansonsten ist man auch aus der Logik des Level 3 draußen, das von einem Fahrzeugverband stets verlangt, dass es seinen Standort selbst meldet.

Plausibilitätsprüfung

Jens, Bayern/NRW, Sonntag, 20.04.2014, 13:12 (vor 4375 Tagen) @ Kundenzug

Wir bewegen uns mit dieser Diskussion rund um die Frage, was ein sicherungstechnisch sicherer Zustand ist und welche Zustände ein Gleisfreimeldeabschnitt verarbeiten kann.

Ein Gleisfreimeldeabschnitt ist wie ein Computerrechenwerk potentiell fehlerbehaftet. Dass ein Ergebnis eines Computerrechenwerks in der Sicherungstechnik nicht ausreicht, um einen sicherungstechnisch sicheren Zustand herbeizuführen, dürfte bekannt sein. Deshalb müssen bei potentiell unsicheren technischen Einzelergebnissen in der Sicherungstechnik des Eisenbahnwesens immer mehrere Auswertungen zu dem gleichen Ergebnis kommen, damit der sicherungstechnisch sichere Zustand angenommen werden darf. Das von Fabian verlinkte Wikipediadokument nennt für diese Feststellung die Verfahren der symmetrischen Viererkorrektur oder unsymmetrischen Dreierkorrektur. Das Beispiel dort ist die Korrektur eines Zählfehlers. Ein Zählfehler ist aber zunächst einmal ein Hinweis auf eine Abweichung des Ist-Zustandes vom geplanten Zustand. Das Gleis fällt also in einen unbekannten Zustand. Der Zustand wird bei der Korrektur erst wieder bekannt, wenn mehrere andere Zähler ein stimmiges Ergebnis geliefert haben.

Deshalb geht die Sicherungstechnik davon aus, dass ein bekannter Zug, der nicht verändert wurde, sicher aus einem Gleiszählabschnitt heraus gefahren ist, wenn die Anzahl der eingefahrenen Achsen gleich der Anzahl der ausgefahrenen Achsen ist. Ein geprüfter Ausgangszustand und ein sehr wahrscheinlicher Soll-Fall wurden hier durch ein potentiell unsichere technische Einrichtung zu einem sicheren Endzustand bestätigt.

Deshalb kann aber nicht anhand eines einzelnen Gleiszählabschnitt ein unbekanntes Ergebnis einer Zugumbildung sicherungstechnisch sicher erkannt werden. Denn hier gibt es keine technisch geprüfte Zugumbildung, die eine Überprüfung des Freiseins des anderen verbleibenden Zählabschnitts umfasst. Folglich muss auch hier zur sicherungstechnisch sicheren Detektion des vollständigen Herausnehmens aller Fahrzeuge aus dem Bereich von mehreren technischen Wertgebern unabhängig voneinander die Information bereit gestellt werden, dass die Fahrzeuge heraus gefahren wurden. Das lässt sich aber nur mit einer Reihe von Gleisfreimeldeabschnitten und einer Logik lösen, bei der die einzelnen Fahrten verbucht werden. Andernfalls würde man anhand eines potentiell unsicheren Informationsgebers einen sicherungstechnisch sicheren Zustand ableiten. Das macht man aber meines Wissens nicht, da es gegen die Sicherungsphilosophie verstoßen würde, sondern nutzt hier die Verfahren der symmetrischen Viererkorrektur oder unsymmetrischen Dreierkorrektur.

Das würde aber bedeuten, dass ein Gleiszählabschnitt auch in einem System mit komplexer Verknüpfung mit anderen Gleiszählabschnitten durch einen Achszählrechner nicht in der Lage ist, aus einem unbekannten Zustand heraus einen sicherungstechnisch sicheren Zustand festzustellen. Das kann nur das System an sich, wenn es seine Vielzahl an Detektoren nutzt.

Wie bereits woanders geschrieben: Jeder Achszählabschnitt arbeitet für sich alleine und hat KEINERLEI Zusammenwirkung mit anderen Achszählabschnitten


Das System war aber nie der Fall, den ich diskutiere. Und bis jetzt erkenne ich nicht, wie Jens oder Fabian herleiten, dass eine Abschnittsprüfung immer nur im Störfall erforderlich sei. Ich nehme an, dass sie immer unterstellen, dass es sich um ein System mit einem Achszählrechner handeln würde, das als System alle denkbaren Betriebsfälle abarbeiten kann. Das würde aber nicht die Schlussfolgerung erlauben, dass alle Systeme von automatischen Gleisfreimeldeabschnitte all diese Fälle in einen sicherungstechnisch sicheren Zustand überführen können, solange es auch andere Systeme als das mit dem Achszählrechner im Einsatz gibt.

Doch, genau diese Schlussfolgerung erlaubt es. Neben den Achszählern gibt es noch die Gleisstromkreise und die Tonfrequenzgleisstromkreis (wenn auch in zu vernachlässigenden Größenordnungen und nicht mehr im Neubau).

Würdest du denn zumindest zustimmen das bei einem Gleisstromkreis die Anzeige immer sicher ist? Oder bist du auch hier der Meinung das die Anlage beim Rangieren etwas nicht mitbekommt?

Plausibilitätsprüfung

Kundenzug, Dienstag, 22.04.2014, 16:17 (vor 4373 Tagen) @ Jens

Wir bewegen uns mit dieser Diskussion rund um die Frage, was ein sicherungstechnisch sicherer Zustand ist und welche Zustände ein Gleisfreimeldeabschnitt verarbeiten kann.

Ein Gleisfreimeldeabschnitt ist wie ein Computerrechenwerk potentiell fehlerbehaftet. Dass ein Ergebnis eines Computerrechenwerks in der Sicherungstechnik nicht ausreicht, um einen sicherungstechnisch sicheren Zustand herbeizuführen, dürfte bekannt sein. Deshalb müssen bei potentiell unsicheren technischen Einzelergebnissen in der Sicherungstechnik des Eisenbahnwesens immer mehrere Auswertungen zu dem gleichen Ergebnis kommen, damit der sicherungstechnisch sichere Zustand angenommen werden darf. Das von Fabian verlinkte Wikipediadokument nennt für diese Feststellung die Verfahren der symmetrischen Viererkorrektur oder unsymmetrischen Dreierkorrektur. Das Beispiel dort ist die Korrektur eines Zählfehlers. Ein Zählfehler ist aber zunächst einmal ein Hinweis auf eine Abweichung des Ist-Zustandes vom geplanten Zustand. Das Gleis fällt also in einen unbekannten Zustand. Der Zustand wird bei der Korrektur erst wieder bekannt, wenn mehrere andere Zähler ein stimmiges Ergebnis geliefert haben.

Deshalb geht die Sicherungstechnik davon aus, dass ein bekannter Zug, der nicht verändert wurde, sicher aus einem Gleiszählabschnitt heraus gefahren ist, wenn die Anzahl der eingefahrenen Achsen gleich der Anzahl der ausgefahrenen Achsen ist. Ein geprüfter Ausgangszustand und ein sehr wahrscheinlicher Soll-Fall wurden hier durch ein potentiell unsichere technische Einrichtung zu einem sicheren Endzustand bestätigt.

Deshalb kann aber nicht anhand eines einzelnen Gleiszählabschnitt ein unbekanntes Ergebnis einer Zugumbildung sicherungstechnisch sicher erkannt werden. Denn hier gibt es keine technisch geprüfte Zugumbildung, die eine Überprüfung des Freiseins des anderen verbleibenden Zählabschnitts umfasst. Folglich muss auch hier zur sicherungstechnisch sicheren Detektion des vollständigen Herausnehmens aller Fahrzeuge aus dem Bereich von mehreren technischen Wertgebern unabhängig voneinander die Information bereit gestellt werden, dass die Fahrzeuge heraus gefahren wurden. Das lässt sich aber nur mit einer Reihe von Gleisfreimeldeabschnitten und einer Logik lösen, bei der die einzelnen Fahrten verbucht werden. Andernfalls würde man anhand eines potentiell unsicheren Informationsgebers einen sicherungstechnisch sicheren Zustand ableiten. Das macht man aber meines Wissens nicht, da es gegen die Sicherungsphilosophie verstoßen würde, sondern nutzt hier die Verfahren der symmetrischen Viererkorrektur oder unsymmetrischen Dreierkorrektur.

Das würde aber bedeuten, dass ein Gleiszählabschnitt auch in einem System mit komplexer Verknüpfung mit anderen Gleiszählabschnitten durch einen Achszählrechner nicht in der Lage ist, aus einem unbekannten Zustand heraus einen sicherungstechnisch sicheren Zustand festzustellen. Das kann nur das System an sich, wenn es seine Vielzahl an Detektoren nutzt.


Wie bereits woanders geschrieben: Jeder Achszählabschnitt arbeitet für sich alleine und hat KEINERLEI Zusammenwirkung mit anderen Achszählabschnitten

Einerseits ist das falsch, sobald sich zwei benachbarte Achszählabschnitte einen Zählpunkt teilen. Solche gemeinsamen Zählpunkte existieren aber, oder?

Andererseits dürftest Du hier etwas für die Sicherungstechnik ganz entscheidendes verwechseln. In einem der Sicherungstechnik wirken idR. eine Reihe von Elementen und Logiken in einem System zusammen, um sicherungstechnisch sichere Zustände festzustellen. Das bedeutet aber nicht, dass alle einzelnen Elemente des Systems jeweils miteinander zusammen arbeiten müssen. Denn das macht eine übergeordnete Ebene, die die Ergebnisse der einzelnen Elemente zusammen führt und auswertet.


Das System war aber nie der Fall, den ich diskutiere. Und bis jetzt erkenne ich nicht, wie Jens oder Fabian herleiten, dass eine Abschnittsprüfung immer nur im Störfall erforderlich sei. Ich nehme an, dass sie immer unterstellen, dass es sich um ein System mit einem Achszählrechner handeln würde, das als System alle denkbaren Betriebsfälle abarbeiten kann. Das würde aber nicht die Schlussfolgerung erlauben, dass alle Systeme von automatischen Gleisfreimeldeabschnitte all diese Fälle in einen sicherungstechnisch sicheren Zustand überführen können, solange es auch andere Systeme als das mit dem Achszählrechner im Einsatz gibt.


Doch, genau diese Schlussfolgerung erlaubt es. Neben den Achszählern gibt es noch die Gleisstromkreise und die Tonfrequenzgleisstromkreis (wenn auch in zu vernachlässigenden Größenordnungen und nicht mehr im Neubau).

Würdest du denn zumindest zustimmen das bei einem Gleisstromkreis die Anzeige immer sicher ist? Oder bist du auch hier der Meinung das die Anlage beim Rangieren etwas nicht mitbekommt?

Wir sprechen hier schon über Sicherungstechnik und nicht über Modellbahnen, oder?
Eine Gleisstromanlage kann beispielsweise unter Umständen eine falsch Freimeldung geben und damit kann sie alleine keinen sicherungstechnisch sicheren Zustand feststellen, denn dafür bräuchte es eine 100% Eindeutigkeit.

...Trollalarm...

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 22.04.2014, 16:53 (vor 4373 Tagen) @ Kundenzug
bearbeitet von Fabian318, Dienstag, 22.04.2014, 16:55

Würdest du denn zumindest zustimmen das bei einem Gleisstromkreis die Anzeige immer sicher ist? Oder bist du auch hier der Meinung das die Anlage beim Rangieren etwas nicht mitbekommt?


Wir sprechen hier schon über Sicherungstechnik und nicht über Modellbahnen, oder?
Eine Gleisstromanlage kann beispielsweise unter Umständen eine falsch Freimeldung geben und damit kann sie alleine keinen sicherungstechnisch sicheren Zustand feststellen, denn dafür bräuchte es eine 100% Eindeutigkeit.

Jetzt wird es lustig. Nun stellst du also auch seit weit mehr als 50 Jahre nahezu flächendeckend in der Anwendung befindliche Gleisstromkreise als Gleisfreimeldeanlage, trotz einzelner Schwächen, in Frage.

Das wird mir jetzt hier zu bunt, tut mir leid. Neben einem Eisenbahnverkehrsunternehmen gründest du am besten noch ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen, wo du dann die Infrastruktur auf Basis von Sichtkontrollen und mündlichen Freimeldungen betreiben kannst. Die notwendigen Sicherheitszertifizierungen für deine Verfahren sind ja sicher ein Klacks. ;)

Viel Erfolg.

...Trollalarm...

Kundenzug, Dienstag, 22.04.2014, 17:13 (vor 4373 Tagen) @ Fabian318

Würdest du denn zumindest zustimmen das bei einem Gleisstromkreis die Anzeige immer sicher ist? Oder bist du auch hier der Meinung das die Anlage beim Rangieren etwas nicht mitbekommt?


Wir sprechen hier schon über Sicherungstechnik und nicht über Modellbahnen, oder?
Eine Gleisstromanlage kann beispielsweise unter Umständen eine falsch Freimeldung geben und damit kann sie alleine keinen sicherungstechnisch sicheren Zustand feststellen, denn dafür bräuchte es eine 100% Eindeutigkeit.


Jetzt wird es lustig. Nun stellst du also auch seit weit mehr als 50 Jahre nahezu flächendeckend in der Anwendung befindliche Gleisstromkreise als Gleisfreimeldeanlage, trotz einzelner Schwächen, in Frage.

Das wird mir jetzt hier zu bunt, tut mir leid. Neben einem Eisenbahnverkehrsunternehmen gründest du am besten noch ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen, wo du dann die Infrastruktur auf Basis von Sichtkontrollen und mündlichen Freimeldungen betreiben kannst. Die notwendigen Sicherheitszertifizierungen für deine Verfahren sind ja sicher ein Klacks. ;)

Viel Erfolg.

Sorry, keine Ahnung, was Du für eine Ausbildung hast, aber von Sicherungstechnik hast Du wohl nicht viel Ahnung. Denn sonst würdest Du es als das erkennen, was es ist, die Logik hinter der Sicherungstechnik. Wenn ich eine Entscheidung über das Freisein nur anhand einer unsicheren Information treffen würde, wäre der Verkehr auf der Schiene unsicher.

Benimm ist in!

Kundenzug, Dienstag, 22.04.2014, 17:21 (vor 4373 Tagen) @ Fabian318

- kein Text -

Ich bin raus hier....

Jens, Bayern/NRW, Mittwoch, 23.04.2014, 02:42 (vor 4372 Tagen) @ Kundenzug

Wir bewegen uns mit dieser Diskussion rund um die Frage, was ein sicherungstechnisch sicherer Zustand ist und welche Zustände ein Gleisfreimeldeabschnitt verarbeiten kann.

Ein Gleisfreimeldeabschnitt ist wie ein Computerrechenwerk potentiell fehlerbehaftet. Dass ein Ergebnis eines Computerrechenwerks in der Sicherungstechnik nicht ausreicht, um einen sicherungstechnisch sicheren Zustand herbeizuführen, dürfte bekannt sein. Deshalb müssen bei potentiell unsicheren technischen Einzelergebnissen in der Sicherungstechnik des Eisenbahnwesens immer mehrere Auswertungen zu dem gleichen Ergebnis kommen, damit der sicherungstechnisch sichere Zustand angenommen werden darf. Das von Fabian verlinkte Wikipediadokument nennt für diese Feststellung die Verfahren der symmetrischen Viererkorrektur oder unsymmetrischen Dreierkorrektur. Das Beispiel dort ist die Korrektur eines Zählfehlers. Ein Zählfehler ist aber zunächst einmal ein Hinweis auf eine Abweichung des Ist-Zustandes vom geplanten Zustand. Das Gleis fällt also in einen unbekannten Zustand. Der Zustand wird bei der Korrektur erst wieder bekannt, wenn mehrere andere Zähler ein stimmiges Ergebnis geliefert haben.

Deshalb geht die Sicherungstechnik davon aus, dass ein bekannter Zug, der nicht verändert wurde, sicher aus einem Gleiszählabschnitt heraus gefahren ist, wenn die Anzahl der eingefahrenen Achsen gleich der Anzahl der ausgefahrenen Achsen ist. Ein geprüfter Ausgangszustand und ein sehr wahrscheinlicher Soll-Fall wurden hier durch ein potentiell unsichere technische Einrichtung zu einem sicheren Endzustand bestätigt.

Deshalb kann aber nicht anhand eines einzelnen Gleiszählabschnitt ein unbekanntes Ergebnis einer Zugumbildung sicherungstechnisch sicher erkannt werden. Denn hier gibt es keine technisch geprüfte Zugumbildung, die eine Überprüfung des Freiseins des anderen verbleibenden Zählabschnitts umfasst. Folglich muss auch hier zur sicherungstechnisch sicheren Detektion des vollständigen Herausnehmens aller Fahrzeuge aus dem Bereich von mehreren technischen Wertgebern unabhängig voneinander die Information bereit gestellt werden, dass die Fahrzeuge heraus gefahren wurden. Das lässt sich aber nur mit einer Reihe von Gleisfreimeldeabschnitten und einer Logik lösen, bei der die einzelnen Fahrten verbucht werden. Andernfalls würde man anhand eines potentiell unsicheren Informationsgebers einen sicherungstechnisch sicheren Zustand ableiten. Das macht man aber meines Wissens nicht, da es gegen die Sicherungsphilosophie verstoßen würde, sondern nutzt hier die Verfahren der symmetrischen Viererkorrektur oder unsymmetrischen Dreierkorrektur.

Das würde aber bedeuten, dass ein Gleiszählabschnitt auch in einem System mit komplexer Verknüpfung mit anderen Gleiszählabschnitten durch einen Achszählrechner nicht in der Lage ist, aus einem unbekannten Zustand heraus einen sicherungstechnisch sicheren Zustand festzustellen. Das kann nur das System an sich, wenn es seine Vielzahl an Detektoren nutzt.


Wie bereits woanders geschrieben: Jeder Achszählabschnitt arbeitet für sich alleine und hat KEINERLEI Zusammenwirkung mit anderen Achszählabschnitten


Einerseits ist das falsch, sobald sich zwei benachbarte Achszählabschnitte einen Zählpunkt teilen. Solche gemeinsamen Zählpunkte existieren aber, oder?

Nochmal;
2 Achszähler bilden 1 Abschnitt mit 1 Zählpunkt welcher dann übr die Relais (ohne auf ESTW einzugehen) die frei/besetztmeldung anzeigt. Natürlich kann 1 Achszähler für 2 Abschnitte benutzt werden,was aber rein aus Kostengründne so ist, es findet keine Informationsübertragung zwischen 2 Abschnitten statt.


Andererseits dürftest Du hier etwas für die Sicherungstechnik ganz entscheidendes verwechseln. In einem der Sicherungstechnik wirken idR. eine Reihe von Elementen und Logiken in einem System zusammen, um sicherungstechnisch sichere Zustände festzustellen. Das bedeutet aber nicht, dass alle einzelnen Elemente des Systems jeweils miteinander zusammen arbeiten müssen. Denn das macht eine übergeordnete Ebene, die die Ergebnisse der einzelnen Elemente zusammen führt und auswertet.

Ich dachte "in der Regel" wäre etwas womit man seine Aussagen nichtig macht und etwas ganz schlimmes? War doch sonste deine Meinung!


Ich verwechsele hier nichts.
Ich habe keine Ahnung von Sicherheitssystemen irgendwo, aber von Gleisfreimeldeanlagen und Sicherungssystemen bei der Bahn verstehe ich von Berufs wegen nunmal eine Menge.


Das System war aber nie der Fall, den ich diskutiere. Und bis jetzt erkenne ich nicht, wie Jens oder Fabian herleiten, dass eine Abschnittsprüfung immer nur im Störfall erforderlich sei. Ich nehme an, dass sie immer unterstellen, dass es sich um ein System mit einem Achszählrechner handeln würde, das als System alle denkbaren Betriebsfälle abarbeiten kann. Das würde aber nicht die Schlussfolgerung erlauben, dass alle Systeme von automatischen Gleisfreimeldeabschnitte all diese Fälle in einen sicherungstechnisch sicheren Zustand überführen können, solange es auch andere Systeme als das mit dem Achszählrechner im Einsatz gibt.


Doch, genau diese Schlussfolgerung erlaubt es. Neben den Achszählern gibt es noch die Gleisstromkreise und die Tonfrequenzgleisstromkreis (wenn auch in zu vernachlässigenden Größenordnungen und nicht mehr im Neubau).

Würdest du denn zumindest zustimmen das bei einem Gleisstromkreis die Anzeige immer sicher ist? Oder bist du auch hier der Meinung das die Anlage beim Rangieren etwas nicht mitbekommt?


Wir sprechen hier schon über Sicherungstechnik und nicht über Modellbahnen, oder?
Eine Gleisstromanlage kann beispielsweise unter Umständen eine falsch Freimeldung geben und damit kann sie alleine keinen sicherungstechnisch sicheren Zustand feststellen, denn dafür bräuchte es eine 100% Eindeutigkeit.

Ich bin fast gespannt mit welcher Tollen Geschichte uns jetzt zusätzliche Sicherungselemente eines Gleisstromkreises erklärst aber ich bin ehrlich gesagt zu sehr Eisenbahner und Fahrdienstleiter als das ich mit dir weiter diskutieren möchte. Gerne rede ich hier (häufig auch über die Mailfunktion) mit Nicht-Bahnern, aber um mit dir zu reden fehlt mir bei solchen Modellbahnaussagen auch wirklich die Lust.
Was ich bereits geschrieben habe: Lese zunächst die Gesetze, dann ALLE Relevanten Richtlinien und dann kannst du dir ja nochmal alles hier durchlesen...

Viele Grüße

Jens

Ich bin raus hier....

Kundenzug, Mittwoch, 23.04.2014, 10:17 (vor 4372 Tagen) @ Jens

Wir bewegen uns mit dieser Diskussion rund um die Frage, was ein sicherungstechnisch sicherer Zustand ist und welche Zustände ein Gleisfreimeldeabschnitt verarbeiten kann.

Ein Gleisfreimeldeabschnitt ist wie ein Computerrechenwerk potentiell fehlerbehaftet. Dass ein Ergebnis eines Computerrechenwerks in der Sicherungstechnik nicht ausreicht, um einen sicherungstechnisch sicheren Zustand herbeizuführen, dürfte bekannt sein. Deshalb müssen bei potentiell unsicheren technischen Einzelergebnissen in der Sicherungstechnik des Eisenbahnwesens immer mehrere Auswertungen zu dem gleichen Ergebnis kommen, damit der sicherungstechnisch sichere Zustand angenommen werden darf. Das von Fabian verlinkte Wikipediadokument nennt für diese Feststellung die Verfahren der symmetrischen Viererkorrektur oder unsymmetrischen Dreierkorrektur. Das Beispiel dort ist die Korrektur eines Zählfehlers. Ein Zählfehler ist aber zunächst einmal ein Hinweis auf eine Abweichung des Ist-Zustandes vom geplanten Zustand. Das Gleis fällt also in einen unbekannten Zustand. Der Zustand wird bei der Korrektur erst wieder bekannt, wenn mehrere andere Zähler ein stimmiges Ergebnis geliefert haben.

Deshalb geht die Sicherungstechnik davon aus, dass ein bekannter Zug, der nicht verändert wurde, sicher aus einem Gleiszählabschnitt heraus gefahren ist, wenn die Anzahl der eingefahrenen Achsen gleich der Anzahl der ausgefahrenen Achsen ist. Ein geprüfter Ausgangszustand und ein sehr wahrscheinlicher Soll-Fall wurden hier durch ein potentiell unsichere technische Einrichtung zu einem sicheren Endzustand bestätigt.

Deshalb kann aber nicht anhand eines einzelnen Gleiszählabschnitt ein unbekanntes Ergebnis einer Zugumbildung sicherungstechnisch sicher erkannt werden. Denn hier gibt es keine technisch geprüfte Zugumbildung, die eine Überprüfung des Freiseins des anderen verbleibenden Zählabschnitts umfasst. Folglich muss auch hier zur sicherungstechnisch sicheren Detektion des vollständigen Herausnehmens aller Fahrzeuge aus dem Bereich von mehreren technischen Wertgebern unabhängig voneinander die Information bereit gestellt werden, dass die Fahrzeuge heraus gefahren wurden. Das lässt sich aber nur mit einer Reihe von Gleisfreimeldeabschnitten und einer Logik lösen, bei der die einzelnen Fahrten verbucht werden. Andernfalls würde man anhand eines potentiell unsicheren Informationsgebers einen sicherungstechnisch sicheren Zustand ableiten. Das macht man aber meines Wissens nicht, da es gegen die Sicherungsphilosophie verstoßen würde, sondern nutzt hier die Verfahren der symmetrischen Viererkorrektur oder unsymmetrischen Dreierkorrektur.

Das würde aber bedeuten, dass ein Gleiszählabschnitt auch in einem System mit komplexer Verknüpfung mit anderen Gleiszählabschnitten durch einen Achszählrechner nicht in der Lage ist, aus einem unbekannten Zustand heraus einen sicherungstechnisch sicheren Zustand festzustellen. Das kann nur das System an sich, wenn es seine Vielzahl an Detektoren nutzt.


Wie bereits woanders geschrieben: Jeder Achszählabschnitt arbeitet für sich alleine und hat KEINERLEI Zusammenwirkung mit anderen Achszählabschnitten


Einerseits ist das falsch, sobald sich zwei benachbarte Achszählabschnitte einen Zählpunkt teilen. Solche gemeinsamen Zählpunkte existieren aber, oder?


Nochmal;
2 Achszähler bilden 1 Abschnitt mit 1 Zählpunkt welcher dann übr die Relais (ohne auf ESTW einzugehen) die frei/besetztmeldung anzeigt. Natürlich kann 1 Achszähler für 2 Abschnitte benutzt werden,was aber rein aus Kostengründne so ist, es findet keine Informationsübertragung zwischen 2 Abschnitten statt.

Du verstehst offenbar die Logik in meiner Aussage nicht. Ich habe mit Ausnahme der gemeinsamen Nutzung eines Zählpunktes keinen direkten Informationsaustausch zwischen Achszählern behauptet. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass über übergeordnete Ebenen des Systems Informationen ausgewertet werden und daraus auch Informationen entstehen können, die zur Beeinflussung der Achszähler verwandt werden können.
Außerdem hast Du mit Deinen Aussagen bisher nicht widerlegt, dass ein Achszähler nicht immer als Element eines Systems der Sicherungstechnik eingesetzt wird. Selbst im Fall des Selbsttätigen Streckenblocks ergänzt beispielsweise die Infrastruktur in dem die Anlage eingesetzt wird und die Logik mit der sie betrieben wird den Achszähler zu einem System.


Andererseits dürftest Du hier etwas für die Sicherungstechnik ganz entscheidendes verwechseln. In einem der Sicherungstechnik wirken idR. eine Reihe von Elementen und Logiken in einem System zusammen, um sicherungstechnisch sichere Zustände festzustellen. Das bedeutet aber nicht, dass alle einzelnen Elemente des Systems jeweils miteinander zusammen arbeiten müssen. Denn das macht eine übergeordnete Ebene, die die Ergebnisse der einzelnen Elemente zusammen führt und auswertet.


Ich dachte "in der Regel" wäre etwas womit man seine Aussagen nichtig macht und etwas ganz schlimmes? War doch sonste deine Meinung!

Die Logik ist nicht Deins, oder? "in der Regel" weicht eine Aussage auf. Wenn ich beispielsweise ein gut einsehbares Gleis per Hinsehen frei gebe und das mein dafür vorgesehenes Sicherungssystem ist, dann kann das auch ohne jede weitere Regel oder Technik, eine sicherungstechnisch sichere Feststellung sein. Hätte ich dort das "in der Regel" nicht benutzt, wäre meine Aussage damit unwahr geworden, verstanden? Möchte ich aber eine sicherungstechnisch sichere Auswertung erreichen, darf ich mir keine Lücke erlauben, die durch "in der Regel" gerissen wird, verstanden?

Ich verwechsele hier nichts.
Ich habe keine Ahnung von Sicherheitssystemen irgendwo, aber von Gleisfreimeldeanlagen und Sicherungssystemen bei der Bahn verstehe ich von Berufs wegen nunmal eine Menge.

Dann hoffe ich mal, dass Du die Anlagen nur im Rahmen der dazugehörigen Betriebsanweisungen bedienst und sie nicht selbst entwickeln musst. Andernfalls würde ich mir sorgen machen.


Das System war aber nie der Fall, den ich diskutiere. Und bis jetzt erkenne ich nicht, wie Jens oder Fabian herleiten, dass eine Abschnittsprüfung immer nur im Störfall erforderlich sei. Ich nehme an, dass sie immer unterstellen, dass es sich um ein System mit einem Achszählrechner handeln würde, das als System alle denkbaren Betriebsfälle abarbeiten kann. Das würde aber nicht die Schlussfolgerung erlauben, dass alle Systeme von automatischen Gleisfreimeldeabschnitte all diese Fälle in einen sicherungstechnisch sicheren Zustand überführen können, solange es auch andere Systeme als das mit dem Achszählrechner im Einsatz gibt.


Doch, genau diese Schlussfolgerung erlaubt es. Neben den Achszählern gibt es noch die Gleisstromkreise und die Tonfrequenzgleisstromkreis (wenn auch in zu vernachlässigenden Größenordnungen und nicht mehr im Neubau).

Würdest du denn zumindest zustimmen das bei einem Gleisstromkreis die Anzeige immer sicher ist? Oder bist du auch hier der Meinung das die Anlage beim Rangieren etwas nicht mitbekommt?


Wir sprechen hier schon über Sicherungstechnik und nicht über Modellbahnen, oder?
Eine Gleisstromanlage kann beispielsweise unter Umständen eine falsch Freimeldung geben und damit kann sie alleine keinen sicherungstechnisch sicheren Zustand feststellen, denn dafür bräuchte es eine 100% Eindeutigkeit.


Ich bin fast gespannt mit welcher Tollen Geschichte uns jetzt zusätzliche Sicherungselemente eines Gleisstromkreises erklärst aber ich bin ehrlich gesagt zu sehr Eisenbahner und Fahrdienstleiter als das ich mit dir weiter diskutieren möchte. Gerne rede ich hier (häufig auch über die Mailfunktion) mit Nicht-Bahnern, aber um mit dir zu reden fehlt mir bei solchen Modellbahnaussagen auch wirklich die Lust.
Was ich bereits geschrieben habe: Lese zunächst die Gesetze, dann ALLE Relevanten Richtlinien und dann kannst du dir ja nochmal alles hier durchlesen...

Viele Grüße

Jens

Nicht umsonst wird als Voraussetzung für einen Eisenbahnbetriebsleiter ein Ingenieurstudium und keine Ausbildung als Fahrdienstleiter genannt.

Plausibilitätsprüfung

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 20.04.2014, 16:37 (vor 4375 Tagen) @ Kundenzug

Schick mal deinen Text an das Eisenbahn-Bundesamt, wieso sie so dämlich sein können, Achszähler, die ja überhaupt nicht sicher sind, als Gleisfeimeldetechnik in exorbitantem Maße zuzulassen und poste dann mal deren Antwort.

Plausibilitätsprüfung

Kundenzug, Dienstag, 22.04.2014, 16:23 (vor 4373 Tagen) @ Fabian318

???

Offenbar verstehst Du die Logik der Sicherungstechnik nicht. Natürlich kannst Du mit Bausteinen, die jeder für sich unsicher sind, ein sicheres System aufbauen, wenn Du die Unsicherheiten der Einzelbausteine durch die Verknüpfung im System ausmerzen kannst.

Nicht umsonst sind elektronische Stellwerke keine Heim-PC, obwohl Du deren Arbeit auf einem Heim-PC simulieren kannst.

Abschnittsprüfung NICHT Fahrwegprüfung

Jens, Bayern/NRW, Sonntag, 20.04.2014, 13:02 (vor 4375 Tagen) @ Kundenzug

Offenbar verwechselst du die Abschnittsprüfung mit der Fahrwegprüfung.


Ich unterstelle nicht, dass die Abschnittsprüfung gleich der Fahrwegsprüfung wäre. Ich unterstelle nur, dass die Fahrwegprüfung ein Teil der Abschnittsprüfung ist. Das ist ein großer Unterschied.

Falsch! Die Abschnittsprüfung kann Teil der Fahrwegprüfung sein, muss es aber nicht.

Die Fahrwegprüfung beinhaltet:
Die richtige Stellung und das Verschlossen sein von
o den Fahrwegweichen
o den Weichen im D – Weg
o den Flankenschutzeinrichtungen
Das der/die
o Fahrweg
o D – Wege
o einmündenden Gleisabschnitte bis zum Grenzzeichen (Ra 12)
frei von Fahrzeugen sind
Das sich zwischen Flankenschutzeinrichtungen und dem Grenzzeichen einer Weiche im Fahrweg keine Fahrzeuge befinden

Beachtung der Rangierverbote
Sicherung von Bahnübergänge nach den örtlichen Richtlinien

Die beiden Fettgedruckten Punkte werden im Regelfall durch die Gleisfreimeldeanlage überprüft und nur im Falle einer Störung durch Ersatzmaßnahmen (Abschnittsprüfung, Bef. 9, andere MA) geprüft.


Und die Abschnittsprüfung ist nur dann vorgeschrieben, wenn mir entweder das Freisein nicht angezeigt wird (**), oder eine Störung der Gleisfreimeldeanlage vorliegt usw. (weitere Gründe kannst du ja in der 408 nachlesen). Also ausschließlich im Störungsfall.


So, dass hier könnte der Schlüssel zur Lösung zu unserem Missverständnis sein. Du und Jens argumentieren offenbar auf der Basis von real existierenden, hoch entwickelten Freimeldesystemen mit Achszählrechnern. Ich dagegen argumentiere auf der Basis Sicherheitsphilosophie und dessen, was ein einzelner Achszählabschnitt kann. Damit vergleichen wir aber Äpfel und Birnen.

Jeder Achszählabschnitt arbeitet für sich. Es gibt keien Kommunikation zwischen zwei Abschnitten. Es gibt keine "Freimeldesysteme".

Abschnittsprüfung NICHT Fahrwegprüfung

Kundenzug, Dienstag, 22.04.2014, 16:37 (vor 4373 Tagen) @ Jens

Offenbar verwechselst du die Abschnittsprüfung mit der Fahrwegprüfung.


Ich unterstelle nicht, dass die Abschnittsprüfung gleich der Fahrwegsprüfung wäre. Ich unterstelle nur, dass die Fahrwegprüfung ein Teil der Abschnittsprüfung ist. Das ist ein großer Unterschied.


Falsch! Die Abschnittsprüfung kann Teil der Fahrwegprüfung sein, muss es aber nicht.

Die Fahrwegprüfung beinhaltet:
Die richtige Stellung und das Verschlossen sein von
o den Fahrwegweichen
o den Weichen im D – Weg
o den Flankenschutzeinrichtungen
Das der/die
o Fahrweg
o D – Wege
o einmündenden Gleisabschnitte bis zum Grenzzeichen (Ra 12)
frei von Fahrzeugen sind
Das sich zwischen Flankenschutzeinrichtungen und dem Grenzzeichen einer Weiche im Fahrweg keine Fahrzeuge befinden

Beachtung der Rangierverbote
Sicherung von Bahnübergänge nach den örtlichen Richtlinien

Die beiden Fettgedruckten Punkte werden im Regelfall durch die Gleisfreimeldeanlage überprüft und nur im Falle einer Störung durch Ersatzmaßnahmen (Abschnittsprüfung, Bef. 9, andere MA) geprüft.

Der Fahrweg wird aber geprüft, auch wenn unter Umständen dies die Technik übernimmt, oder?

Jeder Achszählabschnitt arbeitet für sich. Es gibt keien Kommunikation zwischen zwei Abschnitten. Es gibt keine "Freimeldesysteme".

Kein Achszählabschnitt kann ohne Einbettung in ein System aus einer Logik und eventuell anderen Elementen selbstständig eine sicherungstechnisch sichere Auswertung über das Freisein liefern. Denk an die Möglichkeit der Fehlzählungen oder andere Fehlerquellen.
Wenn ein Zählpunkt zu zwei Zählkreisen gehört, kommuniziert er doch mit beiden, oder?
Die eigentliche Kommunikation betrifft aber die übergeordnete Ebene, die mehrere Achszählabschnitte auswertet (vgl. hier)

Abschnittsprüfung != Fahrwegprüfung

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 20.04.2014, 16:16 (vor 4375 Tagen) @ Kundenzug
bearbeitet von Fabian318, Sonntag, 20.04.2014, 16:20

Offenbar verwechselst du die Abschnittsprüfung mit der Fahrwegprüfung.


Ich unterstelle nicht, dass die Abschnittsprüfung gleich der Fahrwegsprüfung wäre. Ich unterstelle nur, dass die Fahrwegprüfung ein Teil der Abschnittsprüfung ist. Das ist ein großer Unterschied.

Sorry, aber dann bin ich mit meinem Latein am Ende. Im Modul 0231 geht es um die Fahrwegprüfung und dort ist einer von vielen Fällen (neben anderen Fällen, die anderswo in der 408 stehen) erklärt (nämlich, wenn Anzeigen das Freisein nicht anzeigen), wann eine Abschnittsprüfung durchzuführen ist. Deshalb ist es glasklar, dass eine Fahrwegprüfung immer, eine Abschnittsprüfung nur fallweise durchzuführen.

Damit diskutieren wir doch die ganze Zeit über jene Situation, die durch 3. und 4. abgedeckt werden, oder? Deine Aussage verstehe ich nun hier so, dass man die Abschnittsprüfung in diesen Fällen durchführen muss, oder?


Natürlich nicht. Das habe ich nicht geschrieben, das steht auch in der 408 nicht drin. Ich habe doch geschrieben:

Der ganze Text gilt nur für den Fall, dass ich eine Abschnittsprüfung durchführen muss.

Nicht umgekehrt, dass in diesen Fällen die Abschnittsprüfung erforderlich sei.

1. Wo eine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist, dürfen Sie die Feststellungen der Abschnittsprüfung nach c) treffen, soweit Sie die Feststellungen nicht durch Hinsehen treffen können....

-> Wenn ich also eine Abschnittsprüfung durchführen muss (die Fälle, wann ich das muss werden dort also natürlich nicht beleuchtet) und ich nicht hinschauen kann darf (nicht muss!) ich das so machen wie in c) beschrieben ist und muss dann natürlich diese Punkte in c) beachten.

c) Wenn Sie mittelbar prüfen, müssen Sie [...]

-> Wenn ich dann freiwillig von der Möglichkeit des mittelbaren Prüfens Gebrauch mache, muss ich es natürlich auch vernünftig nach diesen ganzen Punkten machen.

Ich frage mich ehrlich gesagt, wieso du drauf kommst, dass die Fahrwegprüfung Teil der Abschnittsprüfung sein soll. In Modul 0231 steht doch, dass ich vor jeder Zugfahrt eine Fahrwegprüfung machen muss. Die Abschnittsprüfung ist dann nur als Unterpunkt genannt und im Rest der 408 stehen weitere Punkte, wann sie erforderlich wird. Vielleicht sind wir aber auch einfach an dem Punkt angekommen, dass die 408 zwar öffentlich, aber deshalb nicht gleich für Laien verständlich ist.

Abschnittsprüfung != Fahrwegprüfung

Kundenzug, Dienstag, 22.04.2014, 17:08 (vor 4373 Tagen) @ Fabian318

Offenbar verwechselst du die Abschnittsprüfung mit der Fahrwegprüfung.


Ich unterstelle nicht, dass die Abschnittsprüfung gleich der Fahrwegsprüfung wäre. Ich unterstelle nur, dass die Fahrwegprüfung ein Teil der Abschnittsprüfung ist. Das ist ein großer Unterschied.


Sorry, aber dann bin ich mit meinem Latein am Ende. Im Modul 0231 geht es um die Fahrwegprüfung und dort ist einer von vielen Fällen (neben anderen Fällen, die anderswo in der 408 stehen) erklärt (nämlich, wenn Anzeigen das Freisein nicht anzeigen), wann eine Abschnittsprüfung durchzuführen ist. Deshalb ist es glasklar, dass eine Fahrwegprüfung immer, eine Abschnittsprüfung nur fallweise durchzuführen.

Wo ist hier nach der Mengenlehre das Problem? Deiner Aussage entnehme ich, dass ich richtig argumentiere. Wenn die Fahrwegprüfung eine Teilmenge der Abschnittsprüfung ist, dann reicht es, wenn mich nur die Teilmenge Fahrwegprüfung interessiert, im Falle einer Abschnittsprüfung nur die Teilmenge Fahrwegprüfung zu betrachten. Wenn aber nur eine Fahrwegprüfung durchzuführen ist, dann betrachte ich halt die Gesamtheit der Fahrwegprüfung.

Außerdem bestätigst Du hier doch den entscheidenden Punkt – eine Fahrwegprüfung ist immer durchzuführen.

Damit diskutieren wir doch die ganze Zeit über jene Situation, die durch 3. und 4. abgedeckt werden, oder? Deine Aussage verstehe ich nun hier so, dass man die Abschnittsprüfung in diesen Fällen durchführen muss, oder?

Natürlich nicht. Das habe ich nicht geschrieben, das steht auch in der 408 nicht drin. Ich habe doch geschrieben:

Der ganze Text gilt nur für den Fall, dass ich eine Abschnittsprüfung durchführen muss.


Nicht umgekehrt, dass in diesen Fällen die Abschnittsprüfung erforderlich sei.

1. Wo eine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist, dürfen Sie die Feststellungen der Abschnittsprüfung nach c) treffen, soweit Sie die Feststellungen nicht durch Hinsehen treffen können....


-> Wenn ich also eine Abschnittsprüfung durchführen muss (die Fälle, wann ich das muss werden dort also natürlich nicht beleuchtet) und ich nicht hinschauen kann darf (nicht muss!) ich das so machen wie in c) beschrieben ist und muss dann natürlich diese Punkte in c) beachten.

c) Wenn Sie mittelbar prüfen, müssen Sie [...]


-> Wenn ich dann freiwillig von der Möglichkeit des mittelbaren Prüfens Gebrauch mache, muss ich es natürlich auch vernünftig nach diesen ganzen Punkten machen.

Ich frage mich ehrlich gesagt, wieso du drauf kommst, dass die Fahrwegprüfung Teil der Abschnittsprüfung sein soll. In Modul 0231 steht doch, dass ich vor jeder Zugfahrt eine Fahrwegprüfung machen muss. Die Abschnittsprüfung ist dann nur als Unterpunkt genannt und im Rest der 408 stehen weitere Punkte, wann sie erforderlich wird. Vielleicht sind wir aber auch einfach an dem Punkt angekommen, dass die 408 zwar öffentlich, aber deshalb nicht gleich für Laien verständlich ist.

Widersprichst Du Dir hier nicht? Mir ging es die ganze Zeit nur um die Fahrwegprüfung, eben weil sich an den dargestellten Prüfungsalternativen zeigt, dass eine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage im Allgemeinen Grenzen bei der Auswertung von speziellen Situationen (Schwächen, Stärken, Rangieren, Abstellen) hat. Dieser Diskurs hatte aus meiner Sicht keinen anderen Zweck. Auf die Abschnittsprüfung (von der die Fahrwegprüfung ein Teil ist) kam ich nur zu sprechen, weil behauptet wurde, dass der ganze Text nur für den Fall gilt, dass eine Abschnittsprüfung durchzuführen wäre. Nun schreibst Du ja auch, dass immer eine Fahrwegprüfung notwendig sei. Das war ja auch meine Ausgangsthese.

Ich bin mir übrigens noch nicht sicher, wer hier Laie ist und wer nicht.

Abschnittsprüfung != Fahrwegprüfung

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 20.04.2014, 16:37 (vor 4375 Tagen) @ Kundenzug
bearbeitet von Fabian318, Sonntag, 20.04.2014, 16:38

So, dass hier könnte der Schlüssel zur Lösung zu unserem Missverständnis sein. Du und Jens argumentieren offenbar auf der Basis von real existierenden, hoch entwickelten Freimeldesystemen mit Achszählrechnern. Ich dagegen argumentiere auf der Basis Sicherheitsphilosophie und dessen, was ein einzelner Achszählabschnitt kann. Damit vergleichen wir aber Äpfel und Birnen.

Ja natürlich. Ich behaupte einfach mal, diese komischen nicht funktionierenden Achszähler, die laut dir existent sind, es einfach nicht gibt. Ist ja auch völliger Schwachsinn, sich einen Backofen in die Küche zu stellen, der nicht backen kann.

Vielleicht diskutieren wir als nächstes über die Frage, ob alle Gleise auch Züge vom Gewicht her aushalten, denn es könnte ja theoretisch so sein, dass irgendwer Gleise aus Kunststoff verlegt hat...

Und Jens und ich haben es mehrfach gesagt: Den Fall, dass Achszähler oder sonstwas in bestimmten betrieblichen Situation (Rangieren, Beistellen/Abstellen von Zugteilen usw.) einfach nicht mehr funktionieren gibt es nicht und die obige Annahme, dies von dir Zitierte seien die stets für diesen Fall anzuwendenden Vorschriften, ist falsch.

Hier dürftest Du was verwechseln. Wenn ein System die Fähigkeit zur Feststellung eines sicherheitstechnisch sicheren Zustandes hat, dann bedeutet das nicht, dass seine Komponenten diese Fähigkeit jeweils haben. Das beleuchte ich aber in einem extra Beitrag unter dem Betreff "Plausibilitätsprüfung".

Deshalb gibt es ja auch keine einzelnen Zählpunke, sondern immer Doppelzählpunkte (mit Fahrtrichtungserkennung), was ja auch sinnig so ist. Dann über einen einzelnen Achszähler zu diskutieren, trägt nichts bei.

Abschnittsprüfung != Fahrwegprüfung

Kundenzug, Dienstag, 22.04.2014, 17:16 (vor 4373 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von Kundenzug, Dienstag, 22.04.2014, 17:17

Naja, wenn es nach Dir geht, würden wir offenbar Stellwerke einfach mit nem Heim-PC basteln. Zum Glück tun wir das nicht und haben seit Bestehen der Eisenbahn viel Gehirnschmalz in die Logik des sicheren Betriebs gesteckt.

Abschnittsprüfung != Fahrwegprüfung

Jens, Bayern/NRW, Mittwoch, 23.04.2014, 02:00 (vor 4372 Tagen) @ Kundenzug

Naja, wenn es nach Dir geht, würden wir offenbar Stellwerke einfach mit nem Heim-PC basteln. Zum Glück tun wir das nicht und haben seit Bestehen der Eisenbahn viel Gehirnschmalz in die Logik des sicheren Betriebs gesteckt.

Wir?
Ach du bist bei der Eisenbahn oder an einer Fakultät die in dem bereich forscht?
Erzähl doch mal.

es wird völlig hanebüchen

Kundenzug, Dienstag, 22.04.2014, 18:35 (vor 4373 Tagen) @ Fabian318

Alles eine Frage der Logik!

Deine Überlegung zur stationären Gleisfreimeldeanlage halte ich nicht für richtig. Die Gleisfreimeldeanlage dient meinem Verständnis nach, zur automatischen Sicherung an Stellen, wo eine Überprüfung durch Menschen entfallen soll.


Dein Verständnis ist richtig. Nicht aber dein Schluss hieraus - die Überprüfung durch Menschen soll, soweit es geht, überall entfallen. Der Sicherheit halber.

Hier machst Du einen logischen Fehler! Ich äußere mich nicht zur Motivation, warum eine menschliche Prüfung durch eine automatische Prüfung ersetzt wird. Ich sage nur, dass die automatische Lösung dann die Lücke füllt, wenn die Überprüfung durch den Menschen entfallen soll.

Sicherungstechnik ist aber vor allem eine Sache der Logik ;)

Wenn wir solche Nachrichten häufiger lesen wollen, bestimmt.

Auch hier geht es wieder um die Logik der Sicherungstechnik, die hier offenbar eine Lücke hatte.

Denk da einfach mal an die ganz einfach ausgerüsteten Strecken. Hier kann auch das Streckenpersonal die Aufgabe haben, die Vollständigkeit eines Zuges zu prüfen, der ein frei zu gebendes Gleis verlässt.


Ja, immer mit einem Sicherheitsrisiko verbunden, wenn die Aufgaben zur Routine werden. Deshalb werden die Strecken mit älterer Sicherungstechnik auch nicht ohne Grund immer weniger.

Das Problem hast Du mit automatischen Systemen ebenfalls, wenn das Personal das Gefühl für die Logik hinter dem Sicherungssystem verliert und das geht um so schneller, je komplexer die Automatik ist.
Die Logik ist wichtig!

Ich denke da beispielsweise an das Sicherungsverfahren mit dem Fahrstab, bei dem nur der eine Strecke benutzen darf, der den Fahrstab für diese Strecke besitzt. Das war übrigens auch die Sicherungsmethode bei der Magnetbahn im Emsland, nur dass sie halt nicht genutzt wurde und damit der fatale Unfall möglich wurde.


Und das kann dann bei der Eisenbahn nicht passieren?

Die Eisenbahn hat hoffentlich noch genug Verantwortliche, die die Logik der Sicherungstechnik derart verinnerlicht haben, dass ihnen Verstöße gegen die Logik sofort auffallen und diese beheben bevor ein Schaden entsteht.

Wenn Du jetzt wieder den Bahnhof betrachtest, dann hast Du da Personal und überschaubare Gleislängen.


Weder das eine noch das andere hast du regelmäßig. Wenn ich aus dem Fenster gucke, sehe ich von vier Bahnhöfen nur einen einzigen und davon nur die Hälfte (was schon viel ist).

Hier könnte also viel mit Sichtkontrollen gearbeitet werden.


Nein, siehe oben.

Ich gehe ja davon aus, dass auf diese Sichtkontrolle immer dann gesetzt wird, wenn rangiert wurde oder Züge umgebildet worden sind.


Nein. Wenn da irgendwo rangiert worden ist und in dieses Gleis eine Zugfahrt zugelassen werden soll, prüft auch da natürlich die Gleisfreimeldeanlage.

Teil welchen Systems ist diese Gleismeldeanlage, von der Du da schreibst? Wie passt das mit Deiner Aussage hier zusammen? Wie passt das zur 408.0231 „Züge fahren Fahrweg prüfen“ und wie wird die dort dargestellte Logik der Sicherung in diesem Fall eingehalten?

Das wäre ja auch kein großer Aufwand. Man müsste nur bevor man einen Rangierbereich aufhebt, sich erkundigen, ob dieser nun frei ist. Man würde also manuell wieder den sicheren Zustand bestätigen und den sicheren Abschnitt der automatischen Steuerung übergeben.


Ein großer Aufwand nicht. Da ist es aber nur die Frage, bis da mal eben, ohne großen Aufwand, ein Fehler passiert; man da von irgendwas ausging was "ja immer so war", und es knallt.

Du möchtest hier mit unsicheren Systemen sichere Zustände schaffen. Da wird es auch knallen, wenn man nicht mit Logik und anderen Elementen ein System (ge-) baut (hat), dass die Schwächen ausgleicht.

Solange ein Technik nicht umfassend kontrollieren kann, [...]


Eine Technik, die weniger Sicherheit bietet und Dinge schlechter kontrollieren kann, als es der Status quo ist, wird die keine einzige Behörde zulassen.

Wo ist hier die Logik?
Mir fällt gerade keine Technik ein, für deren Betrieb nicht bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen. So ist es auch mit der Sicherungstechnik. Wenn man weiß, was die Technik kann und was nicht und dafür sorgt, dass sie nur dort eingesetzt wird, wo sie es kann, dann kann man sie zulassen. Wenn ein Vorgang die Anlage aus dem Rahmenbereich heraus befördert, muss man diesen Vorgang erkennen und dafür sorgen, dass die betreffende Anlage dann nicht einfach weiter macht, sondern dass sie zuvor in ihren zulässigen Rahmen zurück gesetzt wird. (Fail Safe)

Wolltest Du mit Achszählern eine automatische Gleisfreimeldung im Bahnhof realisieren, so bräuchtest Du wie bei der Buchhaltung eine komplexe Kontenführung, bei dem die Anzahl der Achsen von einem Abschnitt in einen anderen Abschnitt umgebucht würden. Angesichts der einfachen Technik halte ich das für unwahrscheinlich.


Ich weiß ja nicht, was du für unwahrscheinlich oder wahrscheinlich hältst.

Ich sage dir aber, dass die Achzählkreise für die Strecke die absolut gängige Technik ist, in Bahnhöfen bei Stellwerksneubauten seit cirka 1995 auch quasi nur noch ausschließlich genutzt wird und in meinen Bahnhöfen (deren Stellwerke zwischen 1956 und 1981 gebaut wurden) auch für etwa die Hälfte der Bahnhofsgleise und Weichen genutzt wird.

Und wenn du Achszählkreisen nicht traust, kannst du natürlich auch auf Gleisstromkreise setzen, wie es die Niederländer z. B. fast ausschließlich tun.

Wo ist hier die Logik?
Nur weil mir die Grenzen der automatischen Gleisfreimeldeeinrichtungen bekannt sind, muss ich doch nicht an der sinnvollen Nutzbarkeit im Rahmen eines Sicherungssystems zweifeln! Zu diesem Sicherungssystem gehört aber auch die Logik!

[...] Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass Du im Bahnhof auf jedem Gleis, das entsprechend eingestellt ist, Fahrzeuge abstellen kannst. Ich gehe aber davon aus, dass Du ein Gleis immer durch einen Menschen frei melden lassen musst, bevor Du es wieder in die Logik der Fahrstraßen aufnimmst.


Da gehst du falsch aus. Deshalb auch die Überschrift, wenn deine Visionen auf diesen Darstellungen ruhen.

Auch hier hast Du die Logik des Kontextes nicht betrachtet. Meine Annahme basierte darauf(ich bin kein Praktiker), dass entsprechende Systeme, die das alles sicher auswerten können, nicht im Einsatz wären. Und wie Du hier schreibst, ist die Fahrwegprüfung immer erforderlich. Die 408.0231 „Züge fahren Fahrweg prüfen“ Abschnitt 3 Modul 9 sieht genau dort eine Menge von möglichen Fahrwegprüfungen vor, unter denen ich keine automatische Variante entdeckt habe, falls im betreffenden Bahnhof keine sichere Anzeige vorhanden ist (und das war hier meine Annahme).

Kurzfassung der geführten Diskussion

Kundenzug, Mittwoch, 23.04.2014, 12:20 (vor 4372 Tagen) @ Fabian318

So, ich versuche hier noch mal die Diskussion über die Kontrolle der Zugvollständigkeit bzw. des Freiseins eines Gleisabschnitts im System der fahrzeugbasierten Prüfung versus der gleisbasierten Prüfung für den Spezialfall des Abstellens nachzuvollziehen, die Fabian durch diesen Beitrag Link angestoßen hat.

Auf den Anstoß von Fabian hin, habe ich versucht, auf der Ebene des einzelnen Freimeldeabschnitts zu argumentieren, dass der ebenfalls nur eine begrenzte Aussagekraft hinsichtlich der sicherungstechnisch sicheren Interpretation jeder denkbaren Situation hat.

Ich wollte Fabian damit zeigen, dass es wenig Sinn macht, die Komponente der fahrzeugbasierten Vollständigkeitskontrolle des ETCS Level 3 mit einem sehr umfangreichen Sicherungssystem zu vergleichen, bei dem der Achszähler nur eine Teilkomponente ist.

Um diese Argumentation zu stützen, habe ich auf die RIL 408.0231 verwiesen, wo unter 3 (9) c) die Logik und die Grenzen der einfachen Selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage ersichtlich wird.

Insbesondere Fabian und Jens scheinen jedoch aufgrund ihrer persönlichen Erfahrung jede andere Variante eines Sicherungssystems, als eine, die für jedes Betriebsszenario eine „sichere Anzeige“ ausgeben kann, in ihrer Überlegung ausgeschlossen zu haben (vgl. RIL 408.0231 3 (1) a)). [Im Umkehrschluss können solche Anlagen die in 3 (9) c) aufgezeigten Fällen auswerten und „sicheren Anzeigen“ liefern, solange sie nicht gestört sind.]

Hier haben wir nun gestritten, ob diese „sicheren Anzeigen“ jede denkbare Sicherungsanlage auf Basis von Achszählern hat oder nicht und jede dieser denkbaren Anlagen auch jeden denkbaren Betriebsvorgang auswerten kann oder nicht.

Wahrscheinlich wäre es zielführender gewesen, wenn Fabian und Jens dargestellt hätten, welche Logik hinsichtlich Betrieb, Sicherung in den von ihnen betrachteten Sicherungsanlagen hinterlegt ist und wie die einzelnen eingesetzten Bausteine in diesen Anlagen verknüpft sind, um diese Logik wieder zu geben.
Denn nur so hätten wir gesehen, was alles notwendig ist, um „sichere Anzeigen“ zu liefern. Das hätten man dann mit meinen Annahmen abgleichen oder auch auf Lücken in der Sicherungslogik prüfen können.

Ich persönlich gehe davon aus, dass man anhand der Prüfung viel nachvollziehbar hätte machen können, aber dass man keine Lücken innerhalb der zulässigen Betriebsvarianten hätte finden können. Schließlich funktioniert die Eisenbahn idR. zuverlässig.

Kurzfassung deines Fehlers

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 23.04.2014, 14:53 (vor 4372 Tagen) @ Kundenzug
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 23.04.2014, 14:55

Um diese Argumentation zu stützen, habe ich auf die RIL 408.0231 verwiesen, wo unter 3 (9) c) die Logik und die Grenzen der einfachen Selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage ersichtlich wird.

Du hast immer noch nicht verstanden, dass in dem entsprechenden Absatz erläutert wird, wie statt der wieso auch immer notwendig gewordenen Abschnittsprüfung das Freisein ersatzweise mittelbar festzustellen ist. Und eben nicht, wann eine Abschnittsprüfung durchzuführen ist. Über "die Grenzen der einfachen Selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage*" sagt dieser Absatz nichts, und zwar so überhaupt nichts, aus.

Diese Diskussion und die mehrfachen ausführlichen Versuche unsererseits, dir das näher zu bringen, war ungefähr so ergiebig wie folgender Dialog:
Ich: "Das Auto ist rot"
Du: "Du hast geschrieben, dass das Auto grün sei".

Du verstehst offenbar die Logik in meiner Aussage nicht.

Hier gebe ich dir Recht. Da keine Logik in deiner Aussage vorhanden ist.


* was auch immer eine "einfache selbsttätige Gleisfreimeldeanlage" ist

Kurzfassung deines Fehlers

Kundenzug, Mittwoch, 23.04.2014, 15:17 (vor 4372 Tagen) @ Fabian318

Um diese Argumentation zu stützen, habe ich auf die RIL 408.0231 verwiesen, wo unter 3 (9) c) die Logik und die Grenzen der einfachen Selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage ersichtlich wird.


Du hast immer noch nicht verstanden, dass in dem entsprechenden Absatz erläutert wird, wie statt der wieso auch immer notwendig gewordenen Abschnittsprüfung das Freisein ersatzweise mittelbar festzustellen ist. Und eben nicht, wann eine Abschnittsprüfung durchzuführen ist.

Dann verlinke doch bitte mal, wo Ihr dafür außer dieser Behauptung auch einen Beweis dafür erbracht habt. Andernfalls ist Eure Behauptung halt nur eine Meinung (falls Du für Jens sprechen kannst).


Über "die Grenzen der einfachen Selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage*" sagt dieser Absatz nichts, und zwar so überhaupt nichts, aus.

Wie war das mit der Logik? Beinhaltet der Absatz eine Logik oder nicht? Wenn er eine Logik beinhaltet, fragt sich nur worauf sie sich bezieht. Damit wären wir bei Eurer Behauptung, die Ihr noch zu beweisen habt (s.o.)

* was auch immer eine "einfache selbsttätige Gleisfreimeldeanlage" ist

Was ist Deiner Meinung nach die einfachste Form einer "selbsttätigen
Gleisfreimeldeanlage"?
Bist Du Dir sicher, dass nur die und nicht mehr hinter jeder einzelnen der "sicheren Anzeigen" steckt, auf die Du Dich beziehst?

Kurzfassung deines Fehlers

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 23.04.2014, 16:08 (vor 4372 Tagen) @ Kundenzug
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 23.04.2014, 16:12

Um diese Argumentation zu stützen, habe ich auf die RIL 408.0231 verwiesen, wo unter 3 (9) c) die Logik und die Grenzen der einfachen Selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage ersichtlich wird.


Du hast immer noch nicht verstanden, dass in dem entsprechenden Absatz erläutert wird, wie statt der wieso auch immer notwendig gewordenen Abschnittsprüfung das Freisein ersatzweise mittelbar festzustellen ist. Und eben nicht, wann eine Abschnittsprüfung durchzuführen ist.


Dann verlinke doch bitte mal, wo Ihr dafür außer dieser Behauptung auch einen Beweis dafür erbracht habt. Andernfalls ist Eure Behauptung halt nur eine Meinung (falls Du für Jens sprechen kannst).

Habe ich schon zigfach. Aber für dich gerne noch mal:

Unter c) heißt es direkt am Anfang "wenn Sie mittelbar prüfen". Und wenn ich nicht mittelbar prüfe, sind mir deine Punkte 3 und 4 herzlich egal.

Und jetzt ist dann deine Behauptung wohl, dass ich immer mittelbar prüfen muss? :D
Das steht da nirgendwo, dies sei hier vorweg genommen. ;)

Kurzfassung deines Fehlers

Kundenzug, Mittwoch, 23.04.2014, 16:55 (vor 4372 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von Kundenzug, Mittwoch, 23.04.2014, 16:56

Um diese Argumentation zu stützen, habe ich auf die RIL 408.0231 verwiesen, wo unter 3 (9) c) die Logik und die Grenzen der einfachen Selbsttätigen Gleisfreimeldeanlage ersichtlich wird.


Du hast immer noch nicht verstanden, dass in dem entsprechenden Absatz erläutert wird, wie statt der wieso auch immer notwendig gewordenen Abschnittsprüfung das Freisein ersatzweise mittelbar festzustellen ist. Und eben nicht, wann eine Abschnittsprüfung durchzuführen ist.


Dann verlinke doch bitte mal, wo Ihr dafür außer dieser Behauptung auch einen Beweis dafür erbracht habt. Andernfalls ist Eure Behauptung halt nur eine Meinung (falls Du für Jens sprechen kannst).


Habe ich schon zigfach. Aber für dich gerne noch mal:

Unter c) heißt es direkt am Anfang "wenn Sie mittelbar prüfen". Und wenn ich nicht mittelbar prüfe, sind mir deine Punkte 3 und 4 herzlich egal.

Und jetzt ist dann deine Behauptung wohl, dass ich immer mittelbar prüfen muss? :D
Das steht da nirgendwo, dies sei hier vorweg genommen. ;)

Das kommt später.

Ersteinmal müssen wir den Part durchspielen, ob es keine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage gibt, die keinen denkbaren Betriebsvorgang ausschliesst und nach jedem denkbaren Betriebsvorgang eine "sichere Anzeige" liefern kann.

Hier geht es weiter.

? Wann ist eine Abschnittsprüfung durchzuführen

Kundenzug, Mittwoch, 23.04.2014, 15:45 (vor 4372 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von Kundenzug, Mittwoch, 23.04.2014, 15:46

So hier noch mal die Abschnitte, in denen, entgegen Deiner Behauptung, 408.0231 darstellt, wann eine Abschnittsprüfung durchzuführen ist.


„408.0231

1 Grundsatz
Bevor Sie auf einem Bahnhof oder einer Abzweigstelle eine Zugfahrt zulassen,
müssen Sie feststellen, dass
b.) der Fahrweg frei von Fahrzeugen ist,...

3 Frei von Fahrzeugen
(1) Die Feststellungen, dass Fahrweg ... frei von Fahrzeugen sind ... müssen Sie treffen:
a.) - wo eine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist -
… Zeigen Anzeigen das Freisein nicht an, müssen Sie eine Abschnittsprüfung vornehmen...“

Jetzt bin ich auf Deine Gegenrede und die passende Begründung/Verlinkung gespannt.

? Wann ist eine Abschnittsprüfung durchzuführen

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 23.04.2014, 16:13 (vor 4372 Tagen) @ Kundenzug
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 23.04.2014, 16:14

So hier noch mal die Abschnitte, in denen, entgegen Deiner Behauptung, 408.0231 darstellt, wann eine Abschnittsprüfung durchzuführen ist.


„408.0231

1 Grundsatz
Bevor Sie auf einem Bahnhof oder einer Abzweigstelle eine Zugfahrt zulassen,
müssen Sie feststellen, dass
b.) der Fahrweg frei von Fahrzeugen ist,...

3 Frei von Fahrzeugen
(1) Die Feststellungen, dass Fahrweg ... frei von Fahrzeugen sind ... müssen Sie treffen:
a.) - wo eine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist -
… Zeigen Anzeigen das Freisein nicht an, müssen Sie eine Abschnittsprüfung vornehmen...“

Passt doch. Nur, wenn Anzeigen das Freisein nicht anzeigen, legt Modul 408.0231 fest, dass eine Abschnittsprüfung zu erfolgen hat. Nichts anderes habe ich behauptet (viertletzter Absatz).

? Wann ist eine Abschnittsprüfung durchzuführen

Kundenzug, Mittwoch, 23.04.2014, 16:49 (vor 4372 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von Kundenzug, Mittwoch, 23.04.2014, 16:50

So hier noch mal die Abschnitte, in denen, entgegen Deiner Behauptung, 408.0231 darstellt, wann eine Abschnittsprüfung durchzuführen ist.


„408.0231

1 Grundsatz
Bevor Sie auf einem Bahnhof oder einer Abzweigstelle eine Zugfahrt zulassen,
müssen Sie feststellen, dass
b.) der Fahrweg frei von Fahrzeugen ist,...

3 Frei von Fahrzeugen
(1) Die Feststellungen, dass Fahrweg ... frei von Fahrzeugen sind ... müssen Sie treffen:
a.) - wo eine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist -
… Zeigen Anzeigen das Freisein nicht an, müssen Sie eine Abschnittsprüfung vornehmen...“


Passt doch. Nur, wenn Anzeigen das Freisein nicht anzeigen, legt Modul 408.0231 fest, dass eine Abschnittsprüfung zu erfolgen hat. Nichts anderes habe ich behauptet (viertletzter Absatz).

Wir drehen im Kreis. Gut, spielen wir es noch mal durch:

Dein verlinkter Absatz endet mit der Schlussfolgerung "Also ausschließlich im Störungsfall."

Wenn eine Anzeige nicht das Freisein anzeigt, kann das meiner Meinung nach bedeuten, dass:
a.) Die Anlage kann aufgrund der Grenzen ihrer Auswertungsmöglichkeiten nach dem letzten durchgeführten Betriebsvorgang kein Freisein feststellen. Das ist meine Annahme (vgl. hier 2. Absatz)
b.) Die Anlage eine Störung hat.

Mit Deiner Schlussfolgerung, schliesst Du die Existenz des ersten Falls (a.) aus, richtig?

Dann beschreibe mir nun bitte den einfachsten Hintergrund einer solchen Anzeige für einen Bahnhof, den Du kennst. Mit Hintergrund meine ich die im Abschnitt der betreffenden Anzeige geltenden Vorschriften zur Betriebsdurchführung und die vollständige Technik, die auf die betreffende Anzeige einwirkt.

? Wann ist eine Abschnittsprüfung durchzuführen

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 23.04.2014, 16:57 (vor 4372 Tagen) @ Kundenzug
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 23.04.2014, 16:59

So hier noch mal die Abschnitte, in denen, entgegen Deiner Behauptung, 408.0231 darstellt, wann eine Abschnittsprüfung durchzuführen ist.


„408.0231

1 Grundsatz
Bevor Sie auf einem Bahnhof oder einer Abzweigstelle eine Zugfahrt zulassen,
müssen Sie feststellen, dass
b.) der Fahrweg frei von Fahrzeugen ist,...

3 Frei von Fahrzeugen
(1) Die Feststellungen, dass Fahrweg ... frei von Fahrzeugen sind ... müssen Sie treffen:
a.) - wo eine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist -
… Zeigen Anzeigen das Freisein nicht an, müssen Sie eine Abschnittsprüfung vornehmen...“


Passt doch. Nur, wenn Anzeigen das Freisein nicht anzeigen, legt Modul 408.0231 fest, dass eine Abschnittsprüfung zu erfolgen hat. Nichts anderes habe ich behauptet (viertletzter Absatz).


Wir drehen im Kreis. Gut, spielen wir es noch mal durch:

Dein verlinkter Absatz endet mit der Schlussfolgerung "Also ausschließlich im Störungsfall."

Richtig.


Wenn eine Anzeige nicht das Freisein anzeigt, kann das meiner Meinung nach bedeuten, dass:
a.) Die Anlage kann aufgrund der Grenzen ihrer Auswertungsmöglichkeiten nach dem letzten durchgeführten Betriebsvorgang kein Freisein feststellen. Das ist meine Annahme (vgl. hier 2. Absatz)
b.) Die Anlage eine Störung hat.

Mit Deiner Schlussfolgerung, schliesst Du die Existenz des ersten Falls (a.) aus, richtig?

Richtig.

Dann beschreibe mir nun bitte den einfachsten Hintergrund einer solchen Anzeige für einen Bahnhof, den Du kennst. Mit Hintergrund meine ich die im Abschnitt der betreffenden Anzeige geltenden Vorschriften zur Betriebsdurchführung und die vollständige Technik, die auf die betreffende Anzeige einwirkt.

Interne Vorschriften darf ich hier natürlich nicht veröffentlichen. Die Richtlinie zum Spurplan-60-Stellwerk besagt jedoch, dass freie Gleisabschnitte durch gelb leuchtende Gleismelder bzw. Spitzen- und Stellungsmelder oder leuchtenden Fahrtmeldern und bei der Bauform SpDrL60 auch durch den leuchtenden Festlegemelder angezeigt werden.

Die Gleisfreimeldetechnik sind je nachdem Achszähler, Gleisstromkreise oder Tonfrequenzgleissstromkreise.

? Wann ist eine Abschnittsprüfung durchzuführen

Kundenzug, Mittwoch, 23.04.2014, 17:11 (vor 4372 Tagen) @ Fabian318

So hier noch mal die Abschnitte, in denen, entgegen Deiner Behauptung, 408.0231 darstellt, wann eine Abschnittsprüfung durchzuführen ist.


„408.0231

1 Grundsatz
Bevor Sie auf einem Bahnhof oder einer Abzweigstelle eine Zugfahrt zulassen,
müssen Sie feststellen, dass
b.) der Fahrweg frei von Fahrzeugen ist,...

3 Frei von Fahrzeugen
(1) Die Feststellungen, dass Fahrweg ... frei von Fahrzeugen sind ... müssen Sie treffen:
a.) - wo eine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist -
… Zeigen Anzeigen das Freisein nicht an, müssen Sie eine Abschnittsprüfung vornehmen...“


Passt doch. Nur, wenn Anzeigen das Freisein nicht anzeigen, legt Modul 408.0231 fest, dass eine Abschnittsprüfung zu erfolgen hat. Nichts anderes habe ich behauptet (viertletzter Absatz).


Wir drehen im Kreis. Gut, spielen wir es noch mal durch:

Dein verlinkter Absatz endet mit der Schlussfolgerung "Also ausschließlich im Störungsfall."


Richtig.


Wenn eine Anzeige nicht das Freisein anzeigt, kann das meiner Meinung nach bedeuten, dass:
a.) Die Anlage kann aufgrund der Grenzen ihrer Auswertungsmöglichkeiten nach dem letzten durchgeführten Betriebsvorgang kein Freisein feststellen. Das ist meine Annahme (vgl. hier 2. Absatz)
b.) Die Anlage eine Störung hat.

Mit Deiner Schlussfolgerung, schliesst Du die Existenz des ersten Falls (a.) aus, richtig?


Richtig.

Dann beschreibe mir nun bitte den einfachsten Hintergrund einer solchen Anzeige für einen Bahnhof, den Du kennst. Mit Hintergrund meine ich die im Abschnitt der betreffenden Anzeige geltenden Vorschriften zur Betriebsdurchführung und die vollständige Technik, die auf die betreffende Anzeige einwirkt.


Interne Vorschriften darf ich hier natürlich nicht veröffentlichen. Die Richtlinie zum Spurplan-60-Stellwerk besagt jedoch, dass freie Gleisabschnitte durch gelb leuchtende Gleismelder bzw. Spitzen- und Stellungsmelder oder leuchtenden Fahrtmeldern und bei der Bauform SpDrL60 auch durch den leuchtenden Festlegemelder angezeigt werden.

Die Gleisfreimeldetechnik sind je nachdem Achszähler, Gleisstromkreise oder Tonfrequenzgleissstromkreise.

Das hilft uns so nicht weiter.

Entweder konstruierst Du dann ein Beispiel und wir prüfen es auf logische Lücken, um auf die Frage heraus zu kommen, ob das Beispiel wohl Stand der Sicherheitstechnik ist.

Oder ich frage Dich mal anders: Bist Du Dir sicher, dass für jede Anzeige der benannten Stellwerke immer nur die Information eines einzigen Achszählabschnittes ausgewertet wird und keine weiteren Informationen in die Anzeige einfließen? Bist Du Dir sicher, dass auf keinem dieser Abschnitte, für die es eine Anzeige gibt, ein betrieblicher Vorgang wie der des Schwächens, des Stärkens, des Abstellens ,der Zugneubildung oder des Rangierens ausgeschlossen ist?

Da ich wie gesagt kein Praktiker bin, hilf mir bitte kurz bei der Auswertung der Farben, die Du benannt hast.

? Wann ist eine Abschnittsprüfung durchzuführen

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 23.04.2014, 17:42 (vor 4372 Tagen) @ Kundenzug
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 23.04.2014, 17:46

Dann beschreibe mir nun bitte den einfachsten Hintergrund einer solchen Anzeige für einen Bahnhof, den Du kennst. Mit Hintergrund meine ich die im Abschnitt der betreffenden Anzeige geltenden Vorschriften zur Betriebsdurchführung und die vollständige Technik, die auf die betreffende Anzeige einwirkt.


Interne Vorschriften darf ich hier natürlich nicht veröffentlichen. Die Richtlinie zum Spurplan-60-Stellwerk besagt jedoch, dass freie Gleisabschnitte durch gelb leuchtende Gleismelder bzw. Spitzen- und Stellungsmelder oder leuchtenden Fahrtmeldern und bei der Bauform SpDrL60 auch durch den leuchtenden Festlegemelder angezeigt werden.

Die Gleisfreimeldetechnik sind je nachdem Achszähler, Gleisstromkreise oder Tonfrequenzgleissstromkreise.


Das hilft uns so nicht weiter.

Entweder konstruierst Du dann ein Beispiel und wir prüfen es auf logische Lücken, um auf die Frage heraus zu kommen, ob das Beispiel wohl Stand der Sicherheitstechnik ist.

Ich muss kein Beispiel konstruieren und dann prüfen, ob es Stand der Sicherheitstechnik ist. Ich sehe es tagtäglich so wie beschrieben im Einsatz. Du kannst auch auf einen beliebigen Bahnhof mit Gleisfreimeldeanlage gehen und es dir angucken. Dann frag mal den Fahrdienstleiter vor Ort, ob er da irgendwelche Restriktionen hat.

Oder ich frage Dich mal anders: Bist Du Dir sicher, dass für jede Anzeige der benannten Stellwerke immer nur die Information eines einzigen Achszählabschnittes ausgewertet wird und keine weiteren Informationen in die Anzeige einfließen?

Nö, ob es da eine Fehlerkorrektur mehrerer Abschnitte irgendwo mal gibt, weiß ich nicht. Müsste ich den LSTler fragen. Da mir aber mindestens ein Abschnitt mit Achszählkreis bekannt ist, wo an beiden Enden nur Weichen mit Gleisstromkreisen sind (und somit nur ein einziger Achszählabschnitt vorhanden ist), kann da überhaupt kein anderer Achszählabschnitt ausgewertet werden. Und auch da...

Bist Du Dir sicher, dass auf keinem dieser Abschnitte, für die es eine Anzeige gibt, ein betrieblicher Vorgang wie der des Schwächens, des Stärkens, des Abstellens ,der Zugneubildung oder des Rangierens ausgeschlossen ist?

...ist nichts dergleichen ausgeschlossen. Solche ein Ausschluss für einzelne Gleise ist mir ohnehin völlig unbekannt.

Da ich wie gesagt kein Praktiker bin, hilf mir bitte kurz bei der Auswertung der Farben, die Du benannt hast.

Welche Farben? Gleismelder sind gelb (frei und Fahrstraße eingestellt), rot (besetzt) oder dunkel (keine Auswertung zulässig, da ja einfach die Rotlampe durchgebrannt sein könnte).

? Wann ist eine Abschnittsprüfung durchzuführen

Kundenzug, Mittwoch, 23.04.2014, 18:07 (vor 4372 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von Kundenzug, Mittwoch, 23.04.2014, 18:08

Oder ich frage Dich mal anders: Bist Du Dir sicher, dass für jede Anzeige der benannten Stellwerke immer nur die Information eines einzigen Achszählabschnittes ausgewertet wird und keine weiteren Informationen in die Anzeige einfließen?


Nö, ob es da eine Fehlerkorrektur mehrerer Abschnitte irgendwo mal gibt, weiß ich nicht. Müsste ich den LSTler fragen.

Es ist ja nun nicht so, dass ich nicht auch schon mal ein Relaisstellwerk in Theorie und Praxis kennen lernen durfte. Was ein Relaisstellwerk ausmacht,ist, "dass die sicherungstechnischen Abhängigkeiten vollständig elektrisch durch Signalrelais hergestellt werden" (Quelle). Da sind also schon in der Schaltung viele Logiken und Abhängigkeiten hinterlegt. Ich wäre überrascht, wenn ein einzelner Achszähler oder Gleisstromkreis ohne Einbezug dieser Relais mit ihren logischen Abhängigkeiten eine Lampe frei anzeigen lassen würde. Leuchten denn die verschiedenen Lampen einer Fahrstraße sofort wieder auf "frei", wenn der Zug den betreffenden Achszähler bzw. Gleisstromabschnitt verlassen hat und lassen sich diese Abschnitte dann sofort für eine neue Fahrstrasse nutzen?


Da mir aber mindestens ein Abschnitt mit Achszählkreis bekannt ist, wo an beiden Enden nur Weichen mit Gleisstromkreisen sind (und somit nur ein einziger Achszählabschnitt vorhanden ist), kann da überhaupt kein anderer Achszählabschnitt ausgewertet werden. Und auch da...

Aber auch hier dürfte gelten, dass eine Fahrstrasse oder ein Rangierabschnitt, den man einstellen kann, nicht ausschließlich dieses Gleis und die benannten Weichen betrifft, oder?

Bist Du Dir sicher, dass auf keinem dieser Abschnitte, für die es eine Anzeige gibt, ein betrieblicher Vorgang wie der des Schwächens, des Stärkens, des Abstellens ,der Zugneubildung oder des Rangierens ausgeschlossen ist?


...ist nichts dergleichen ausgeschlossen. Solche ein Ausschluss für einzelne Gleise ist mir ohnehin völlig unbekannt.

Eine solcher Ausschluss könnte beispielsweise dadurch gegeben sein, dass Du keine Strasse nur für dieses Gleis einstellen kannst. Jede Straße ist aber ein Logikverbund, der andere Annahmen bei der Auswertung ermöglicht.

Da ich wie gesagt kein Praktiker bin, hilf mir bitte kurz bei der Auswertung der Farben, die Du benannt hast.


Welche Farben? Gleismelder sind gelb (frei und Fahrstraße eingestellt), rot (besetzt) oder dunkel (keine Auswertung zulässig, da ja einfach die Rotlampe durchgebrannt sein könnte).

Ja genau, ich wollte die anderen möglichen Zustände wissen. Danke.

? Wann ist eine Abschnittsprüfung durchzuführen

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 23.04.2014, 18:38 (vor 4372 Tagen) @ Kundenzug

Leuchten denn die verschiedenen Lampen einer Fahrstraße sofort wieder auf "frei", wenn der Zug den betreffenden Achszähler bzw. Gleisstromabschnitt verlassen hat und lassen sich diese Abschnitte dann sofort für eine neue Fahrstrasse nutzen?

Danach ist der Abschnitt dunkel, weil keine Fahrstraße eingestellt ist, dann kann aber natürlich sofort wieder eine neue Fahrstraße eingestellt werden und die Gelbausleuchtung erscheint. Natürlich nur solange Fahrweg und D-Weg vom vorhergefahren Zug ggf. ausreichend geräumt sind.


Da mir aber mindestens ein Abschnitt mit Achszählkreis bekannt ist, wo an beiden Enden nur Weichen mit Gleisstromkreisen sind (und somit nur ein einziger Achszählabschnitt vorhanden ist), kann da überhaupt kein anderer Achszählabschnitt ausgewertet werden. Und auch da...


Aber auch hier dürfte gelten, dass eine Fahrstrasse oder ein Rangierabschnitt, den man einstellen kann, nicht ausschließlich dieses Gleis und die benannten Weichen betrifft, oder?

Richtig. Ein benachbarter Gleisstromkreis kann aber kaum einem Achszähler auf die Sprünge helfen, ob sich dieser evtl. verzählt hat. Und wie Jens sagte, arbeiten die Achszählabschnitte ohnehin nur für sich, außer dass sie sich oft einen Achszähler teilen (sodass immer in den einen Abschnitt ein- und den anderen ausgezählt wird).

Wenn ein Achszähler versehentlich zu wenig Achsen einzählt oder zu viele auszählt, stellt das nur eine Gefahr da, wenn später _exakt_ so viele Achsen in dem Gleis (nach Trennen/Stärken/Ranigeren...) zurück bleiben. Dieses Risiko ist jedoch vernachlässigbar und wird in Kauf genommen.

Wir waren ja im Bahnhof, aber Selbstblockabschnitte der freien Strecke arbeiten regelmäßig mit Achszählern. Und da besteht die "Fahrstraße" ja auch nur aus exakt einem Gleis, in das die Fahrt zugelassen wird. Auch hier muss (und wird) eine unbeabsichtigte Zugtrennung sicher erkannt werden.

? Wann ist eine Abschnittsprüfung durchzuführen

Kundenzug, Mittwoch, 23.04.2014, 19:17 (vor 4372 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von Kundenzug, Mittwoch, 23.04.2014, 19:18

Leuchten denn die verschiedenen Lampen einer Fahrstraße sofort wieder auf "frei", wenn der Zug den betreffenden Achszähler bzw. Gleisstromabschnitt verlassen hat und lassen sich diese Abschnitte dann sofort für eine neue Fahrstrasse nutzen?


Danach ist der Abschnitt dunkel, weil keine Fahrstraße eingestellt ist, dann kann aber natürlich sofort wieder eine neue Fahrstraße eingestellt werden und die Gelbausleuchtung erscheint. Natürlich nur solange Fahrweg und D-Weg vom vorhergefahren Zug ggf. ausreichend geräumt sind.

Die Tatsache, dass der einzelne Abschnitt nach Verlassen des Zuges zunächst dunkel bleibt und erst, wenn Du die Fahrstraße einstellst, wieder grün wird, lässt darauf schliessen, dass das Licht "Frei" des Gleisabschnitts nicht ohne Mitwirkung anderer Elemente eingeschaltet wird. Damit ist eine zusätzliche Logik im Spiel. Ob diese Logik die Freimeldung selbst beeinflusst, können wir jetzt nur mutmaßen. Dadurch können wir jetzt nicht feststellen, dass ausschließlich ein Achszähler bzw. ein Gleisstromabschnitt den Zustand feststellt, der die Voraussetzung für die Freigabe des "Frei" Licht ist.
Damit ist der zentrale Punkt noch ungeklärt, ob meine Annahme gerechtfertigt ist, oder nicht (vgl. Punkt a.)).


Da mir aber mindestens ein Abschnitt mit Achszählkreis bekannt ist, wo an beiden Enden nur Weichen mit Gleisstromkreisen sind (und somit nur ein einziger Achszählabschnitt vorhanden ist), kann da überhaupt kein anderer Achszählabschnitt ausgewertet werden. Und auch da...


Aber auch hier dürfte gelten, dass eine Fahrstrasse oder ein Rangierabschnitt, den man einstellen kann, nicht ausschließlich dieses Gleis und die benannten Weichen betrifft, oder?


Richtig. Ein benachbarter Gleisstromkreis kann aber kaum einem Achszähler auf die Sprünge helfen, ob sich dieser evtl. verzählt hat. Und wie Jens sagte, arbeiten die Achszählabschnitte ohnehin nur für sich, außer dass sie sich oft einen Achszähler teilen (sodass immer in den einen Abschnitt ein- und den anderen ausgezählt wird).

Aber was passiert mit dem Ergebnis des einzelnen Zählerabschnittes? Wird das durch das System, in welches der Abschnitt integriert ist, weiter verarbeitet, bevor eine Feststellung des Freiseins getroffen wird oder nicht, die sich in der betreffenden Anzeige manifestiert?


Wenn ein Achszähler versehentlich zu wenig Achsen einzählt oder zu viele auszählt, stellt das nur eine Gefahr da, wenn später _exakt_ so viele Achsen in dem Gleis (nach Trennen/Stärken/Ranigeren...) zurück bleiben. Dieses Risiko ist jedoch vernachlässigbar und wird in Kauf genommen.

Wie wird in so einem Fall vorgegangen bzw. was passiert da?


Wir waren ja im Bahnhof, aber Selbstblockabschnitte der freien Strecke arbeiten regelmäßig mit Achszählern. Und da besteht die "Fahrstraße" ja auch nur aus exakt einem Gleis, in das die Fahrt zugelassen wird. Auch hier muss (und wird) eine unbeabsichtigte Zugtrennung sicher erkannt werden.

Jein. Ein Selbstblockabschnitt ist in die freie Strecke und die damit verbundene Logik eingebunden, das der Zug an einer Seite rein fährt und an der anderen Seite wieder heraus. Diese Logik findet sich auch in dem viel zitierten Absatz wieder: "Wenn Sie mittelbar prüfen, müssen Sie 1. feststellen, dass der zuletzt gefahrene Zug den Fahrweg...durchfahren hat.". Die Logik, die Fahrtrichtung und ein dazu passendes Zählergebnis bilden zusammen eine recht sichere Basis für die Feststellung des Freiseins.
Da wir gerade beim Selbstblockabschnitt sind, der wie Du schreibst, schön für unsere Zwecke passend, isoliert ist - was passiert betrieblich, wenn ein Zug dort zurück setzt oder sogar der Zug umgebildet wird?

Gleisfreimeldeanlagen sind bewährt & sicher

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 23.04.2014, 22:18 (vor 4372 Tagen) @ Kundenzug
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 23.04.2014, 22:18

Wenn ein Achszähler versehentlich zu wenig Achsen einzählt oder zu viele auszählt, stellt das nur eine Gefahr da, wenn später _exakt_ so viele Achsen in dem Gleis (nach Trennen/Stärken/Ranigeren...) zurück bleiben. Dieses Risiko ist jedoch vernachlässigbar und wird in Kauf genommen.


Wie wird in so einem Fall vorgegangen bzw. was passiert da?

Dann wird der Abschnitt frei angezeigt, obwohl er besetzt ist.
Gemäß DIN so und so ist das Risiko sehr, sehr klein und hinnehmbar.

Du willst es auch einfach nicht hinnehmen, dass die Gleisfreimeldeanlagen sich seit zig Jahren bewährt haben und ohne 72.000 zusätzlicher Logiken, Abhängigkeiten, Abschnittsprüfungen, betrieblicher Spezialfälle usw. zuverlässig und sicher funktionieren? ;)

Computer sind bewährt & sicher

Kundenzug, Donnerstag, 24.04.2014, 10:58 (vor 4371 Tagen) @ Fabian318

Gut, ich nehme das genauso wie die Aussage hin, dass sich Computer seit zig Jahren im Eisenbahnbetrieb bewährt haben und daher jeder Computer sicherungstechnisch sicher funktioniert.

Mittelstands-/Konzernpolitik

GUM, Donnerstag, 17.04.2014, 11:14 (vor 4378 Tagen) @ Kundenzug

Die Frage bei den zentralisierten Systemen ist auch eine Frage der Wirtschaftspolitik, die nicht unterschätzt werden sollte.

Bei Zugsicherungsanlagen mit herkömmlicher Technik/Steuerung gibt es verschiedene Anbieter á la Signalbau Huber (jett Swarco) und viele andere kleinere Hersteller. Diese können mit einem sehr übersichtlichen Budget die verschiedenen Signaltypen bauen und kompatible Schnittstellen zu den elektronischen Stellwerken bereitstellen.

Ein funkbasiertes, satelliten- oder peilsendergestütztes System baut dagegen meist auf einer einzigen zentralen Infrastruktur auf. Die entsprechenden Geräte/Module sind dank hoher Entwicklungskosten und Monopolstellung langfristig gesehen oftmals teurer als die "simple" lokal eingebaute Technik.

Vor diesem Hintergrund muss man viele Entscheidungen sehen. Erstmals wurde diese Frage in vielen Presseberichten gestellt und behandelt, die mit der LKW-Maut zu tun hatten. Statt eines simplen Transponders on-board jedes LKW der einen zweistelligen Betrag gekostet hätte wurde sehr komplexe Satellitennavigation mit einigen Zusatzbrücken verbaut. Nicht zu schweigen von den exorbitant teuren On-Board-Units.

In den nächsten Jahren wird dann darum gerungen ob dieses Milliardenprovisions-Loch an den Staat fällt oder die "Tolle Einsammel-Firma" :-) diesen lukrativen Auftrag weiterhin behält.

--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!

Mittelstands-/Konzernpolitik

heinz11, Donnerstag, 17.04.2014, 11:34 (vor 4378 Tagen) @ GUM


Vor diesem Hintergrund muss man viele Entscheidungen sehen. Erstmals wurde diese Frage in vielen Presseberichten gestellt und behandelt, die mit der LKW-Maut zu tun hatten. Statt eines simplen Transponders on-board jedes LKW der einen zweistelligen Betrag gekostet hätte wurde sehr komplexe Satellitennavigation mit einigen Zusatzbrücken verbaut. Nicht zu schweigen von den exorbitant teuren On-Board-Units.

Das hat m.E. noch einen ganz anderen Grund. Die komplexe und damit teure Technik ermöglicht es, auch PkW zu erfassen. Das ginge mit dem einfacheren, in Österreich verwendeten System nicht. Der Hintergedanke war schlicht, schon so eine Technik zu installieren, daß man nach einiger Zeit auch PkW zur Maut heranziehen kann. Und wie es scheint, bricht diese Zeit an. Das die Speditionen dafür massiv investieren mußten und der Datenschutz eventuell hintenrunter fällt, wurde zumindest billigend in Kauf genommen, wenn nicht gar vorsätzlich.

In den nächsten Jahren wird dann darum gerungen ob dieses Milliardenprovisions-Loch an den Staat fällt oder die "Tolle Einsammel-Firma" :-) diesen lukrativen Auftrag weiterhin behält.

Die Frage kannst Du Dir doch selbst beantworten, oder?

Darum

guru61, Arolfingen, Donnerstag, 17.04.2014, 12:21 (vor 4378 Tagen) @ mrhuss

Das mit den "ein, zwei zusätzlichen Kabeln" ist bei Güterzügen in der Tat ein k.o.-Kriterium, da Güterzugwagen Marke Handelsüblich überhaupt keine durchgehenden elektrischen Leitungen haben.

Grundsätzlich hast du Recht.
Aber in den ehemaligen UdSSR Statten gibts das:
[image]
Direkt in der Bremskupplung integriert.
Aber wahrscheinlich ist das zu einfach.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass man zueerst den Level 2 einwandfrei zum laufen bringen sollte, bis man weiter gehen soll. Auf alle Fälle wäre es totaler Quatsch, wenn man wieder staaliche Lösungen bringen würde (wenigestens von der Software her)

Gruss Guru

Darum

mrhuss, FKON, Donnerstag, 17.04.2014, 12:32 (vor 4378 Tagen) @ guru61

Das mit den "ein, zwei zusätzlichen Kabeln" ist bei Güterzügen in der Tat ein k.o.-Kriterium, da Güterzugwagen Marke Handelsüblich überhaupt keine durchgehenden elektrischen Leitungen haben.

Grundsätzlich hast du Recht.
Aber in den ehemaligen UdSSR Statten gibts das:

In Amerika gibt's das wohl auch. Um das auf europäische Verhältnisse anzupassen ist aber noch ein wenig Entwicklungsarbeit nötig. Für Anwendungen wie ETCS Level 3 müsste z.B. sichergestellt sein, dass das System zeitnah und nicht zu träge reagiert. Und wie gesagt gibt es bei den hiesigen Güterwagen keine durchgehenden elektrischen Leitungen, so dass eigentlich nur ein funkgestütztes System, das z.B. auf Druckabfall in der Hauptluftleitung reagiert, in Frage kommt.

Darum

guru61, Arolfingen, Donnerstag, 17.04.2014, 12:40 (vor 4378 Tagen) @ mrhuss

In Amerika gibt's das wohl auch. Um das auf europäische Verhältnisse anzupassen ist aber noch ein wenig Entwicklungsarbeit nötig. Für Anwendungen wie ETCS Level 3 müsste z.B. sichergestellt sein, dass das System zeitnah und nicht zu träge reagiert. Und wie gesagt gibt es bei den hiesigen Güterwagen keine durchgehenden elektrischen Leitungen, so dass eigentlich nur ein funkgestütztes System, das z.B. auf Druckabfall in der Hauptluftleitung reagiert, in Frage kommt.

Hallo

Das ist mir schon klar. Mir ging es einfach nur aufzuzeigen, dass einfache Löseuneb (für eine Ader!) schon in Europa existeieren. Aber ich gebe Dir recht: ETCS L3 ist nur was für die Strecke. Und am Ende einer Strecke, kommen dann plötzlich wieder anerre Faktoren, wie Gleisfreimeldung bei Wichen etc. dazu, die das L3 dann nochmals exorbitant teuer mnachen würden.

Gruss Guru

Darum

Kundenzug, Donnerstag, 17.04.2014, 14:27 (vor 4378 Tagen) @ guru61

Auf den Aspekt mit der Weiche bin ich hier eingegangen.

Ich sehe seitens der Technik im Gleis und in den Fahrzeugen bis auf die Vollständigkeitskontrolle keinen großen Unterschied zwischen Level 2 und Level 3. Daher sehe ich auch keinen Sinn darin, ersteinmal Level 2 einzuführen.

Die Einführung des Level 3 ist ja unabhängig von den erforderlichen Entwicklungsarbeiten, um das Potential von Level 3 auszunutzen. Aber ohne diese Einführung wird diese Entwicklung wahrscheinlich nicht so in den Gang kommen.

Warum eigentlich ETCS Level 2?

Twindexx, St. Gallen (CH), Mittwoch, 16.04.2014, 17:24 (vor 4379 Tagen) @ Kundenzug

Hoi,

Kann mir jemand erklären, warum die Eisenbahninfrastrukturbetreiber ihre Bemühungen nicht gleich auf eine Aufrüstung auf ETCS Level 3 fokussiert haben?

Weil da noch eine Menge Entwicklungsarbeit notwendig ist und viel mehr Geld investiert werden muss.

Level 3 hat an der Strecke nur noch die passiven Balisen. Die sensible Technik seitens der Infrastruktur konzentriert sich auf die Funkverbindung und die Zentralrechner. Das dürfte doch die Umstellung deutlich vereinfachen und auch die Wartungskosten an der Strecke reduzieren.

Das ist bei Level 2 nicht anders. Nur bei Level 3 kommt halt noch die zusätzliche Technik wegen den Moving Blocks. Also wird Level 3 teurer als Level 2.
Und das teure und komplizierte sind ja die ESTW und RBC im Hintergrund. Das was auf den Fahrzeugen und direkt an den Strecken eingebaut wird, ist noch bei weitem der einfachste Teil. Das scheinst Du gewaltig zu unterschätzen, was die Technik im Hintergrund kostet.
Deswegen hat man sich in der Schweiz für Level 1 Limited Supervision entschieden, da dafür keine neuen Stellwerke erfordlich sind und diese somit diese nicht vorzeitig vor Ende der Lebensdauer ersetzt werden müssen.


Grüsse aus IC 731.

--
[image]

Aktuell im Einsatz auf den Linien IC 1, IC 2, IC 3, IC 21, IR 13, IR 15, IR 27 und IR 70:
Der SBB FV-Dosto.

Warum eigentlich ETCS Level 2?

Kundenzug, Mittwoch, 16.04.2014, 17:38 (vor 4379 Tagen) @ Twindexx
bearbeitet von Kundenzug, Mittwoch, 16.04.2014, 17:41

Diese Technik brauchst Du aber nur, wenn Du das Potential des Level 3 ausnutzen willst. Dass das an die Grenzen des Bekannten führt, ist mir sehr bewusst.

Wenn Du den Level 3 nur zur Abbildung dessen nutzt, was heute auch geplant, freigegeben, gestellt etc. wird, dann geht es hier nur um einen Ersatz bis zu den heutigen Schnittstellen zur Strecke und zum Fahrzeug.

Hat man dann die Kommunikation mit den Zügen und den Trassenausstattungselementen auf Level 3 umgestellt, kann man zeitlich getrennt davon, die Logik der Sicherung, der Steuerung und des Managements noch weiter entwickeln. Und da steckt noch verdammt viel drin, so beispielsweise auch das Rendezvousmanöver.

Außerdem hat Level 2 noch aktive Elemente im Fahrweg, die mit dem Zug interagieren.

ETCS Level 3 != Moving Block

JW, Mittwoch, 16.04.2014, 21:18 (vor 4379 Tagen) @ Twindexx

Hallo Twindexx,

Level 3 hat an der Strecke nur noch die passiven Balisen. Die sensible Technik seitens der Infrastruktur konzentriert sich auf die Funkverbindung und die Zentralrechner. Das dürfte doch die Umstellung deutlich vereinfachen und auch die Wartungskosten an der Strecke reduzieren.


Das ist bei Level 2 nicht anders. Nur bei Level 3 kommt halt noch die zusätzliche Technik wegen den Moving Blocks. Also wird Level 3 teurer als Level 2.

Das ist so nicht richtig - ETCS Level 3 bedeutet lediglich, dass die Zugvollständigkeitsprüfung Fahrzeugseitig erfolgt und nicht infrastrukturseitig. Entsprechend entfällt die, in der Tat sensible Technik, der Gleisstromkreise und der Achszähler.
Der Moving Block ist eine Stellwerksfunktionalität, und keine Eigenschaft des Zugleitsystems (ETCS). ETCS Level 3 kann genauso mit festen Blöcken realisiert werden.

Was die Kosten angeht, kam man beim ERTMS Regional Projekt der UIC zu dem interessanten Ergebnis, dass die Verwendung eines Moving Blocks billiger zu realiseren ist als feste Blöcke. Dies kommt durch den erheblich geringeren Projektierungsaufwand.
Die Hardware von Stellwerk und RBC besteht heute eh nur noch aus einem reduntanten Server. Ob darauf Moving Block Software oder Fixed Block Software läuft macht keinen Kostenunterschied.

Gruß Jörg

ETCS Level 3 != Moving Block

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 16.04.2014, 23:46 (vor 4379 Tagen) @ JW

Das ist so nicht richtig - ETCS Level 3 bedeutet lediglich, dass die Zugvollständigkeitsprüfung Fahrzeugseitig erfolgt und nicht infrastrukturseitig. Entsprechend entfällt die, in der Tat sensible Technik, der Gleisstromkreise und der Achszähler.

Effektiv nicht viel anderes als die Zugschlusssender vom SZLB Ende der 80er. Auch wenn das viele ETCS L3=Moving Block-Freaks nicht so ganz wahrhaben wollen...

--
Weg mit dem 4744!

ETCS Level 3 != Moving Block

mrhuss, FKON, Donnerstag, 17.04.2014, 00:11 (vor 4379 Tagen) @ JeDi

Das ist so nicht richtig - ETCS Level 3 bedeutet lediglich, dass die Zugvollständigkeitsprüfung Fahrzeugseitig erfolgt und nicht infrastrukturseitig.

Effektiv nicht viel anderes als die Zugschlusssender vom SZLB Ende der 80er.

Naja, nicht ganz. Die Zugschlusssender wirken ja auf einen lokal am Gleis vorhandenen Empfänger.

ETCS Level 3 != Moving Block

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 17.04.2014, 00:17 (vor 4379 Tagen) @ mrhuss

Das ist so nicht richtig - ETCS Level 3 bedeutet lediglich, dass die Zugvollständigkeitsprüfung Fahrzeugseitig erfolgt und nicht infrastrukturseitig.

Effektiv nicht viel anderes als die Zugschlusssender vom SZLB Ende der 80er.


Naja, nicht ganz. Die Zugschlusssender wirken ja auf einen lokal am Gleis vorhandenen Empfänger.

GSMR wirkt auch wieder auf irgendeine Form von Infrastruktur ;)

Gut, der Zug weiß nicht selber wo er ist. Das ist aber auch relativ egal - solange man eben keinen Moving Block haben will - dann reichts, die Blöcke freizumelden. Jetzt muss ich beim Zugschlusssender-Modell nur noch Sender und Empfänger austauschen (also sprich: Das Informationsübertragende Element an den Zug bauen, und den Erkennungsmagneten an die Strecke), schon habe ich etwas, das schon recht gut ETCS L3 entspricht - mal von den technischen Standards, die nicht erfüllt werden abgesehen - gemeint ist nur die Funktionsweise :)

--
Weg mit dem 4744!

ETCS Level 3 != Moving Block

Kundenzug, Donnerstag, 17.04.2014, 09:32 (vor 4378 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Kundenzug, Donnerstag, 17.04.2014, 09:33

Stimmt, solange Du am Zugende keine Komponente zur Extrapolation der Position hast, bleibt man an die Blockabstände der Balisen gebunden.

Anderseits brauchst Du für Deine Idee auch ein passendes Funksystem für die Ortsmarkenerfassung. Die vorhandenen, passiven Balisen könntest Du mit einem einfach austauschbaren Gerät wohl kaum nutzen. Denn die für die Erfassung der Balisen genutzten Gerätschaften müssen genau positioniert sein und sind nicht gerade leicht, oder?

ETCS Level 3 != Moving Block

Twindexx, St. Gallen (CH), Donnerstag, 17.04.2014, 09:39 (vor 4378 Tagen) @ JW

Hoi,

ETCS Level 3 bedeutet lediglich, dass die Zugvollständigkeitsprüfung Fahrzeugseitig erfolgt und nicht infrastrukturseitig. Entsprechend entfällt die, in der Tat sensible Technik, der Gleisstromkreise und der Achszähler.

Worauf ich hinaus wollte ist, dass auch Level 3 auch noch Eurobalisen im Gleis braucht, genauso wie bei L2 als passive Ortungselemente.

Aber dann gäbe es auch noch die ganzen autonomen Bahnübergänge, deren Einschaltkontakte und Achszähler natürlich nicht wegfallen. Diese Bahnübergänge sind nämlich nicht in Stellwerke eingebunden und haben somit erst recht keine Kommunikation mit einer fahrzeugseitigen Zugvollständigkeitsmeldung. Das umzurüsten dürfte nun nicht gerade banal sein.

Jedenfalls muss die fahrzeugseitige Zugvollständigsprüfung zuerst noch jemand mal entwickeln, aber wirklich so, dass es bahntechnisch absolut sicher ist.

Der Moving Block ist eine Stellwerksfunktionalität, und keine Eigenschaft des Zugleitsystems (ETCS). ETCS Level 3 kann genauso mit festen Blöcken realisiert werden.

Ja, aber die festen Blöcke sind dann so kurz, dass daraus im Prinzip ein Moving Block wird: http://www.sbb.ch/sbb-konzern/ueber-die-sbb/verantwortung-fuer-gesellschaft-und-umwelt/...

Was die Kosten angeht, kam man beim ERTMS Regional Projekt der UIC zu dem interessanten Ergebnis, dass die Verwendung eines Moving Blocks billiger zu realiseren ist als feste Blöcke. Dies kommt durch den erheblich geringeren Projektierungsaufwand.

Das Regional-Projekt ist aber explizit für eher schwach befahrene Strecken gedacht. Und bevor man das auf höher ausgelasteten Strecken macht, muss zuerst mal die Technik zur fahrzeugseitigen Zugvollständigkeitsprüfung vorhanden sein und absolut sicher funktionieren.


Grüsse aus der Ostschweiz.

--
[image]

Aktuell im Einsatz auf den Linien IC 1, IC 2, IC 3, IC 21, IR 13, IR 15, IR 27 und IR 70:
Der SBB FV-Dosto.

ETCS Level 3 != Moving Block

Kundenzug, Donnerstag, 17.04.2014, 10:59 (vor 4378 Tagen) @ Twindexx

Naja, solange man ETCS Level 3 nicht einsetzen will, wird die fahrzeugseitige Zugvollständigsprüfung auch nicht entwickelt.

Das Regionalprojekt hat auch noch keine allgemeine Lösung für die automatisierte Zugvollständigkeitskontrolle. Dementsprechend ist es für dichten Verkehr ungeeignet.

Hat denn ein autonomer Bahnübergang einen Einfluss auf die Frage, ob im Moving Block gefahren werden kann? Der sperrt die Straße, solange Achsen in seinem Meßbereich sind und er gibt den kritischen Bereich frei, wenn die Straße gesperrt ist. Aber er hindert doch keinen weiteren Zug daran, in den Messbereich einzufahren, während sich ein weiterer Zug darin befindet, oder?

Solange man noch feste Blöcke hat, solange werden die betreffenden Fahrzeuge nicht das volle Potential des Moving Blocks ausnutzen können. Es sei denn, dass man für ganz kurze Abstände auf andere Systeme umschaltet.

Ich würde also sagen, dass es sich heraus kristallisiert, dass die Frage zu beantworten ist, weshalb die Umrüstung des Güterverkehrs im Verhältnis zu teuer sein soll.

ETCS Level 3 != Moving Block

guru61, Arolfingen, Donnerstag, 17.04.2014, 12:36 (vor 4378 Tagen) @ JW
bearbeitet von guru61, Donnerstag, 17.04.2014, 12:36

Was die Kosten angeht, kam man beim ERTMS Regional Projekt der UIC zu dem interessanten Ergebnis, dass die Verwendung eines Moving Blocks billiger zu realiseren ist als feste Blöcke. Dies kommt durch den erheblich geringeren Projektierungsaufwand.

Sorry, den Quatsch glaubst du?

Ich mache mir jetzt nicht die Mühe, die seinerzeitigen Aussagen rauszusuchen, um wieviel billiger das ETCS L1 und L2 sein würde, als die alten Zugsicherungen.

Ich glaub das erst, wenn sich jemand verpflichtet, das mit seinem eigenen Vermögen zu garantieren!

Gruss Guru

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