FGR mit MVP-Ticket (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Dienstag, 29.10.2013, 16:04 (vor 4558 Tagen) @ sidi

Sofern dies praktisch durchführbar ist, muss lt. EG-VO 1371/2007 §18 (2) b)

die Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft und die Beförderung zwischen dem Bahnhof und der Unterkunft in Fällen, in denen ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig wird oder ein zusätzlicher Aufenthalt notwendig wird

angeboten werden.


Danke für deinen ausführlichen Beitrag. Kurz zusammengefasst darf man den Fernverkehr auch nicht nutzen wenn es sich um den letzten Zug des Tages handelt. Alles was einem zustehen würde ist eine von der Bahn bezahlte Hotelübernachtung, korrekt?

Und die gibts auch wenn es höhere Gewalt war die zur Verspätung geführt hat?

Die sollte es geben, da der entsprechende Teil der EG-VO 1371/2007 nicht von der Geltung im Regionalverkehr ausgenommen wurde und die ausschließenden Gründe aus Art. 32 Abs. 2 der "Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale
Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck zum Übereinkommen über den Internationalen Eisenbahnverkehr vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungs-protokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999" ja nicht zur Anwendung kommen, da diese Regelung lt. § 15 der EG-VO 1371/2007 nur vorbehaltlich der Bestimmungen der §15-18 der genannten VO gilt.


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