FGR mit MVP-Ticket (Allgemeines Forum)

sidi, Dienstag, 29.10.2013, 15:25 (vor 4559 Tagen) @ michael_seelze

Sofern dies praktisch durchführbar ist, muss lt. EG-VO 1371/2007 §18 (2) b)

die Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft und die Beförderung zwischen dem Bahnhof und der Unterkunft in Fällen, in denen ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig wird oder ein zusätzlicher Aufenthalt notwendig wird

angeboten werden.

Danke für deinen ausführlichen Beitrag. Kurz zusammengefasst darf man den Fernverkehr auch nicht nutzen wenn es sich um den letzten Zug des Tages handelt. Alles was einem zustehen würde ist eine von der Bahn bezahlte Hotelübernachtung, korrekt? Und die gibts auch wenn es höhere Gewalt war die zur Verspätung geführt hat?


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