Moment! (Reiseberichte)

safe go, Chemnitz, Freitag, 15.03.2013, 10:56 (vor 4762 Tagen) @ chritz
bearbeitet von safe go, Freitag, 15.03.2013, 11:00

§4 (2) EBO schließt ja §4 (8) EBO: "Haltepunkte sind Bahnanlagen ohne Weichen, wo Züge planmäßig halten, beginnen oder enden dürfen." nicht aus.
Sie dürfen nur nicht wenden, um z.B. mittels Kopf machen von einer Strecke auf eine andere aus gleicher (Himmels-)Richtung kommende überzugehen.

edit: A propos Signale - wie ist das denn bei (nichtsignalisiertem) Zugleitbetrieb?


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