S-Bahn-Station Gevelsberg (Reiseberichte)

chritz, Freitag, 15.03.2013, 10:27 (vor 4758 Tagen) @ Reisender

Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, ausweichen oder wenden dürfen (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, § 4, Absatz 2).


Eine interessante Definition. Ich wusste gar nicht, dass Züge an Haltepunkten nicht beginnen oder enden dürfen. Bei eingleisigen Strecken, auf denen nur ein einziger Zug fährt, sehe ich jedenfalls keinen zwingenden Grund, weshalb man unbedingt einen Bahnhof benötigen sollte, um diesen Zug beginnen und enden zu lassen.


Das ist eher eine betriebliche Definition, die auch zwangsläufig ist. An einem Haltepunkt zwar für eine Linie Schluss sein (und der Zug danach leer in die gleiche Richtung wegfahren), aber betrieblich kann eine ZUGFAHRT dort nicht endet und beginnen, weil der Zug sich auf freier Strecke befindet. Ohne Einfahr- und Ausfahrsignale ist das einfach nicht möglich.


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