Fahrpreiserstattung (Allgemeines Forum)

Tommyboy, OWL, Montag, 19.01.2009, 14:08 (vor 6430 Tagen) @ Andi L.

* Bei Fahrten mit Umsteigeverbindungen, in deren Verlauf Sie zwischen mehreren Fernverkehrszügen wechseln, erhalten Sie diese Entschädigung auch dann, wenn Sie aufgrund der Verspätung dieser Züge Ihren Aussteigebahnhof mit mehr als 60 Minuten Verspätung erreichen.
* Diese Zusage umfasst die gesamte Reisekette im Fernverkehr, auch bei Ausfall eines Zuges.

Was ist eigentlich der Sinn dieser Regelung? Statistisch werden doch die meisten Fahrtziele sowieso einen Bahnhof betreffen, der entweder nur im NV erreicht werden kann oder die passende Verbindung erfordert einen Umstieg auf den NV, weil dieser in der Fahrplanlage die schnellste Verbindung zum Ziel darstellt. Beispiel: München-Köln im ICE, dann weiter nach Hagen/Hamm im RE. Oder im IC nach Leipzig, dann weiter nach Dresden im RE.
In so einem Fall scheint eine Entschädigung sowieso ausgeschlossen, oder?

Gruß,
Tommyboy


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