Fahrpreiserstattung (Allgemeines Forum)

Andi L., Montag, 19.01.2009, 09:16 (vor 6182 Tagen) @ Matze86

Das stimmt so nicht. Es gilt auch für Anschlussverluste, Bedingung: Man erreicht sein Ziel mehr als 1 Stunde verspätet.

Hier die (derzeit noch) gültige Fahrgastrechte:

Wir haben die wesentlichen Leistungen der Deutschen Bahn AG bei selbstverschuldeter Verspätung sowie die Höhe der Entschädigung für sie zusammengefasst.

* Hat Ihr Fernverkehrszug (ICE, ICE Sprinter, InterCity, EuroCity, InterRegio, Thalys im nationalen Verkehr) an dem Bahnhof, an dem Sie aus diesem Zug aussteigen, eine Verspätung von mehr als 60 Minuten (Nachtreisezug mehr als 120 Minuten), erhalten Sie eine Entschädigung.
* Bei Fahrten mit Umsteigeverbindungen, in deren Verlauf Sie zwischen mehreren Fernverkehrszügen wechseln, erhalten Sie diese Entschädigung auch dann, wenn Sie aufgrund der Verspätung dieser Züge Ihren Aussteigebahnhof mit mehr als 60 Minuten Verspätung erreichen.
* Diese Zusage umfasst die gesamte Reisekette im Fernverkehr, auch bei Ausfall eines Zuges.

Die Entschädigung kann pro Fahrkarte – bei Rückfahrten pro Fahrtrichtung – nur einmal geltend gemacht werden und wird grundsätzlich in Höhe von 20 % des Wertes der von der Verspätung betroffenen einfachen Fahrt geleistet. Mit Pauschalbeträgen werden Inhaber einer BahnCard 100, Zeitkarten etc. entschädigt.
* Hat Ihr ICE Sprinter mehr als 30 Minuten Verspätung, erstatten wir Ihnen den ICE Sprinter-Aufpreis.
* Können Sie Ihre Reise bis 24 Uhr wegen eines verpassten Anschlusszuges nicht wie geplant fortsetzen, übernimmt die Bahn die angemessenen Kosten für Übernachtung oder Taxifahrt.
Quelle: Fahrgastrechte


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