OT: Zangenabdruck (--> Fahrgastrechte, Erstattung) (Reiseberichte)

weichenknecht, Süd- und Ostbayern, Dienstag, 26.06.2012, 11:38 (vor 5017 Tagen) @ ICE 1612
bearbeitet von weichenknecht, Dienstag, 26.06.2012, 11:40

Eine Frage an alle:

Wie weise ich eigentlich nach, wenn ich meine Fahrgastrechte geltend machen möchte, und pro Verspätung über 60 Minuten 5 Euro erstattet haben möchte, dass ich tatsächlich im Zug war, wenn ich keinen Zangenabdruck habe? Aus Erfahrung sind die vom Fahrgastcenter sehr pingelig, was das anbelangt.

Ich hab tatsächlich schon überlegt, extra nen Zettel mitzunehmen, auf dem sich dann alle Zugbegleiter "verewigen" dürfen... Denn man weiß ja nie, ob eine Verspätung kommt oder nicht...

LG, ICE 1612

Ab zum Service-Point (oder wies jetzt so schön heißt "DB Information") und entweder Stempel oder Bestätigungszettelchen holen (vgl. Bilder):

[image]
Bestätigung vom Service-Point Würzburg

[image]
Stempel auf der Rückseite des WM-Passes (letztes Jahr) durch den Service-Point Kassel-Wilhelmshöhe

Edit: falls sich jemand wundert: die Verspätungen an sich rechtfertigen bei den abgebildeten Beispielen an sich ja noch keine Erstattung; in beiden Fällen kam es aber zu Anschlussverlusten.


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