Ja, ist es (Reiseberichte)

Ludo, Niedersachsen, Mittwoch, 21.03.2012, 17:34 (vor 5113 Tagen) @ fjk

Darf "man" das einfach so, im öffentlichen Raum Verkehrsschilder aufstellen (oder hängen lassen), die Situationen beschreiben, die da so nicht (mehr) sind? Klar, bei Berechtigungsschildern ist das problematischer als bei Warn- oder Verbotsschildern, aber diese Frage ist ja ganz klar der Sphäre des "Prinzips" zuzuordnen - wie das ganze Schilderthema.

Halte ich für unproblematisch, da das Andreaskreuz nur die Bedeutung "Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren" hat. Es handelt sich dabei lediglich um ein Vorschriftzeichen, kein Warn- oder Verbotszeichen. Dass dort kein Schienenverkehr mehr fahren kann, dürfte jedem klar sein. Insofern ist es nur eine Doppelung des Schildes "Vorfahrt gewähren".

Oder andersrum: wenn kein Verbotsschild da steht, gilt das Verbot ja trotzdem, man wird nur vielleicht nicht zur Verantwortung gezogen. Umgekehrt: ist jetzt um dieses irreguläre Andreaskreuz herum auch alles verboten, was man am Bahnübergang zu lassen hat?!

Was für Verbote meinst du denn genau?
- Halten (nicht zu verwechseln mit Anhalten!) und Parken sind selbstverständlich auch auf dieser Kreuzung verboten.
- Bei Rot drüber fahren darf man selbstverständlich hier auch nicht
Andere Verbote am Bahnübergang kenne ich nicht. Den Motor laufen zu lassen ist am BÜ nicht verboten, soweit ich weiß, auch wenn sich der eigene Geldbeutel und die Umwelt sehr darüber freuen.


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