Querstellen ("X") - ist das "erlaubt"? (Reiseberichte)

fjk, Mittwoch, 21.03.2012, 14:41 (vor 5116 Tagen) @ Ludo

Moin,

vielen Dank für die produzentenstichwortige Verknüpfung meines OT mit dem Thema:-)

Aber noch OTiger:

Und um nicht ganz off-topic zu bleiben: An dieser Kreuzung hat man das Andreaskreuz des ehemaligen Bahnübergangs beibehalten:
[image]

Darf "man" das einfach so, im öffentlichen Raum Verkehrsschilder aufstellen (oder hängen lassen), die Situationen beschreiben, die da so nicht (mehr) sind? Klar, bei Berechtigungsschildern ist das problematischer als bei Warn- oder Verbotsschildern, aber diese Frage ist ja ganz klar der Sphäre des "Prinzips" zuzuordnen - wie das ganze Schilderthema.

Oder andersrum: wenn kein Verbotsschild da steht, gilt das Verbot ja trotzdem, man wird nur vielleicht nicht zur Verantwortung gezogen. Umgekehrt: ist jetzt um dieses irreguläre Andreaskreuz herum auch alles verboten, was man am Bahnübergang zu lassen hat?!

wundert sich doch sehr
fjk


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