Niedersachsenticket 2 Personen (Fahrkarten und Angebote)

HB_Vincent, Bremen, Dienstag, 17.01.2012, 12:19 (vor 5404 Tagen)

Hallo,

2 Personen möchten mit dem NDS-Ticket nach Hannover reisen.
Die eine Person startet in Cuxhaven und kauft dort dementsprechend schon das Ticket für 2 Personen. Die andere Person würde allerdings erst in Bremen zusteigen.

Ist die Fahrt von Cuxhaven nach Bremen dann gültig?
Ich meine mich erinnern zu wollen,dass etwas ähnliches in einem anderen Bundesland so gewesen ist und es Unstimmigkeiten gab. Finde den Thread nur leider gerade nicht mehr. Möchte dem ganzen nur nochmal sicher gehen.

Gruß

Niedersachsenticket 2 Personen

DG, Dienstag, 17.01.2012, 12:21 (vor 5404 Tagen) @ HB_Vincent

Ich sehe da kein Problem.
Ich kenne es andersrum, dass einige Personen früher aussteigen,
da gab es nie Probleme. Ich hab auch nie davon gehört, dass gemeckert wurde,
weil zu wenige Personen mit dem Ticket fahren.

Niedersachsenticket 2 Personen

Nordy, Dienstag, 17.01.2012, 12:36 (vor 5404 Tagen) @ HB_Vincent

Lt diesem Text der DB ist ein Zustieg nicht legal

http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/regio2012/MDB99169-aktionsangebote_regio_2...

Seite 39 Punkt 6.3

Niedersachsenticket 2 Personen

DG, Dienstag, 17.01.2012, 12:39 (vor 5404 Tagen) @ Nordy

Spannend.
Dann ziehe ich meinen Post natürlich zurück, das ist aber gut zu wissen.
Gegen das frühere Aussteigen spricht dann aber nichts, oder?

Niedersachsenticket 2 Personen

HB_Vincent, Bremen, Dienstag, 17.01.2012, 13:02 (vor 5404 Tagen) @ DG

Aber würde der Zub schon auf der Fahrt von Cuxhaven Bremerhaven bzw. Bremerhaven-Bremen meckern? Weil in Bremen müsste ja eh umgestiegen werden. Bedeutet ja das der Zub auf der Fahrt von Bremen-Hannover gar nicht nachvollziehen könnte,ob jemand zugestiegen ist oder nicht.

Oder sehe ich das falsch?

Niedersachsenticket 2 Personen

sflori, Dienstag, 17.01.2012, 13:03 (vor 5404 Tagen) @ HB_Vincent

Oder sehe ich das falsch?

Das siehst Du richtig.


Bye. Flo.

Niedersachsenticket 2 Personen

heinz, Dienstag, 17.01.2012, 13:12 (vor 5404 Tagen) @ sflori

Interessante Diskussion. Andere Länder, andere Sitten:

"Bei mehreren gemeinsam reisenden Personen ist der Name und Vorname des Reisenden mit der längsten Reisestrecke einzutragen."

Ausführlicher hier.

Ländertickets - Erweiterung der Gruppengröße

michael_seelze, Dienstag, 17.01.2012, 14:52 (vor 5404 Tagen) @ heinz

Diese Frage wurde auch schon bei DSO ausgiebig diskutiert.
Durch Kombination der beiden Bestimmungen, dass die Erweiterung der Gruppengröße nach Fahrtantritt ausgeschlossen ist und der Reisende mit der längesten Fahrtstrecke seinen Namen eintragen soll, ergibt sich, dass Fahrten mit diesen Tickets
mit der vollen Personenzahl angetreten werden müssen. Früheres Aussteigen ist aber erlaubt.

Ländertickets - Erweiterung der Gruppengröße

heinz, Dienstag, 17.01.2012, 15:02 (vor 5404 Tagen) @ michael_seelze

Diese Frage wurde auch schon bei DSO ausgiebig diskutiert.
Durch Kombination der beiden Bestimmungen, dass die Erweiterung der Gruppengröße nach Fahrtantritt ausgeschlossen ist und der Reisende mit der längesten Fahrtstrecke seinen Namen eintragen soll, ergibt sich, dass Fahrten mit diesen Tickets
mit der vollen Personenzahl angetreten werden müssen. Früheres Aussteigen ist aber erlaubt.

ZuB in Berlin/Brandenburg sehen das anders. Von ihnen und auch am Schalter erhält man die Auskunft, dass es kein Problem sei, wenn Einzelne früher einsteigen; nur die letztlich erreichte Gruppengröße müsse von Anfang an feststehen.

Ländertickets - Erweiterung der Gruppengröße

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 17.01.2012, 15:28 (vor 5404 Tagen) @ heinz

ZuB in Berlin/Brandenburg sehen das anders. Von ihnen und auch am Schalter erhält man die Auskunft, dass es kein Problem sei, wenn Einzelne früher einsteigen; nur die letztlich erreichte Gruppengröße müsse von Anfang an feststehen.

Als der Passus nur mit der "Erweiterung der Gruppengröße" so in den Tarifbestimmungen stand, habe ich das genauso gesehen. Mittlerweile steht jedoch explizit "ein Zustieg weiterer Fahrgäste" als verboten drin. Da ist die Sache leider klar, wenn auch völlig kundenunfreundlich. Einfach so viele Felder wie viele Fahrgäste das Ticket zulässt zum Namenseintrag bzw. zum Streichen vorzusehen, ist wohl zu kompliziert. - Damit könnte nämlich der Missbrauch eingedämmt werden, dass jetzt ein Austausch der Gruppe nicht geahndet werden kann.

Ländertickets - Erweiterung der Gruppengröße

heinz, Dienstag, 17.01.2012, 15:55 (vor 5404 Tagen) @ Fabian318

ZuB in Berlin/Brandenburg sehen das anders. Von ihnen und auch am Schalter erhält man die Auskunft, dass es kein Problem sei, wenn Einzelne früher einsteigen; nur die letztlich erreichte Gruppengröße müsse von Anfang an feststehen.


Als der Passus nur mit der "Erweiterung der Gruppengröße" so in den Tarifbestimmungen stand, habe ich das genauso gesehen. Mittlerweile steht jedoch explizit "ein Zustieg weiterer Fahrgäste" als verboten drin.

In den von mir verlinkten Ausführungen des VBB steht das nicht. Und - wie gesagt: Man erhält immer noch die Auskunft, dass das problemlos geht.

unwirksam, weil überraschend?

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 17.01.2012, 16:06 (vor 5404 Tagen) @ heinz

Als der Passus nur mit der "Erweiterung der Gruppengröße" so in den Tarifbestimmungen stand, habe ich das genauso gesehen. Mittlerweile steht jedoch explizit "ein Zustieg weiterer Fahrgäste" als verboten drin.


In den von mir verlinkten Ausführungen des VBB steht das nicht. Und - wie gesagt: Man erhält immer noch die Auskunft, dass das problemlos geht.

Ich sehe gerade auch, dass für das B-B-Ticket sogar keine Tarifbestimmungen zu finden sind auf bahn.de. Und in der verlinkten Broschüre ist sogar die Erweiterung der Gruppengröße nicht ausgeschlossen. Wenn es sich dann nicht um eine unwirksame, weil überraschende Klausel handelt, weiß ich es auch nicht mehr.

Exemplarisch zum Schleswig-Holstein-Ticket sehen die neuen Bedingungen übrigens so aus:

"6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die Erweite-rung der Gruppengröße (z.B. durch unterwegs zusteigende Reisende) oder ein Aus-tausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der Fahrkarte (z.
B. ohne Reisenden nach Nr. 3.4 oder unzulässige Teilnehmerzahl) gelten die Rege-lungen der BB Personenverkehr Nr. 3.9."
(Hervorhebung durch mich)

Da ist leider überhaupt nicht mehr zu diskutieren, ob es eine Erweiterung der Gruppengröße darstellt, wenn unterwegs Personen zusteigen. Es ist natürlich die Frage, ob die AGB so rechtlich Bestand haben: Verstößt es gegen die guten Sitten, dass es nach dem Tarif teurer wird, wenn Personen unterwegs zusteigen und somit das Ticket weniger als bezahlt in Anspruch genommen wird?

unwirksam, weil überraschend?

HB_Vincent, Bremen, Dienstag, 17.01.2012, 16:31 (vor 5404 Tagen) @ Fabian318

Das ist natürlich jetzt die Frage.
Gilt dieser Ausschnitt jetzt ausschließlich nur für Schleswig Holstein?

Ich möchte diese im Anfangspost beschriebene Reise morgen antreten.
Da stellt sich mir jetzt die Frage. Wird auf den beiden Strecken Cuxhaven-Bremerhaven,Bremerhaven-Bremen nun vom Zub die Aussage getätigt,dass die Fahrkarte ungültig sei?
Weil wenn nicht,dann könnte man problemlos in den RE nach Hannover in Bremen steigen. Denn die wissen ja nicht,dass da noch eine Person zugestiegen ist.

NI-Ticket für 2 kann offenbar nicht allein genutzt werden

Eingleisigkeit, Dienstag, 17.01.2012, 19:21 (vor 5404 Tagen) @ HB_Vincent
bearbeitet von Eingleisigkeit, Dienstag, 17.01.2012, 19:21

Hallo Vincent,

du suchtest wahrscheinlich diesen Thread, oder?

Nach der Zeitungsmeldung und der Tatsache, dass sowohl das Preisstaffelungssystem als auch die BB in NI und SH identisch sind, ist es also verboten, ein NI-Ticket für 2 Personen am Anfang der Reise allein zu nutzen.

Variante A: Du kaufst einen neuen Fahrschein, der nur für dich bis Bremen gilt.

Variante B: Du hoffst, dass die KiNs diese Regelung ebenso wenig kennen oder durchsetzen.

Variante C: Du findest einen Fahrgast, der dich bis Bremen als "2. Person" begleitet.

Grüße,
Eingleisigkeit

NI-Ticket für 2 kann offenbar nicht allein genutzt werden

HB_Vincent, Bremen, Dienstag, 17.01.2012, 21:34 (vor 5403 Tagen) @ Eingleisigkeit

Danke Eingleisigkeit für deine Antwort :)

Trotzdem finde ich,dass die Bahn das System mal überdenken sollte,denn kundenfreundlich ist wirklich etwas anderes!

Ein für zwei: keine Erweiterung der Gruppe, wohl erlaubt?!

fjk, Mittwoch, 18.01.2012, 08:49 (vor 5403 Tagen) @ Eingleisigkeit

Hallo Vincent,

du suchtest wahrscheinlich diesen Thread, oder?

Nach der Zeitungsmeldung und der Tatsache, dass sowohl das Preisstaffelungssystem als auch die BB in NI und SH identisch sind, ist es also verboten, ein NI-Ticket für 2 Personen am Anfang der Reise allein zu nutzen.

Moin,

in den in diesem Thread hier zitierten Bedingungen wird eine Erweiterung der Gruppengröße nach Fahrtantritt ausgeschlossen. Eine Verminderung der Gruppengröße, und das wäre es ja, wenn man mit einem Zweierticket von Anfang an alleine unterwegs ist, ist nicht verboten. Im Gegenteil: früheres Aussteigen, also sogar die Verminderung der Gruppengröße während der Fahrt, ist ja nach wie vor implizit erlaubt.

Mit einem Zweierticket also komplett alleine zu fahren ist "natürlich" nicht verboten*. Alles andere wäre wohl auch wirklich überraschend. Entsprechend wurden hier auch immer alle Fragen in Sachen "Gilt ein Fahrschein für mehrere Personen auch für weniger, wenn jemand verhindert ist" beantwortet.

Allerdings darf, wenn man die Fahrt auf dem Zweierticket alleine angetreten hat, laut den Bedingungen niemand mehr zusteigen, und darauf zielte ja die ursprüngliche Frage.

hakt sich bei einer missverständlichen Betreffzeile unter
fjk

*) Selbst wenn, bliebe noch die Konstruktion "zu Hause" offiziell zu zweit loszufahren und die Gruppengröße nach der Stadtbusfahrt -der ist in Cuxhaven doch mit drin?- zu verkleinern. Nur ab Bremen dann wieder zu zweit zu sein ist offiziell nicht drin.

Ein für zwei: keine Erweiterung der Gruppe, wohl erlaubt?!

Ludo, Niedersachsen, Mittwoch, 18.01.2012, 17:02 (vor 5403 Tagen) @ fjk

Mit einem Zweierticket also komplett alleine zu fahren ist "natürlich" nicht verboten*. Alles andere wäre wohl auch wirklich überraschend. Entsprechend wurden hier auch immer alle Fragen in Sachen "Gilt ein Fahrschein für mehrere Personen auch für weniger, wenn jemand verhindert ist" beantwortet.

*) Selbst wenn, bliebe noch die Konstruktion "zu Hause" offiziell zu zweit loszufahren und die Gruppengröße nach der Stadtbusfahrt -der ist in Cuxhaven doch mit drin?- zu verkleinern. Nur ab Bremen dann wieder zu zweit zu sein ist offiziell nicht drin.

Meiner Ansicht nach ist diese Regel genauso wenig überprüfbar wie beim letztjährigen WM-Pass die Verpflichtung, mindestens ein Teilstück in Zügen des Fernverkehrs zurückzulegen. Ich habe öfters reine Nahverkehrsverbindungen genutzt und nie wurde ich gefragt, ob ich einen FV-Zug nutzen werde oder genutzt habe. Warum auch? Für MEHR Leistung zahlen und WENIGER Leistung in Anspruch nehmen kann doch niemandem verboten werden. Wenn im Einzelhandel 5 Gläser Nutella im Angebot sind (billiger als 4 Gläser) kann mich ja auch keiner verpflichten, das fünfte Glas zu nutzen.

Bei dem Thema Länderticket ist das ähnlich. Wo steht, dass die alleinige Nutzung eines Ländertickets für bis zu 5 Personen nicht zulässig ist? "Bis zu 5 Personen" schließt die natürlichen Zahlen von 0 bis 5 ein, also auch 1 Person, auch wenn es preislich nicht sinnvoll wäre. Wenn der Zustieg der 2. Person an einem Umsteigebahnhof erfolgt, ist diese Regel genauso wenig durchsetzbar wie die Verpflichtung zur Nutzung einer FV-Verbindung.

Ein für zwei: reiner Selbstbetrug;-)

fjk, Mittwoch, 18.01.2012, 17:07 (vor 5403 Tagen) @ Ludo

Mit einem Zweierticket also komplett alleine zu fahren ist "natürlich" nicht verboten*. Alles andere wäre wohl auch wirklich überraschend. Entsprechend wurden hier auch immer alle Fragen in Sachen "Gilt ein Fahrschein für mehrere Personen auch für weniger, wenn jemand verhindert ist" beantwortet.

*) Selbst wenn, bliebe noch die Konstruktion "zu Hause" offiziell zu zweit loszufahren und die Gruppengröße nach der Stadtbusfahrt -der ist in Cuxhaven doch mit drin?- zu verkleinern. Nur ab Bremen dann wieder zu zweit zu sein ist offiziell nicht drin.


Meiner Ansicht nach ist diese Regel genauso wenig überprüfbar wie beim letztjährigen WM-Pass die Verpflichtung, mindestens ein Teilstück in Zügen des Fernverkehrs zurückzulegen.

Richtig.

Das darf man hier aber nicht denken, um nicht sich nicht eine Schreibsperre suggestiv selbst auferlegen zu müssen - was keine Kritik an der entsprechenden Forenregel ist. Ach wie kompliziert...

schließt für heute den Selbstschreibkeuschheitsgürtel ab und legt den Schlüssel in die Schreibtischschublade
fjk

[OT] Schlüssel

Sören Heise, Region Hannover, Mittwoch, 18.01.2012, 17:56 (vor 5403 Tagen) @ fjk

schließt für heute den Selbstschreibkeuschheitsgürtel ab und legt den Schlüssel in die Schreibtischschublade

und schließt dann ab?

------------

Lokführer: Das Schloß des Fahrkartenautomaten spinnt. Habe es mit zwei Schlüsseln versucht.
Werkstatt: Im Schloß hat nur ein Schlüssel Platz.
Aus nordpilen.se übergeklautsetzt.

------------

Ein für zwei: keine Erweiterung der Gruppe, wohl erlaubt?!

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 18.01.2012, 17:13 (vor 5403 Tagen) @ Ludo
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 18.01.2012, 17:13

Meiner Ansicht nach ist diese Regel genauso wenig überprüfbar wie beim letztjährigen WM-Pass die Verpflichtung, mindestens ein Teilstück in Zügen des Fernverkehrs zurückzulegen. Ich habe öfters reine Nahverkehrsverbindungen genutzt und nie wurde ich gefragt, ob ich einen FV-Zug nutzen werde oder genutzt habe. Warum auch? Für MEHR Leistung zahlen und WENIGER Leistung in Anspruch nehmen kann doch niemandem verboten werden. Wenn im Einzelhandel 5 Gläser Nutella im Angebot sind (billiger als 4 Gläser) kann mich ja auch keiner verpflichten, das fünfte Glas zu nutzen.

Nun ja. Wenn ich montagmorgens um 9:01 mit einem 2-Personen-Niedersachsen-Ticket alleine kontrolliert werde, ist ziemlich deutlich, wie der Hase läuft. Denkbar ist, dass der alleinige Reiseantritt eben irgendwo auf dem Ticket markiert wird. - So, wie es die Nord-Ostsee-Bahn macht/machte.

Bei dem Thema Länderticket ist das ähnlich. Wo steht, dass die alleinige Nutzung eines Ländertickets für bis zu 5 Personen nicht zulässig ist? "Bis zu 5 Personen" schließt die natürlichen Zahlen von 0 bis 5 ein, also auch 1 Person, auch wenn es preislich nicht sinnvoll wäre. Wenn der Zustieg der 2. Person an einem Umsteigebahnhof erfolgt, ist diese Regel genauso wenig durchsetzbar wie die Verpflichtung zur Nutzung einer FV-Verbindung.

Nirgendwo, ein 5-Personen-Ticket alleine zu nutzen, ist ja auch kein Problem. Ein Problem ist nur der Zustieg weiterer Fahrgäste.

Die Bahn sagt...

HB_Vincent, Bremen, Mittwoch, 18.01.2012, 22:09 (vor 5402 Tagen) @ Fabian318

Habe heute freundlicher Weise mal nachgefragt am Schalter der Bahn. Ich schilderte der Dame das und sie sagt das es nicht erlaubt ist. Die Fahrt mit den angegeben Personen muss zusammen gestartet werden. Nur das frühere Aussteigen sei erlaubt und sie bezog sich darauf das es auch so in den Richtlinien stehen würde.

Soweit so gut,habe die Reise heute hinter mich gebracht. Auf der Fahrt von Cuxhaven nach Bremerhaven hörte sich das ganze von einem Schaffner der EVB so an: "Wo ist denn die zweite Person?", "Steigt noch zu" ,"Alles klar".

Von Bremerhaven nach Bremen ging es dann weiter mit dem RE. Auch dort wurde ich von einem Schaffner der DB kontrolliert. Ich hielt ihm das Ticket hin,er bedankte sich und ging weiter,keine Nachfrage oder Sonstiges. Ab Bremen war das NDS Ticket dann ja vollständig und somit "gültig".

Gruß Vincent

1 für 2 erlaubt.

michael_seelze, Donnerstag, 19.01.2012, 00:07 (vor 5402 Tagen) @ HB_Vincent

Habe heute freundlicher Weise mal nachgefragt am Schalter der Bahn. Ich schilderte der Dame das und sie sagt das es nicht erlaubt ist. Die Fahrt mit den angegeben Personen muss zusammen gestartet werden. Nur das frühere Aussteigen sei erlaubt und sie bezog sich darauf das es auch so in den Richtlinien stehen würde.

Da hat sie ja zumindest teilweise Recht. Zu den Vorschriften siehe hier.
Allerdings kann dich niemand zwingen mit der auf der Fahrkarte angegebenen Personenzahl die Reise anzutreten. Sonst würde die von mir zitierte Passage aus den BB keinen Sinn ergeben.

1 für 2 erlaubt.

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 19.01.2012, 00:35 (vor 5402 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 19.01.2012, 00:36

Da hat sie ja zumindest teilweise Recht. Zu den Vorschriften siehe hier.
Allerdings kann dich niemand zwingen mit der auf der Fahrkarte angegebenen Personenzahl die Reise anzutreten. Sonst würde die von mir zitierte Passage aus den BB keinen Sinn ergeben.

Eben. In Österreich beim Einfach-Raus-Ticket ist übrigens beides nicht gestattet: Fahrkarte mit weniger als beim Kauf angegebenen Personen (2-5!) zu starten und die Teilnehmerzahl zu verringern.

unwirksam, weil ungeprüft?

fjk, Dienstag, 17.01.2012, 16:32 (vor 5404 Tagen) @ Fabian318

Moin,

immer wieder interessantes Thema - und die Diskutiererei hat ja offenbar zu Klärungsversuchen in den Vorschrifften geführt. Nun. Ausgestiegen werden kann ja noch immer. Theoretisch auch schon nach der Stadtbusfahrt zum Bahnhof. Dann darf natürlich beim nächsten Umsteigen niemand mehr zusteigen. Aber das ist ein anderes Thema...

Es ist natürlich die Frage, ob die AGB so rechtlich Bestand haben: Verstößt es gegen die guten Sitten, dass es nach dem Tarif teurer wird, wenn Personen unterwegs zusteigen und somit das Ticket weniger als bezahlt in Anspruch genommen wird?

Geht es hier nicht um Nahverkehrstarife? Und sollten die nicht von einer von kundigen Juristen bevölkerten Behörde in Darmstadt geprüft und "zugelassen" sein, und damit im Rahmen behördlicher Fähigkeiten "hieb- und stichfest"? Um auf die Idee mit dem Holzhammer der guten Sitten zu kommen, muss man nun nicht unbedingt jahrzehnte Tarifprüfungspraxis auf dem Besoldungskilometerzähler haben.

Also eine spannende Frage, was in Darmstadt passiert, sollte hier etwas geändert werden müssen.

abonniert nachher die Tarif-NJW
fjk

BB der Ländertickets-Gemeinsamer Fahrtantritt vorgeschrieben

michael_seelze, Mittwoch, 18.01.2012, 01:02 (vor 5403 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von michael_seelze, Mittwoch, 18.01.2012, 01:03

Ich sehe gerade auch, dass für das B-B-Ticket sogar keine Tarifbestimmungen zu finden sind auf bahn.de. Und in der verlinkten Broschüre ist sogar die Erweiterung der Gruppengröße nicht ausgeschlossen. Wenn es sich dann nicht um eine unwirksame, weil überraschende Klausel handelt, weiß ich es auch nicht mehr.

Die BB sind innerhalb des folgenden PDF auf Bahn.de zu finden: Hier, ab S.27.

Bei allen Ländertickets ist folgender Abschnitt 6.3 in den BB enthalten.
Dieser dürfte alle Unklarheiten beseitigen:

"Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die Erweiterung der Gruppengröße (z.B. durch unterwegs zusteigende Reisende) oder
ein Austausch von Personen ausgeschlossen.
Alle Teilnehmer müssen die Fahrt gemeinsam am gleichen Ort und zur gleichen Zeit antreten. Späterer Zustieg von Personen – selbst wenn diese in der Teilnehmerzahl der Fahrkarte enthalten sind – ist nicht zulässig.
Bei abweichender Nutzung der Fahrkarte (z. B. ohne Reisenden nach Nr. 3.4 oder unzulässige Erweiterung der Gruppengröße) gelten die Regelungen der BB Personenverkehr Nr. 3.9."

BB der Ländertickets-Gemeinsamer Fahrtantritt vorgeschrieben

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 18.01.2012, 01:04 (vor 5403 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 18.01.2012, 01:07

Ich sehe gerade auch, dass für das B-B-Ticket sogar keine Tarifbestimmungen zu finden sind auf bahn.de. Und in der verlinkten Broschüre ist sogar die Erweiterung der Gruppengröße nicht ausgeschlossen. Wenn es sich dann nicht um eine unwirksame, weil überraschende Klausel handelt, weiß ich es auch nicht mehr.

Die BB sind innerhalb des folgenden PDF auf Bahn.de zu finden: Hier, ab S.27.

Bei allen Ländertickets ist folgender Abschnitt 6.3 in den BB enthalten.
Dieser dürfte alle Unklarheiten beseitigen:

Danke. - Viel wichtiger ist aber die Frage, ob man so eine Klausel erwarten darf, bei einem Ticket, dass nach der Werbung für 5 Personen einen ganzen Tag lang gültig ist. Ist die Frage zu verneinen, ist die entsprechende Klausel 6.3 in den BB unwirksam.

Ergänzung

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 18.01.2012, 01:11 (vor 5403 Tagen) @ Fabian318

Bei allen Ländertickets ist folgender Abschnitt 6.3 in den BB enthalten.
Dieser dürfte alle Unklarheiten beseitigen:

Außer beim SchönerTagTicketNRW und wahrscheinlich beim Hessen-Ticket. Für ersteres steht noch der alte Passus drin, wonach nur eine Erweiterung der Gruppengröße nicht statthaft sei, ohne genauere Erklärung. Mehrdeutig und somit nichtig.

Ausnahme bei NRW und Hessen

michael_seelze, Mittwoch, 18.01.2012, 01:30 (vor 5403 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von michael_seelze, Mittwoch, 18.01.2012, 01:30

Bei allen Ländertickets ist folgender Abschnitt 6.3 in den BB enthalten.
Dieser dürfte alle Unklarheiten beseitigen:


Außer beim SchönerTagTicketNRW und wahrscheinlich beim Hessen-Ticket.

Ich hätte besser schreiben sollen: bei allen Ländertickets, die ein Aktionsangebot der DB Regio AG darstellen bzw. die BB auf "Besondere Beförderungsbedingungen
für Aktionsangebote der DB Regio AG" präzisieren sollen.

OT - Informationspflicht des Reisenden über BB?

michael_seelze, Mittwoch, 18.01.2012, 01:37 (vor 5403 Tagen) @ Fabian318

Danke. - Viel wichtiger ist aber die Frage, ob man so eine Klausel erwarten darf, bei einem Ticket, dass nach der Werbung für 5 Personen einen ganzen Tag lang gültig ist. Ist die Frage zu verneinen, ist die entsprechende Klausel 6.3 in den BB unwirksam.

Werbung ist meiner Meinung nach lediglich als eine unverbindliche Information anzusehen. Steht bei der Werbung denn kein Hinweis auf die BB.

Mit jedem Fahrkartenkauf stimmt man doch den Tarifbedingungen selbiger zu. Über diese müsste man sich vorher informiert haben.

irreführende Werbung und äußere Form des Vertrags

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 18.01.2012, 01:43 (vor 5403 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 18.01.2012, 01:47

Mit jedem Fahrkartenkauf stimmt man doch den Tarifbedingungen selbiger zu. Über diese müsste man sich vorher informiert haben.

Ja, aber Teile der AGB sind eben nichtig, wenn man nach der äußeren Form des Vertrages nach nicht mit ihnen zu rechnen hat. So wäre es zum Beispiel für das "Bayernticket 1. Klasse" definitiv nichtig, wenn in den AGB stünde, dass dies nur zwischen 10:00 und 10:02 in der 1. Klasse Gültigkeit hätte.


Geregelt ist dies in § 305c BGB:

"§ 305c
Überraschende und mehrdeutige Klauseln

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders."


Darüberhinaus sind die AGB für Fahrkarten ohne Internet auch
gar nicht so leicht einsehbar, allenfalls unter Mühen an einer Verkaufsstelle.

Werbung ist meiner Meinung nach lediglich als eine unverbindliche Information anzusehen. Steht bei der Werbung denn kein Hinweis auf die BB.

Die Werbung darf keine wichtigen Informationen weglassen oder falsche Informationen geben. Sonst wäre das ganze Kleingedruckte in mancherlei Werbung ja gar nicht nötig. - Muss es also immer erwähnt werden, dass "5 Personen, 1 Tag" doch nicht so allgemeingültig ist? Ich tendiere zu ja.

http://de.wikipedia.org/wiki/Irref%C3%BChrende_Werbung

Meiner Laieneinschätzung nach ist Werbung weit mehr als eine unverbindliche Information.

BB am NTA einsehbar

rayquaza, Mittwoch, 18.01.2012, 10:25 (vor 5403 Tagen) @ Fabian318

Darüberhinaus sind die AGB für Fahrkarten ohne Internet auch
gar nicht so leicht einsehbar, allenfalls unter Mühen an einer Verkaufsstelle.

An den NTA lassen sich die BB (ich gehe davon aus, dass du die meinst) über den Button "Tarifinformation" oder so ähnlich im DB-Startbild (dort rechts unten) einsehen.

--
How to waste bits in a MySQL-Database? Don't use DS100-Abbreviations.

BB am NTA einsehbar

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 18.01.2012, 16:17 (vor 5403 Tagen) @ rayquaza

Darüberhinaus sind die AGB für Fahrkarten ohne Internet auch
gar nicht so leicht einsehbar, allenfalls unter Mühen an einer Verkaufsstelle.


An den NTA lassen sich die BB (ich gehe davon aus, dass du die meinst) über den Button "Tarifinformation" oder so ähnlich im DB-Startbild (dort rechts unten) einsehen.

Vielleicht die gängigen DB-Angebote, überhaupt auch die Ländertickets? Aber NRW-Tarifbestimmungen und Verbundtarifbestimmungen findest du dort nicht.

nur DB-BB am NTA einsehbar - stimmt leider...

rayquaza, Mittwoch, 18.01.2012, 18:39 (vor 5403 Tagen) @ Fabian318

Darüberhinaus sind die AGB für Fahrkarten ohne Internet auch
gar nicht so leicht einsehbar, allenfalls unter Mühen an einer Verkaufsstelle.


An den NTA lassen sich die BB (ich gehe davon aus, dass du die meinst) über den Button "Tarifinformation" oder so ähnlich im DB-Startbild (dort rechts unten) einsehen.


Vielleicht die gängigen DB-Angebote, überhaupt auch die Ländertickets? Aber NRW-Tarifbestimmungen und Verbundtarifbestimmungen findest du dort nicht.

Jetzt wo du's sagst fällt mir auch ein, dass das auch für Verkehrsverbünde interresant sein dürfte bzw. ist - ich selbst hatte erst vor ein paar Tagen dort etwas nachlesen wollen, aber dann nicht mehr daran gedacht...

Zu ersterem (Ländertickets) glaube ich aber, dass diese dort verfügbar sind.

--
How to waste bits in a MySQL-Database? Don't use DS100-Abbreviations.

BB zu Aktionsangeboten der DB Regio AG am NTA einsehbar

michael_seelze, Mittwoch, 18.01.2012, 23:59 (vor 5402 Tagen) @ rayquaza

- kein Text -

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