Gültigkeit von Raumbegrenzungen für *NV*-Angaben bei SP (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Donnerstag, 29.12.2011, 17:13 (vor 5422 Tagen) @ michael_seelze

*NV* ist ja leider nur durch den Entfernungszeiger oder in einem RZ durch die Raumbegrenzungen der NV-Fahrt konkretisierbar. Oder gelten für NV-Anteile von FV-Sparpreisen die Raumbegrenzungen für die Produktklasse C etwa nicht ?


Die Raumbegrenzung gilt sicher. Doch welche Raumbegrenzung gilt? Diejenige für eine Fahrt vom Beginn des NV-Abschnittes bis zu dessen Ende oder die Raumbegrenzung zwischen Start- und Zielbahnhof der Fahrkarte?

Ich denke, dass erstere Raumbegrenzung gilt. Die Raumbegrenzungen der FV-Räume sind mir ja leider unbekannt.

Wenn ich mir ansehe was für Fahrkarten erhältlich sind, passt keine der beiden Raumbegrenzungen zu 100%

Da kann ich Dir nur zustimmen. Man weiß nicht, wie die Buchungssoftware bei der Angabe von Zwischenhalten Reiseverbindungen für den NV außerhalb der Raumbegrenzungen des Entfernungszeigers ermittelt.

*NV müsste den größten tarifierbaren Umweg umfassen
So lässt sich ein Sparpreis Ruhland - Saarbrücken über Lübeck buchen, ohne das zwischen Ruhland und Bonn ein weiterer Wegpunkt aufgedruckt wird.
[image]
Dabei werden auch Stichfahrten innerhalb eines gewissen Rahmens toleriert.
Kiel oder Aachen gelangen allerdings nicht - und Startort Dresden scheiterte an der Zahl der Umstiege.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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