Sparpreise und Umweg (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Dienstag, 27.12.2011, 13:59 (vor 5426 Tagen) @ 611003 3

Holger


Servus,
Eingetragen ist Ulm, Augsburg ingolstadt und Nürnberg

Gruß

Wie erwähnt werden nur Start und Ziel sowie die benutzten Fernzüge mit Zugbindung auf dem Ticket vermerkt - und pauschal der Nahverkehr ohne Wegtext.

Da es keine Möglichkeit gibt Wegtext- oder Umweg-Angaben im Nahverkehr im Ticket vermerken zu lassen, hat der Fahrgast keine andere Wahl.
Die Bahn kann aber auch nicht nachweisen, dass das Ticket auf der Relation nicht gültig sei - und damit fehlt ein Rechtsanspruch auf irgendwelche Nachzahlungen durch den Fahrgast.

Mit diesem Wissen hätte sich vielleicht empfohlen, die Zubine um eine telefonische Rückfrage bei der passenden Stelle zu bitten.


Ein Kauf eines neuen Fahrscheins war definitiv nicht erforderlich.
Eine Fahrpreisnacherhebung wäre nicht möglich, wenn du die Angabe der Personalien verweigerst - das dürftest du, da kein berechtigtes Interesse des Eisenbahnverkehrsunternehmens vorliegt.
Ob dies empfehlenswert ist, steht auf einem anderen Blatt - denn es ist durch das Personal mit einen ungerechtfertigten Ausschluss von der Beförderung oder absichtliche Verzögerung des Betriebsablaufs zu rechnen, um diese Daten zu erpressen.


Hinweis fürs nächste Mal:
Bei Onlinetickets wird die Verbindung mit aufgedruckt, was bei fehlenden Wegtext-Angaben die Sache für Zub und Fahrgast deutlich leichter erklärbar macht.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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