? zu Erstattung von Reservierung (Fahrkarten und Angebote)
CNL484, Mittwoch, 19.10.2011, 23:10 (vor 5483 Tagen)
Bin am 17.10.11 mit EC 173 von Hamburg bis Prag gefahren zu dritt.Unser Grossraumwagen 263 der 1.Klasse fehlte und wurde durch ein DB Wagen 1.Klasse mit Ordnungsnummer 13 ,was immer das zu bedeuten hat ersetzt.Also viel nicht ganz aus nur Abteil statt Grossraumwagen.Mir ist es egal ,aber die anderen wollen sich erstatten lassen die Reservierung,da die Leistung nicht erbracht wurde.Geht das zu Erstatten das Reservierungsentgelt?Ich denke nicht ,geht doch nur wenn komplett Ausfall des Wagen vorliegt.
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sflori, Mittwoch, 19.10.2011, 23:32 (vor 5483 Tagen) @ CNL484
Geht das zu Erstatten das Reservierungsentgelt?Ich denke nicht ,geht doch nur wenn komplett Ausfall des Wagen vorliegt.
Hmmm. Ich kenne die Bahnrichtlinien nicht, aber als Kunde, der eine bestimmte Wagenkategorie (Abteil/Großraum) reserviert und dafür teuer Geld bezahlt, würde ich auf eine Erstattung bestehen, falls die Reservierung nicht erfüllt werden kann, d.h. kein Ersatzplatz in einem anderen Wagen der gleichen Kategorie geboten wird.
Bye. Flo.
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liebe70, Donnerstag, 20.10.2011, 00:09 (vor 5483 Tagen) @ sflori
Geht das zu Erstatten das Reservierungsentgelt?Ich denke nicht ,geht doch nur wenn komplett Ausfall des Wagen vorliegt.
Hmmm. Ich kenne die Bahnrichtlinien nicht,
Es reicht, die BB Bahn zu kennen.
...aber als Kunde, der eine bestimmte Wagenkategorie (Abteil/Großraum) reserviert und dafür teuer Geld bezahlt, würde ich auf eine Erstattung bestehen, falls die Reservierung nicht erfüllt werden kann, d.h. kein Ersatzplatz in einem anderen Wagen der gleichen Kategorie geboten wird.
Tfv 600/A, Punkt 5.3 lesen. Vom Zub am besten auf der Reservierung bestätigen lassen, daß statt eines Großraumwagens nur ein Abteilwagen vorhanden ist. Es gibt im Usenet eine Erklärung, wann welche Reservierung zu erstatten ist. Einfach mal googlen. Meines Wissens wurde das hier auch schon mal erklärt.
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Matze86, München, Donnerstag, 20.10.2011, 07:26 (vor 5483 Tagen) @ liebe70
Geht das zu Erstatten das Reservierungsentgelt?Ich denke nicht ,geht doch nur wenn komplett Ausfall des Wagen vorliegt.
Hmmm. Ich kenne die Bahnrichtlinien nicht,
Es reicht, die BB Bahn zu kennen.
...aber als Kunde, der eine bestimmte Wagenkategorie (Abteil/Großraum) reserviert und dafür teuer Geld bezahlt, würde ich auf eine Erstattung bestehen, falls die Reservierung nicht erfüllt werden kann, d.h. kein Ersatzplatz in einem anderen Wagen der gleichen Kategorie geboten wird.
Tfv 600/A, Punkt 5.3 lesen. Vom Zub am besten auf der Reservierung bestätigen lassen, daß statt eines Großraumwagens nur ein Abteilwagen vorhanden ist. Es gibt im Usenet eine Erklärung, wann welche Reservierung zu erstatten ist. Einfach mal googlen. Meines Wissens wurde das hier auch schon mal erklärt.
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indy3, Donnerstag, 20.10.2011, 09:58 (vor 5483 Tagen) @ Matze86
Ich hatte neulich die Situation, das ich kurz vor Abfahrt per bahn.comfort-Service einen Platz im Großraum ohne Tisch reservierte.
Ich konnte die Platzkarte auch noch am Automaten abholen (nachdem ich die richtige ID-Karte durch Probieren gefunden hatte;)).
Ich stelle dann fest, dass es sich bei dem Platz um einen Abteilplatz handelt, die ich aufgrund der eingeschränkten Beinfreiheit bei voller Belegung, genau wie Tischplätze, als sehr unangenehm empfinde.
Ich habe die ganze Situation so auch per Email an bahn.comfort oder so gemeldet und es gab ein Entschuldigungsschreiben mit einem Gutschein.
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sflori, Donnerstag, 20.10.2011, 10:24 (vor 5483 Tagen) @ Matze86
Wie handhabst du diese Situation ....
Ozzwald, Donnerstag, 20.10.2011, 19:49 (vor 5483 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von Ozzwald, Donnerstag, 20.10.2011, 19:50
welche ich hier beschreibe :
Auszug:
Das is ähnlich wie Leute mit einer Reservierung, die ihren planmäßigen Sitzplatz nicht einnehmen können (fehlender/defekter Wagen etc), die aber dann trotzdem einen Platz haben (ggf. zugewiesen bekommen, evtl. gar noch in höherwertigerer Klasse). Diesen Leuten würd ich als Zub drauf schreiben, reserv. Platz nicht vorhanden, aber Platz zugewiesen.
Gut, wenn man Handywagen wollte, und keine bekommt. Ok ; usw. Aber "stinknormaler Platz in Wagen xy gebucht, der Wagen nicht da. Und dafür nen stinknormalen anderen Platz kommen.
Was macht man da?!
Wie handhabst du diese Situation ....
DG, Donnerstag, 20.10.2011, 20:48 (vor 5482 Tagen) @ Ozzwald
welche ich hier beschreibe :
Auszug:
Das is ähnlich wie Leute mit einer Reservierung, die ihren planmäßigen Sitzplatz nicht einnehmen können (fehlender/defekter Wagen etc), die aber dann trotzdem einen Platz haben (ggf. zugewiesen bekommen, evtl. gar noch in höherwertigerer Klasse). Diesen Leuten würd ich als Zub drauf schreiben, reserv. Platz nicht vorhanden, aber Platz zugewiesen.
Gut, wenn man Handywagen wollte, und keine bekommt. Ok ; usw. Aber "stinknormaler Platz in Wagen xy gebucht, der Wagen nicht da. Und dafür nen stinknormalen anderen Platz kommen.
Was macht man da?!
Ich hatte so einen Fall mal vor 3-4 Jahren im Intercity Leipzig-Hannover.
Reserviert hatte ich im 1. Kl. Großruambereich des Bistros
(was ich nie wieder machen würde), das Bistro fehlte,
ich setzte mich daher in den 1.Kl. Abteilwagen und der Zub
erstattete mir das Geld für die Reservierung anstandslos vor Ort.