Problematisch hierbei ist die Abteilung Trust & Safety (Fahrkarten und Angebote)

Reisefuchs, Dienstag, 11.10.2011, 10:11 (vor 5489 Tagen) @ GUM

Trotzdem gilt aber weiterhin: Derjenige, der diesen Fahrschein geschenkt bekommt erklärt sich mit den AGB sowohl der Werbeaktion als auch des Fahrscheines einverstanden.

Das bedeuted noch lange nicht das die AGB rechtens sind und bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung bestand haben.


Wer also ein Mitarbeiter-Geschenk-Ticket weiterverkauft sollte am besten so enden wie die berühmte Supermarkt-Kassiererin aus Berlin mit ihren zwei Pfandbons.

Ansichtssache. Keine Zustummung


Ist ja irgendwie das Gleiche.

Nein.


Das Thema brauchen wir nicht ins unendliche Führen, Deine Meinung zu diesem Thema schreibst Du oft genug. Aber es gibt auch andere Meinungen.


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