Deshalb gilt ja auch: Kaufen! (Fahrkarten und Angebote)

Reisefuchs, Dienstag, 11.10.2011, 08:10 (vor 5489 Tagen) @ Bernd August

Denn irgendwo auf dem Fahrschein oder auch auf dem Umschlag steht: Nicht für den Wiederverkauf.

Der Reisegutschein ist die ehrlichere Variante.


Papier ist geduldig ...

... wenn der Preis für Dich akzeptabel ist.

Ich halte den von der Bahn gemachten Hinweise: „Weiterverkauf nicht gestattet“, Entgeltliche Weitergabe nicht gestattet“ oder wie auch immer die jeweiligen Formulierungen lauten für rechtlich sehr umstritten, ich bin der Meinung, das diese vor Gericht keinen Bestand haben dürften. Aber ein Advokat könnte sicher näheres dazu sagen.

Wenn man sich die Rechtsprechung zu einzelnen AGB Punkten anderer Unternehmen in der Vergangenheit ansieht, so wird man feststellen, das nicht alles was schwarz auf weiß vom Verkäufer in den AGB steht auch zur Anwendung kommen darf.

Jemand erwirbt bei Lidl, Saturn, etc ein Ticket, oder ein BahnBonus Teilnehmer ruft eine Freifahrt für Dritte ab. Alle diese Dinge werden regelmäßig bei ebay angeboten. Würde die Bahn ernsthaftes Interesse die Nicht-Wiederverkaufsbedingung durch zu setzen, so würde sie konsequent dagegen angehen. Das ist nicht der Fall, daher ist m. M. das dass Unternehmen weiß, wie schwierig im möglichen Gerichtsverfahren es sein dürfte, diese Bedingung durch zu setzen.

Wie hat der Vorschreiber so schön angemerkt „Papier ist geduldigt“. Und die AGB der Bahn nicht kein Gesetz und auch nicht unantastbar.


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