Übergang 1. Klasse (Allgemeines Forum)

Burkhard, Sonntag, 16.11.2008, 06:51 (vor 6327 Tagen) @ Fabian318

Wenn aber am Abfahrtsbahnhof der Erwerb des Klassenübergangs nicht möglich gewesen ist, muss er dir im Zug verkauft werden.

Und genau das ist mir ehrlich gesagt unklar! Die Beförderungsbedingungen sehen das vor, wenn kein Fahrausweis am Abgangsbahnhof zu erwerben ist, aber ob das den Klassenwechsel damit zum Beispiel an jedem S-Bahnhof mit einbezieht? Dann hätte ich ja in S-Bahn-Netzen praktisch Freifahrt in der 1. Klasse mit der BC100 für die 2. Klasse und müsste nur ganz selten mal die Differenz nachlösen, wenn der Prüfdienst vorbeischaut...


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