Upps... nicht gut genug formuliert (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Mittwoch, 31.08.2011, 17:46 (vor 5519 Tagen) @ Burkhard

Vor allem das Wort "veranlasst" ist für den ungeübten Bahnfahrer vollkommen unverständlich.

Hm, was hat ein Briefkasten überhaupt mit der Fragestellung zu tun? Online-Tickets werden doch vor dem ersten Geltungstag auch online zurück gegeben und nicht auf dem Schneckenpost-Weg mit der Deutscheb Post?

Hätte ich vielleicht deutlicher formulieren sollen: Der Umtausch muss abgeschlossen sein. Ich erinnerte mich an ein Uralt-Verfahren, wo man ein Storno ausdrucken musste und das irgendwohin geschickt hat. Da musste der Stornobeleg VOR dem ersten Geltungstag sein.

So war das gemeint..... alles andere ist den heutigen Temperaturen geschuldet.


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