Zustimmung ! (Fahrkarten und Angebote)

Burkhard, Mittwoch, 31.08.2011, 16:00 (vor 5518 Tagen) @ GUM

Erstattung auch bei dem 29 Euro Ticket, wenn die Rückgabe ein Tag vor dem ersten Gültigkeitstag veranlasst wird.

Vor allem das Wort "veranlasst" ist für den ungeübten Bahnfahrer vollkommen unverständlich.

Der Umtausch muss vor dem ersten Geltungstag durchgeführt worden sein. Einwerfen in den Briefkasten reicht also nicht !!

Grüße GUM

Hm, was hat ein Briefkasten überhaupt mit der Fragestellung zu tun? Online-Tickets werden doch vor dem ersten Geltungstag auch online zurück gegeben und nicht auf dem Schneckenpost-Weg mit der Deutscheb Post?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum