Ab 25.11.2011 (voraussichtlich ja) bei Barzahlung (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Freitag, 26.08.2011, 09:35 (vor 5522 Tagen) @ safe go
bearbeitet von GUM, Freitag, 26.08.2011, 09:36


Ich verstehe das jetzt so, dass die Bahn beim Kauf einer BC100 verpflichtet ist, den Ausweis einzusehen. Dann könnte sie aber gar nichts dafür, wenn der verärgerte Kunde die "Kiloeuronen" wieder einpackt (vgl. anderer Beitrag in dem Strang, wenn sich mein Gedächtnis nicht irrt). Habe ich da jetzt einen Verständnisfehler?

Die neuen gesetzlichen Regelungen sehen dies ab November so vor. Da ich allerdings noch keine Durchführungsbestimmungen kenne, kenne ich die Umsetzung nicht. Wer also barzahlt muss aus Geldwäschesicht einen Ausweis dabeihaben, wer überweist oder Kreditkartenzahlung leistet aus Geldwäschesicht nicht. Theoretisch muss dann jeder Händler ein Ausweisbuch führen, wenn es nicht noch abgemildert wird.

EDIT: Bei Barbeträgen ab 1.000,-- Euro

[Heute erst ab BARZAHLUNGEN von ca. 12.500,-- Euro)

Es geht darum, Schwarzgeld aufzuspüren. Allerdings ist dies bei MediaMarkt & Co. ein absoluter Blödsinn. Weil ein Fernseher (oder auch eine BahnCard 100) haben im ersten Jahr eine so hohe Abschreibung, dass sich auch in der Theorie so etwas nicht lohnt.

Allerdings ist halt - und dies verstehe ich - die Regierung erstaunt über die nur langsam steigenden Steuereinnahmen.


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