Frage zu einem Teil des Inhalts (Fahrkarten und Angebote)

safe go, Chemnitz, Freitag, 26.08.2011, 09:30 (vor 5522 Tagen) @ GUM

Lediglich bei Barzahlungen von Fahrkarten ab 1.000,-- Euro müssen Sie ab 25.11.2011 die Ausweisdaten einsehen. Dieses neue Gesetz zur Geldwäscheprävention hat das Kabinett am 4. Mai 2011 passiert und wird vsl. am 24.11.2011 vom Bundestag beschlossen.

Nur so am Rande: Eine ganz simple Identitätsprüfung (beispielsweise für die BahnCard 100) nimmt beispielsweise der Dienstleiter PAYPAL vor. Dort wird Geld hin- und her überwiesen und durch die entsprechenden Datensatzinhalte hat PAYPAL vollständige Kenntnis über Nachname, Vorname, PLZZZ, Wohnort. Bei dem ursprünglichen Girokonto wurde ja eine Legitimationsprüfung lt. Abgabenordnung vorgenommen.

Ich verstehe das jetzt so, dass die Bahn beim Kauf einer BC100 verpflichtet ist, den Ausweis einzusehen. Dann könnte sie aber gar nichts dafür, wenn der verärgerte Kunde die "Kiloeuronen" wieder einpackt (vgl. anderer Beitrag in dem Strang, wenn sich mein Gedächtnis nicht irrt). Habe ich da jetzt einen Verständnisfehler?


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