Du schreibst ja selber, dass es ein splitting einer Fahrt is (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Freitag, 12.08.2011, 18:16 (vor 5533 Tagen) @ flyingska

Gilt der Mitfahrer-Gutschein analog zur Reisestrecke der 1. Person - also Köln-München, auch wenn der sich Teilstrecken wie Köln-Mannheim/Mannheim-Augsburg/Augsburg-München gebucht hat?
Oder gilt der Gutschein jeweils nur für eine Fahrkarte - also nur für eine der Teilstrecken?

Dann bitte ich dies, anders zu formulieren. So hört sich das nämlich so an, dass jemand (künstlich) Köln-Mannheim und Mannheim-München getrennt kauft beispielsweise um zwei Gutscheine abziehen zu können. Bis zu diesem Punkt ist es ja noch in Ordnung.


Nun kommt aber der Mitfahrer hinzu und möchte plötzlich auf zwei Fahrscheinen mitfahren. Auf Stück 1 (dafür ist der erste Mitfahrer-Gutschein anwendbar) und dann noch einmal mit demselben Mitfahrergutschein auf Stück 2.

Da gibt es eigentlich relativ wenig hineinzuinterpretieren. Deutlicher kann man die Frage gar nicht fomulieren. Und auf eine deutliche Frage gibt es eine ebenso deutliche Antwort.

Du beschreibst ja die natürliche Folge Deines Verhaltens selbst. Während die "Nilpferd"/Ferrero-Gutscheine noch ohne Namenseintrag auskamen, ist die jetzige Aktion schon namensgebunden. Im Endeffekt schwächt jeder dieser Versuche das System Bahn und auch das gesamtwirtschaftliche Vertrauen.

Deshalb: Allzeit bezahlte und angenehme Reise.

Grüße GUM


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