Nein, so einfach ist es nicht. (Fahrkarten und Angebote)

Eingleisigkeit, Freitag, 12.08.2011, 18:15 (vor 5533 Tagen) @ zetzmann

Die AGBs sagen: "... zu einer unentgeltlichen einfachen, innerdeutschen Fahrt zusammen mit einem Inhaber einer gültigen ICE-/IC/EC-Fahrkarte zum Normal- oder Sparpreis in der 2. Wagenklasse zu den für den ICE-/IC/EC-Fahrkarten-Inhaber geltenden Bedingungen ...".

_Ich_ sehe sogar nach §305c (2) BGB die Möglichkeit gegeben, die Mitfahrer-Freifahrt auf "Hamburg - München" auszustellen und mit zwei unterschiedlichen Personen MITzufahren: Hamburg - Würzburg und Würzburg - München.

Nein, das geht eben nicht. Denn eine geltende Bedingung für den Hauptfahrer ist der Start- und Zielort seiner Fahrkarte. Irgendwo stand das auch mal, dass es derselbe Start- und Zielbahnhof wie auf der Hauptkarte sein muss. Ansonsten habe ich ja quasi eine Tageskarte der Bahn, weil ich immer bei irgendwem MITfahre.

Die Antwort auf die Ausgangsfrage lautet meiner Meinung nach also auch: Nein, es geht nur für 1 der 3 Fahrtabschnitte.

Nichtsdestotrotz sehe ich in der Frage keinen Betrugsversuch, sondern eine Suche nach der optimalen Ausnutzung seines Gewinns im Rahmen der Geschäftsbedingungen. Vor diesem Hintergrund ist der Gutschein also nicht für 3 zusammenhängende Fahrten anwendbar, auch wenn sie in einem Zug stattfinden.

Die Geschäftsbedingungen sagen aber übrigens nicht, dass man seinen Hauptfahrer kennen muss oder die Fahrkarten gemeinsam gekauft haben muss. Wenn du, flyingska, also am Bahnsteig jemanden mit durchgehender Fahrkarte Köln-München findest, kannst du einfach bei ihm mitfahren und deine "Begleitung" fährt halt separat im gleichen Zug. Das ist ebenfalls kein Betrug.

In diesem Sinne gute Fahrt und Glückwunsch zum Gewinn,
Eingleisigkeit


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum