Gültigkeit bis Basel SBB? - Zwei Punkte dazu (Fahrkarten und Angebote)

Jogi, Sonntag, 17.07.2011, 18:45 (vor 5538 Tagen) @ Pepe_870

Ich bin neu hier, lese schon ein paar Wochen mit und finde das Forum hier SUPER!

Dann herzlich Willkommen :)

Mit den Angaben in der FAQ Liste (Grenzbahnhöfe Singen – Schaffhausen – Erzingen (Baden)) kann ich jetzt leider nicht so wirklich viel anfangen! (Nordlicht aus Nordrhein-Westfalen)

Das ist so nicht als "Grenzbahnhof" gemeint, sondern als die Strecke, auf der der W-Pass gilt.

Die Aussage von tom66 ist dann doch sehr interessant:

Normaler Weise müsste der Pass aber auch bis Basel SBB gütlig sein, da die Strecke Basel Bad-Basel SBB auch RVL-Tarifgebiet (Zone 8) ist und der RVL erkennt auf den Schienenstrecken Netzkarten und die Bahncard 100 an. Hinzu kommt noch das zwischen Basel Bad und Basel SBB alle Züge mit RVL-Tickets benutzt werden können, also auch ICE.

Puh, schwierig. Da Du an Meinungen interessiert bist, schreibe ich mal zwei "Standpunkte", zwischen denen ich schwanke.

Nein, da Basel SBB m.W.n. kein DB-Tarifbahnhof ist (die Reiseauskunft fragt das Alter ab).

JA, nachdem der RVL seine BB zum August etwas überarbeitet hat, würde ich sagen, der W-Pass gilt bis Basel SBB.

Direktlink zu den Tarifbestimmungen des RVL (PDF)
Als Geltungsbereich wird unter 1. definiert:

Die Tarifbestimmungen gelten [...] auf den Linien und Strecken der in den Regio Verkehrsverbund Lörrach (RVL) einbezogenen Verkehrsunternehmen in den politischen Grenzen des Landkreises Lörrach, darüber hinaus bis Basel SBB. Innerhalb dieser Grenzen gelten sie bis zur ersten bzw. letzten Haltestelle. Die Haustarife der einbezogenen Verkehrsunternehmen finden keine Anwendung.

Die Strecke Basel bad - Basel SBB ist also explizit mit eingeschlossen für die Gültigkeit des RVL.

Unter Anlage 4 werden dann nebst der BC100 auch Netzkarten als güliger Fahrausweis für RVL-Gültigkeit genannt.

Etwas weiter unten heißt es:

Die Tarifbestimmungen gelten nicht für Züge des Fernverkehrs der DB [...] Ausnahme: auf der Verbindungsbahn Basel Bad Bf – Basel SBB ist die Benutzung aller Personenzüge mit allen für Zone 8 gültigen RVLVerbundfahrausweisen zugelassen.

Es stellt sich nun für mich die Frage, ob die "Tarifzuständigkeit" der DB in Basel Bad endet (eigentlich ja) und man nach Basel Bad direkt in die Zuständigkeit des RVL "hineinrutscht" oder dort irgendeine internationale Abkommenschaft greift, die zwischen der Badischen Staatsbahn und Helvetischen Vorvorgängerorganisationen geschlossen wurde ;)

Wenn zwischen Basel Bad und SBB die RVL-bestimmungen maßgeblich sind, dann gilt der W-Pass dort. Kann das jemand bestätigen oder widerlegen?

Ich würde gerne noch ein paar Meinungen zu dem Thema hören (lesen)! Bis jetzt habe ich noch nicht bei der Bahn angefragt. Ich wollte erstmals hier nachfragen!

Hilft hoffentlich wenigstens etwas weiter?

Grüße
Jogi


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