? Zugbindung bei einer Verbindung mit Saarbahn-Beteiligung (Allgemeines Forum)

heinz, Dienstag, 17.05.2011, 09:06 (vor 5441 Tagen) @ Jörg
bearbeitet von heinz, Dienstag, 17.05.2011, 09:07

Folgender schon etwas älterer Link hilft vielleicht weiter.
Fahrgastrechte Saarbahn

Daraus werde ich auch nicht so richtig schlau. Dort heißt es:

Für Fahrten in den Zügen von SaarBahn&Bus auf der Oberen Saarstrecke zwischen Sarreguemines Gare und Brebach sind Rechte und Pflichten der Fahrgäste nach der Eisenbahn-Verkehrsordung (EVO) geregelt. Durch diese Regelungen werden ausschließlich Fahrkarten nach dem SaarBahn&Bus-Tarif (saarVV) erfasst, die zur Eisenbahnfahrt genutzt werden.

Die Fahrgastrechte, die dem Fahrgast durch Verspätungen erwachsen, werden nur wirksam, soweit die Ursache und Wirkung einer Verspätung im Bereich der tatsächlichen oder geplanten Eisenbahnbeförderung eingetreten ist.

Heißt das wirklich, dass die Verspätung auf dem Abschnitt Bübingen - Römerkastell aufgetreten sein muss, weil dies die "Eisenbahnfahrt" ist und eine spätere Verspätung im BOStrab-Abschnitt somit fahrgastrechtmäßig wirkungslos verpufft? Was passiert, wenn sich zwei Verspätungen während der Fahrt summieren? Welcher normale Fahrgast (außer uns Freaks hier) versteht das?

Und wer will das später nachvollziehen bzw. gar bestätigen? Die Saarbahn fährt schaffnerlos. Stehen die Ist-Zeiten der Saarbahn im (internen) RIS?

Der Abschnitt Hbf - Bübingen ist durch das City-Ticket abgedeckt, ich habe also eine durchgehende Fahrkarte ab Bübingen. Ich verstand die Fahrgastrechte bislang so, dass ich bei Verspätungen im NV-Vorlauf jeden anderen FV-Zug benutzen kann, wenn ich den gebuchten dadurch verpasse, egal, welches EVU die Verspätung zu verantworten hat.

Sollte ich mir Falle eines Falles eine FN ausstellen lassen und das dann im Nachhinein klären oder lieber gleich beim Zub nachzahlen?


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