? Zugbindung bei einer Verbindung mit Saarbahn-Beteiligung (Allgemeines Forum)

Giovanni, Montag, 16.05.2011, 14:54 (vor 5442 Tagen) @ Matze86


Bübingen Bahnhof, Saarbrücken   ab  08:27     STB 1
Saarbrücken Hauptbahnhof        an  08:45   
Saarbrücken Hbf                 ab  08:51  1  RE 3309
Frankfurt(Main)Hbf              an  11:36  20
Frankfurt(Main)Hbf              ab  12:13  9  ICE 690
Berlin-Spandau                  an  16:06  5

Ich hatte nur irgendwie verinnerlicht, dass die Saarbahn keine Eisenbahn (mehr?) ist...


Saarbahn = Stadtbahn (wird s.i.w. mit Tramzügen a la Karlsruhe gefahren).
Also etwa wie die U-Bahnen in Düsseldorf und nicht wie die Überlandstadtbahnen in Karlsruhe die als S-Bahn gelten. Durfte also wie eine normale Straßenbahn gelten.
Daher sehe ich Deine Chancen nicht groß; meine Sparpreis-Zugbindung wäre ja auch nicht aufgehoben wenn mein Stadtbus/Regionalbus in Eindhoven nicht fährt.


Richtig, die Zugbindung wird nicht aufgehoben, denn du musst selbst sehen, dass du pünktlich zum RE in Saarbrücken bist. Notfalls einen Takt früher fahren, wenn möglich.

Mich würde in diesem Fall die Rechtsgrundlage interessieren.
Schließlich ist die Saarbahn ein zugelassenes Eisenbahnverkehrsunternehmen, und zumindest bis kurz vor der Haltestelle Römerkastell wird der Betrieb auch defintiv nach EBO durchgeführt.

Sollten Verspätungen die erst im BoStrab-Abschnitt entstehen, kann dies u.U. anders aussehen...

Ich bitte aber um Belege - und nicht um einfach so dahingestellte Behauptungen.

Also: die Zugbindung kann man bei Übermacht umgestalten, aber nicht aufheben.


1. Verkehrt Saarbahn mit Schaffner (wie etwa die Straßenbahnen in Amsterdam)?
Wenn ja, Zangenabdruck erstellen lassen.
2. Solltest Du den RE verpassen, dann gleich in SB die Karte umschreiben lassen und nicht auf eigener Faust via Mannheim fahren.


Umschreiben lassen geht in diesem Fall nicht so einfach.
Ich würde eher sagen, es wird eine Nachzahlung fällig.

Mich würde dafür die Rechtsgrundlage interessieren, die die Fahrgastrechte aushebelt.
Die Saarbahn S1 fährt in der Innenstadt nach BoStrab - die S9 fährt hingegen auf voller Länge nach EBO, gelten dann andere Regeln?


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