und eine ganz blöde Frage dazu - weniger "operationell" (Fahrkarten und Angebote)

Henrik, Freitag, 01.04.2011, 17:51 (vor 5661 Tagen) @ fjk

Vermutlich verhält es sich mit dieser Einschränkung ähnlich wie mit allen Angeboten des Fernverkehrs, wo eine Teilstrecke im ICE/IC zurückgelegt werden muss:
Tarife des Nahverkehrs müssen politisch genehmigt werden, während der FV eigenwirtschaftlich verkehrt und dementsprechend auch Preise anbieten kann, wie er möchte. Teilweise ist es ja billiger, sofern man 3 Tage zuvor buchen kann, ein kleines Stückchen FV pseudomäßig zu buchen.
Ich denke, um die genehmigungspflichtigen NV-Tarife nicht zu unterlaufen tragen die AGB bei den Angebotsticket diesen Passus.

Moin,

genauso ist es wohl. Aber daraus ergibt sich doch umgekehrt die Frage, wer bei solchen Fahrkarten den Nahverkehr bezahlt. Das gilt ja nicht nur für Pässe und Sparpreise, sondern eigentlich auch für Normalpreise: im bundesdeutschen Normalfall enthält der Großteil der Reiseverbindungen einen Nahverkehrsanteil. Und die Fahrgeldeinnahmen dafür müssten doch dem Nahverkehrsbetreiber (begrifflich wahrscheinlich mal wieder daneben, ich wollte unterscheiden, dass es unterschiedliche Formen der Fahrgeldverteilung gibt, mal bekommt das Geld die fahrende Bahn, mal der Aufgabenträger) zukommen. Im "regelmäßigen" Fall lässt sich das bei einem Normal- und Sparpreisticket ja noch aus der Verbindung ableiten, dabei kommt dann meist die für den Kunden bequemste und schnellste, für den Nahverkehr aber schlechteste (wenn er denn nach Leistung beteiligt ist) heraus. Allerdings hindert den Reisenden ja nichts, auch weitere oder ggf. andere Strecken NV zu fahren - quasi "umsonst"? Im häufig genutzten Extremfall "IC-Ticket in Verkehrsverbünden, um den Bahncardrabatt zu bekommen" entgeht dem die Leistung erbringenden Nahverkehr dann sogar das ganze Fahrgeld, während Herr Fernverkehr den "Pfandschlupf" einstreicht ohne etwas dafür zu leisten.

Und mein Regionalisierungsmittelsteueranteil zahlt's.

Aber unpolemisch: weiß jemand wie das geregelt ist, der NV-Anteil bei FV-Tickets? Eine Pauschale ließe sich ja auch auf den Pass übertragen.

Hast ja schon selbst beantwortet, wenn auch zu kompliziert gedacht.
Allein aus der Verbindung lässt sich das ja eben doch nicht immer & einfach ableiten, das wäre halt zu kompliziert & aufwendig.

Nur wieso sollte dem NV bei dem Stichprobenfall "Fahrgast benutzt NV mit FV-Ticket" Fahrgeld entgehen, sollte dieser danach nicht weiter FV benutzen?
Er geht doch in die Zählung und damit Verhandlung mit ein.
Doch Herr Schäuble hätte in dem Fall deutlich mehr Geld in der Kasse.


antwortet
Henrik


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