Blöde Frage dazu ! (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Donnerstag, 31.03.2011, 23:33 (vor 5661 Tagen) @ Garfield_1905

Wenn ich das richtig verstehe, kann ich mit dem Pass innerhalb des Gültigkeitszeitraums so oft und so viel fahren, wie ich kann und möchte. Soweit okay ! Aber es gibt die Einschränkung, das ich mindestens eine Teilstrecke mit den Produktgruppen A und B fahren muß. Okay, von Norddeutschland z.B. nach München würde ich das ja im Normalfall auch nutzen, von Celle nach Braunschweig z.B. aber nicht unbedingt. Heißt das lediglich, das ich 'irgendwann' im Gültigkeitszeitraum mal mit dem ICE / IC fahren muß ? *kopfkratz

Wer sollte das kontrollieren? Wolltest du von Celle aus nicht noch weiter nach Hamburg?^^
Bzw. von Braunschweig weiter nach Magdeburg?^^

Bislang wurden meine Pässe bei der ersten Benutzung einmal "entwertet", d.h. mit einem Zangenabdruck versehen und im Regio-Zug hat niemand gefragt, ob ich schon einen Fernzug benutzt habe....

Meine Frage also: Wie verhält sich das mit dieser Einschränkung ?

Vermutlich verhält es sich mit dieser Einschränkung ähnlich wie mit allen Angeboten des Fernverkehrs, wo eine Teilstrecke im ICE/IC zurückgelegt werden muss:
Tarife des Nahverkehrs müssen politisch genehmigt werden, während der FV eigenwirtschaftlich verkehrt und dementsprechend auch Preise anbieten kann, wie er möchte. Teilweise ist es ja billiger, sofern man 3 Tage zuvor buchen kann, ein kleines Stückchen FV pseudomäßig zu buchen.
Ich denke, um die genehmigungspflichtigen NV-Tarife nicht zu unterlaufen tragen die AGB bei den Angebotsticket diesen Passus.

Gruß,
Tommyboy

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)


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