gääääähn ;-) (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 31.03.2011, 23:23 (vor 5662 Tagen) @ Garfield_1905
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 31.03.2011, 23:25

Die Frage wurde ja nun schon oft gestellt. ;-)

Meine Frage also: Wie verhält sich das mit dieser Einschränkung ?

Sie ist deshalb da, weil reine Nahverkehrstarife genehmigungspflichtig sind.

Ist die überhaupt umsetz- sprich: kontrollierbar ?

Wie? Außerdem kann man ja auch von Celle nach Braunschweig mit Nahverkehrszügen fahren, wenn man von Hamburg nach Celle bereits den IC genutzt hat. Verboten ist es ja auch nicht, von Hamburg nach Braunschweig komplett Nahverkehr zu fahren, um dann weiter nach Helmstedt den IC-Komfort nutzen zu wollen.

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, wie das funktionieren soll, aber mag ja auch an mir liegen. Vielleicht gibt es da ja eine ganz einfache Lösung ...

Ich habe bereits zwei dieser Pässe genutzt und es hat sich in Nahverkehrszügen noch kein Mensch danach erkundigt, ob man vorher/nachher Fernverkehr gefahren ist/fährt. Wenn du ein dutzend Personen findest, die dahingehend kontrolliert wurden, gebe ich dir ein Bier aus. ;-)

Heißt das lediglich, das ich 'irgendwann' im Gültigkeitszeitraum mal mit dem ICE / IC fahren muß ? *kopfkratz

Eigentlich pro Reise. Aber es soll ja Leute geben, die reisen von Hamburg nach Stade mit 150 Stunden Aufenthalt in Hannover.

Alles hinreichend beantwortet?

Gruß
Fabian


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