Schwerbehinderte ein schwieriges Thema? - Ansichtssache (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Donnerstag, 31.03.2011, 12:36 (vor 4780 Tagen) @ brandenburger
bearbeitet von liebe70, Donnerstag, 31.03.2011, 12:36

Im Thread damals bat ich liebe70, die Quellen, dass es nicht gehe, zu nennen, und das bleib er damals schuldig.

Da ist mein Beitrag: http://www.ice-treff.de/index.php?id=103083 - und auf diesen antworteten nur der User "S-Bahn-Fahrer" und Sascha. Du hast auf den Beitrag vom S-Bahn-Fahrer geantwortet und meinen Beitrag teilweise zitiert.

Bevor Du mich also angreifst von wegen "ist die Antwort schuldig geblieben", würde ich zunächst erst einmal gucken, ob das so stimmt.

Die Antwort steht im Übrigen da: "Das hat der Gesetzgeber so festgelegt."

Der Gesetzgeber hat im SGB IX den Nachteilsausgleich für Schwerbehinderte festgelegt. Die in Deinem damaligen Beitrag erwähnte kostenlose Fahrt eines Schwerbehinderten im Alter von weniger als 6 Jahren fußt allerdings auf den Beförderungsbedingungen der Bahn und nicht auf gesetzlichen Vorgaben! Die gesetzliche Vorgabe ist die EVO - und in der steht lediglich drin, daß die kostenlose Fahrt anhand der Tarifbestimmungen zu erfolgen hat. Die Tarifbestimmungen sind zwar teilweise genehmigungspflichtig, werden jedoch immer noch von dem Verkehrsunternehmen aufgestellt, welches sie anwendet.

Und wenn Du damals richtig im SGB 9 nachgeguckt hättest, dann wüßtest Du auch, daß §146 zwar die persönlichen Voraussetzungen eines Schwerbehinderten beinhaltet, die kostenlose Beförderung von Begleitpersonen jedoch im §145, Absatz 2, Punkt 1 geregelt ist:

"(2) Das Gleiche gilt im Nah- und Fernverkehr im Sinne des § 147, ohne dass die Voraussetzung des Absatzes 1 Satz 2 erfüllt sein muss, für die Beförderung

1. einer Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen im Sinne des Absatzes 1, sofern eine ständige Begleitung notwendig und dies im Ausweis des schwerbehinderten Menschen eingetragen ist, ..."

Halten wir also fest:
Die kostenlose Mitnahme von Begleitpersonen Schwerbehinderter ist gesetzlich geregelt, die kostenlose Fahrt dieser Schwerbehinderten erfolgt nach tariflichen Regeln, die das Verkehrsunternehmen selbst aufstellt und die teilweise genehmigungspflichtig sind.

SGB IV, § 145 ff. und EVO sind beide im Internet verfügbar. Man muß es nur richtig lesen können. Ist das Quelle genug?


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