Kurz und knapp: Geht nicht (Fahrkarten und Angebote)

brandenburger, Perleberg, Freitag, 21.01.2011, 21:33 (vor 4869 Tagen) @ S-Bahn-Fahrer
bearbeitet von brandenburger, Freitag, 21.01.2011, 21:35

Um in bestimmten Situationen eine Antwort zu finden, ist es immer gut die richtigen Quellen zu haben. Unser Ralf, also „liebe70“ hat die richtigen Quellen. Ich gehe mal von einem guten Fachwissen oder von gut sortierten Unterlagen aus. Alles was er sagte, nein, sonst werde ich von „liebe70“ rund gemacht, schrieb, ist völlig richtig.

Die kostenfreie Familienkinderregelung der Bahn kann jederzeit widerrufen werden, da in der EVO nichts dergleichen dazu steht.
(...)
Wunderbar, da wird sich VERONA nun aber freuen - und die zuständige Abteilung in Berlin auch. :-|

Hallo Ralf, hallo S-Bahn-Fahrer,

diese Quellen würden mich aber mal interessieren. Nur weil die DB die Familienkinderregelung jederzeit widerrufen kann, heißt das doch nicht, dass die Familienkinderregelung nicht mit der kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson kombiniert werden kann.

§ 146 Abs. 2 sagt, dass Schwerbehinderte unter gewissen Bedingungen eine Begleitperson mitnehmen dürfen, aber nicht, dass sie deswegen einen eigenen Fahrschein brauchen. Ein Schwerbehinderter unter 6 darf auch eine Begleitperson mitnehmen, ohne einen Fahrschein zu brauchen.

Auch in den Beförderungsbedingungen der DB finde ich dazu nichts.

Wir haben dies viele Jahre (2002 bis 2008) mit unserem Sohn praktiziert, ohne dass es jemals beanstandet wurde. Wir bekamen auch niemals widersprüchliche Informationen darüber. Das sind keine Tricks oder "Spielchen".

Wer ist Verona??

Viele Grüße
brandenburger


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