Kurz und knapp: Geht nicht (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Freitag, 21.01.2011, 19:47 (vor 4869 Tagen) @ alex_igs

Hallo liebe Forenmitglieder,

Meine Frage - vielleicht hat jemand Erfahrung - ist folgende:

Ich erwerbe einen Fahrschein (im Fernverkehr, allso nicht im Geltungsbereich der Wertmarke): meine Tochter als Kind fährt bei Eintrag auf der Karte ja gratis mit. Kann sie dann noch eine Begleitperson - meinen Mann - kostenlos mit nehmen, sodas wir zu dritt reisen können,wobei nur ich den Fahrpreis bezahlt habe?

Nein, geht nicht. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt.

Oder ist es nur so, wenn sie einen Fahrschein hat kann sie darauf eine Begleitperson unentgeltlich mitnehmen?

Bei der Regelung Familienkind in Verbindung mit einen Schwb.ausweis für das Kind gilt folgendes:

Entweder wird eine Fahrkarte für das schwerbehinderte Kind gekauft, dann wird eine Begleitperson kostenfrei befördert oder ein Eltern-/Großeltern(teil) kauft eine Fahrkarte, dann reist das Kind als Familienkind kostenfrei mit.

Eine weitere kostenfreie Begleitung ist nicht zugelassen, da das Eltern-/Großeltern(teil) bereits als Begleitperson reist. Die Schwerbehindertenregelung (Mitnahme einer Begleitperson) und die Familienkinderregelung heben sich gegenseitig auf. Ebenso können sich zwei Schwerbehinderte nicht gegenseitig kostenfrei begleiten. Diese "Spielchen" werden zwar immer wieder gern von jugendlichen Schwerbehinderten versucht, scheitern aber genauso regelmäßig.

Gruß, Ralf


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