Mehrere Fragen, hauptsächlich zu Schwerbehinderten (Fahrkarten und Angebote)

Chikorita, Dienstag, 29.03.2011, 21:26 (vor 5552 Tagen)

Hallo!

Ich habe mehrere Fragen zum Bahnverkehr, die hauptsächlich mit Schwerbehinderten zu tun haben, und würde mich über Antworten freuen.

Frage 1:

Ein Schwerbehinderter mit entsprechendem Ausweis kann eine Begleitperson kostenlos mitnehmen. Das kann man aber vermutlich nicht "staffeln", nehme ich an?

Zum Verständnis, was ich meine: Behinderter A nimmt Behinderten B als Begleitperson mit. Behinderter B wiederum nimmt Person C als Begleitperson mit, so dass effektiv drei Personen mit einem Fahrschein (der von Behindertem A) fahren würden.

Ich gehe stark davon aus, dass das nicht geht, wüsste es aber gern mit Genauigkeit.

Frage 2:

Mit entsprechender Wertmarke im Ausweis kann ein Schwerbehinderter Nahverkehrszüge innerhalb von Verkehrsverbünden ohne zusätzlichen Erwerb eines Fahrscheins verwenden.

Meine Frage ist: Trifft das auf die NordWestBahn zwischen Essen und Feldhausen zu?
Soll heissen: Ist dort die Bedingung "innerhalb eines Verkehrsverbundes" gegeben und akzeptiert die NordWestBahn Schwerbehindertenausweise?

Frage 3 (ohne Schwerbehindertenbezug):

Ist es möglich, eine Fahrkarte mit BC50-Rabatt im Reisezentrum zu erwerben, ohne die Bahncard 50 dabei zu haben?

Klar, dass man dann keine Punkte sammeln kann, aber ansonsten müsste das ja gehen, oder?
Wichtig ist nur, dass die Bahncard dann bei der Kontroll im Zug dabei ist, würde mir mein Verstand sagen.

Danke im Voraus für Antworten!

Mehrere Fragen, hauptsächlich zu Schwerbehinderten

Sascha Heß, Dienstag, 29.03.2011, 21:34 (vor 5552 Tagen) @ Chikorita

Hallo!

Frage 1:

Ein Schwerbehinderter mit entsprechendem Ausweis kann eine Begleitperson kostenlos mitnehmen. Das kann man aber vermutlich nicht "staffeln", nehme ich an?

Zum Verständnis, was ich meine: Behinderter A nimmt Behinderten B als Begleitperson mit. Behinderter B wiederum nimmt Person C als Begleitperson mit, so dass effektiv drei Personen mit einem Fahrschein (der von Behindertem A) fahren würden.

Ich gehe stark davon aus, dass das nicht geht, wüsste es aber gern mit Genauigkeit.

Richtig. Das geht nicht!

Frage 2:

Mit entsprechender Wertmarke im Ausweis kann ein Schwerbehinderter Nahverkehrszüge innerhalb von Verkehrsverbünden ohne zusätzlichen Erwerb eines Fahrscheins verwenden.

Meine Frage ist: Trifft das auf die NordWestBahn zwischen Essen und Feldhausen zu?
Soll heissen: Ist dort die Bedingung "innerhalb eines Verkehrsverbundes" gegeben und akzeptiert die NordWestBahn Schwerbehindertenausweise?

Die NWB fährt als "normales" Verbundverkehrsmittel. Die Strecke liegt innerhalb des Verkehrsverbundes. Also gilt dort die kostenfreie Mitfahrt für Inhaber von Schwerbehindertenausweisen.

Frage 3 (ohne Schwerbehindertenbezug):

Ist es möglich, eine Fahrkarte mit BC50-Rabatt im Reisezentrum zu erwerben, ohne die Bahncard 50 dabei zu haben?

Klar, dass man dann keine Punkte sammeln kann, aber ansonsten müsste das ja gehen, oder?
Wichtig ist nur, dass die Bahncard dann bei der Kontroll im Zug dabei ist, würde mir mein Verstand sagen.

Normalerweise sollte das funktionieren. Ich habe aber schon von Kunden gehört, die die Karte im Reisezentrum vorzeigen mußten. Bei uns in der Agentur wird es so gemacht, wie Du beschreibst. Die BahnCard muß im Zug bei der Kontrolle vorgezeigt werden. Wir weisen darauf hin, verkaufen die Fahrkarte aber natürlich ohne Vorlage der Karte.

Viele Grüße
Sascha

Schwerbehinderte ein schwieriges Thema. @ Sascha

alex_igs, Dienstag, 29.03.2011, 21:44 (vor 5552 Tagen) @ Sascha Heß

Ich hatte auch mal eine Frage. Irgendwie habe ich das persönlich nicht weiterverfolgt.

http://www.ice-treff.de/index.php?id=103072

@Sascha...

Du hast mal folgendes geschrieben:
"Das ist eine gute Frage.
Bisher hatte ich diesen Fall noch nicht.
Im Railguide, dem Verkaufshandbuch für DB-Agenturen, ist das auch nicht geregelt.
Da gibt es zwar eine Menge Regelungen für schwerbehinderte Menschen, aber es steht nichts davon, was ist, wenn die Person bei der Bahn kostenfrei als "Familienkind" mitreist.
Die Hotline der Bahn ist leider heute abend nicht mehr erreichbar.
Vielleicht weiß ja einer hier im Forum Rat (ich denke z.B. an Ralf aka. Liebe70).
Ansonsten würde ich mich da morgen früh mal schlau machen."

Ich bin nach wie vor sehr verunsichert. Ich würde dich mal ganz lieb bitten bei Deiner Hotline anzurufen;-)

Danke Alexandra.

Schwerbehinderte ein schwieriges Thema. @ Sascha

Sascha Heß, Dienstag, 29.03.2011, 21:57 (vor 5552 Tagen) @ alex_igs

Hallo!

Ich hab das damals nicht nochmal geschrieben, aber Ralf (liebe70) hat mir per Mail nochmal einen Auszug aus dem Zugbegleiter-Handbuch geschickt und daraufhin habe ich auch im Railguide den entsprechenden Abschnitt gefunden.

Die Familienkind-Regelung gilt nicht im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenausweis.

Da das damals in dem Thread schon von anderen geschrieben wurde, habe ich nichts weiter unternommen.

Viele Grüße
Sascha

Schwerbehinderte ein schwieriges Thema. @ Sascha

brandenburger, Perleberg, Mittwoch, 30.03.2011, 17:49 (vor 5551 Tagen) @ Sascha Heß

Ich hab das damals nicht nochmal geschrieben, aber Ralf (liebe70) hat mir per Mail nochmal einen Auszug aus dem Zugbegleiter-Handbuch geschickt und daraufhin habe ich auch im Railguide den entsprechenden Abschnitt gefunden.

Die Familienkind-Regelung gilt nicht im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenausweis.

Der Railguide und das Zugbegleiter-Handbuch sind aber keine allgemein zugänglichen Quellen, oder?

Ein Schwerbehinderter mit Merkzeichen B kann eine Begleitperson kostenlos mitnehmen, ob er (oder sie) einen eigenen Fahrschein hat oder nicht. Wenn die DB die Kombination von Familienkindermitnahme und Mitnahme einer Begleitperson für Schwerbehinderte nicht ermöglichen möchte, sollte sie es klar schreiben, entweder in den Details zur Familienkinderregelung oder in den Beförderungsbedingungen. Wenn sie das nicht tun, wird doch jeder davon ausgehen, dass diese Kombination möglich ist.

Wie ich damals schrieb, hatten wir zwischen Ende 2002 und 2007 dies mehrfach genutzt, wenn wir als Familie unterwegs waren. Und weder beim Fahrkartenkauf noch bei Kontrollen kam jemand auf die Idee, das wäre halblegal! Wir betrügen doch nicht die Bahn.

Im Thread damals bat ich liebe70, die Quellen, dass es nicht gehe, zu nennen, und das bleib er damals schuldig. Und natürlich sollten es für jedermann zugängliche Quellen sein. Schließlich kann auch niemand in seinem Schaufenster ein Produkt mit einem Preisschild anpreisen, und dann dieses durch Bestimmungen, die der Kunde nicht einsehen kann, wieder einschränken.

liebe70 verglich den Fall mit Jugendlichen mit Schwerbehindertenausweis, die sich gegenseitig begleiten. Das ist aber im Vergleich zu unserem Beispiel ein offensichtlicher Missbrauch.

Also nochmal: Wenn die DB diese Kombination unterbinden will, soll sie es nicht heimlich machen, sondern publizieren. Und dann natürlich die zu erwartende negative Presse in Kauf nehmen.

Oder sie ist weiterhin großzügig zu Familien mit behinderten Kindern. Ich kann eigentlich fast nur Gutes berichten, die Mitarbeiter waren immer freundlich zu uns.

Eine weitere manchmal zweifelhafte Tariffrage, die sich stellt, wenn man ein Kind mit Behinderung hat, ist das "Tandemproblem". Da gibt es sehr unterschiedliche Bestimmungen bei DB, VBB und S-Bahn Berlin. Aber das ist ein anderes Thema.

Schwerbehinderte ein schwieriges Thema? - Ansichtssache

liebe70, Donnerstag, 31.03.2011, 12:36 (vor 5550 Tagen) @ brandenburger
bearbeitet von liebe70, Donnerstag, 31.03.2011, 12:36

Im Thread damals bat ich liebe70, die Quellen, dass es nicht gehe, zu nennen, und das bleib er damals schuldig.

Da ist mein Beitrag: http://www.ice-treff.de/index.php?id=103083 - und auf diesen antworteten nur der User "S-Bahn-Fahrer" und Sascha. Du hast auf den Beitrag vom S-Bahn-Fahrer geantwortet und meinen Beitrag teilweise zitiert.

Bevor Du mich also angreifst von wegen "ist die Antwort schuldig geblieben", würde ich zunächst erst einmal gucken, ob das so stimmt.

Die Antwort steht im Übrigen da: "Das hat der Gesetzgeber so festgelegt."

Der Gesetzgeber hat im SGB IX den Nachteilsausgleich für Schwerbehinderte festgelegt. Die in Deinem damaligen Beitrag erwähnte kostenlose Fahrt eines Schwerbehinderten im Alter von weniger als 6 Jahren fußt allerdings auf den Beförderungsbedingungen der Bahn und nicht auf gesetzlichen Vorgaben! Die gesetzliche Vorgabe ist die EVO - und in der steht lediglich drin, daß die kostenlose Fahrt anhand der Tarifbestimmungen zu erfolgen hat. Die Tarifbestimmungen sind zwar teilweise genehmigungspflichtig, werden jedoch immer noch von dem Verkehrsunternehmen aufgestellt, welches sie anwendet.

Und wenn Du damals richtig im SGB 9 nachgeguckt hättest, dann wüßtest Du auch, daß §146 zwar die persönlichen Voraussetzungen eines Schwerbehinderten beinhaltet, die kostenlose Beförderung von Begleitpersonen jedoch im §145, Absatz 2, Punkt 1 geregelt ist:

"(2) Das Gleiche gilt im Nah- und Fernverkehr im Sinne des § 147, ohne dass die Voraussetzung des Absatzes 1 Satz 2 erfüllt sein muss, für die Beförderung

1. einer Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen im Sinne des Absatzes 1, sofern eine ständige Begleitung notwendig und dies im Ausweis des schwerbehinderten Menschen eingetragen ist, ..."

Halten wir also fest:
Die kostenlose Mitnahme von Begleitpersonen Schwerbehinderter ist gesetzlich geregelt, die kostenlose Fahrt dieser Schwerbehinderten erfolgt nach tariflichen Regeln, die das Verkehrsunternehmen selbst aufstellt und die teilweise genehmigungspflichtig sind.

SGB IV, § 145 ff. und EVO sind beide im Internet verfügbar. Man muß es nur richtig lesen können. Ist das Quelle genug?

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