Ticket-Stornierung bei Sparpreis mit Internet-Gutschein (Fahrkarten und Angebote)
Warum sollte er nicht mit einer Lastschriftzahlung funktionieren?
Probiers halt und teile Deine Erfahrungen mit. Das Grundproblem ist, dass Lastschriften rückgängig gemacht werden können (kein "Zahlung erfolgt.").
Das Thema hatten wir nämlich schon. Bei mir gingen die FGR-Gutscheine im Januar weder zusammen mit einer BC-Lastschrift am FKA noch für Online-Tickets per Lastschrift. Kann ja sein, dass sich das seither geändert hat...
Der Gutscheinwert ist nicht Ersattungsfähig. Und damit ist nicht der "Wert" des Fahrscheins, sondern der Wert des erstattungsähigen Betrags relevant.
Erstattungsfähig sind somit 11,25€ davon werden dann die Gebühren von 15,00 EUR abgezogen.
Diese Argumentation kann ich durchaus nachvollziehen.
Dann aber ist der Gutscheinwert ohne jede Gegenleistung flöten gegangen. Gutscheine sind kein Schnullikrams wie Werbegeschenke, sondern Urkunden - hier wahrscheinlich eine Entschädigung. Der Gutschein wird wie Bargeld eingesetzt, nur eben gebunden an den Aussteller. (Wegen dieses Bargeld-Äquivalents ist die Verjährung auch so "rigide" für den Aussteller gewählt; der Wikipedia-Artikel "Gutschein" beschreibt zwar das zwar knapp, aber ziemlich gut.)
Das Wort "erstattungsfähig" passt hier nicht, das setzt eine gemachte Barleistung voraus, die einem jetzt von einem Dritten durch eine weitere Barzahlung ausgeglichen wird (so wie die Arbeitsagentur [oder wie der Laden jetzt heißt] die Auslagen für Bewerbungen erstattet). Bei Bahnens geht es immer nur um eine Barauszahlung, die zu leisten sie nicht gewillt ist, wofür sie nach aktuellem Stand auch das Recht besitzt.
Wenn ein Storno eine echte Rückversetzung in den Zustand vor dem Kauf wäre, allerdings mit Zahlung von 15 Euro, müsste folgendes passieren: der 10€-Gutschein aufersteht virtuell; Fahrschein zu 21,75€ wird storniert; von den bar zugezahlten 11,75€ werden 15€ Gebühr abgezogen (worauf die DB einen Anspruch hat wg. Arbeit mit Papierentsorgen, Rückbuchung im Rechner etc.); eine Schuld von 3,25€ des Kunden bleibt zugunsten der Bahn; diese Schuld wird mit dem virtuellen Gutschein (10€) verrechnet; schließlich wird ein reeller Gutschein über 6,75€ ausgestellt. Kann man ja auf einem normalen Fahrscheinformular ausdrucken.
Je länger ich darüber nachdenke, desto absurder erscheint mir, wenn der Gutschein durch einen Storno einfach weg wäre... Die sauberste Lösung wäre der besagte Restgutschein.
***
Wie es nun ausgegangen ist, bekommen wir ggf. & hoffentlich erzählt. :-)
gesamter Thread:
- Ticket-Stornierung bei Sparpreis mit Internet-Gutschein -
flyingska,
18.03.2011, 11:36
- Ticket-Stornierung bei Sparpreis mit Internet-Gutschein -
sflori,
18.03.2011, 11:48
- Ticket-Stornierung bei Sparpreis mit Internet-Gutschein -
ICE628,
18.03.2011, 17:42
- Ticket-Stornierung bei Sparpreis mit Internet-Gutschein -
sfn17,
18.03.2011, 17:59
- (+50 ct dazu; ick hab mir vatan...) *owt* - sfn17, 18.03.2011, 18:05
- Ticket-Stornierung bei Sparpreis mit Internet-Gutschein -
wachtberghöhle,
18.03.2011, 20:22
- Ticket-Stornierung bei Sparpreis mit Internet-Gutschein -
sfn17,
18.03.2011, 22:20
- Ticket-Stornierung bei Sparpreis mit Internet-Gutschein - ICE197074, 19.03.2011, 00:00
- DB-Gutscheine: Umtausch und Erstattung i.d.R. ausgeschlossen -
Henrik,
19.03.2011, 00:12
- DB-Gutscheine: Umtausch und Erstattung i.d.R. ausgeschlossen -
flyingska,
19.03.2011, 06:57
- DB-Gutscheine: Umtausch und Erstattung i.d.R. ausgeschlossen - sfn17, 19.03.2011, 12:43
- DB-Gutscheine: Umtausch und Erstattung i.d.R. ausgeschlossen -
flyingska,
19.03.2011, 06:57
- Ticket-Stornierung bei Sparpreis mit Internet-Gutschein -
sfn17,
18.03.2011, 22:20
- Ticket-Stornierung bei Sparpreis mit Internet-Gutschein -
sfn17,
18.03.2011, 17:59
- Ticket-Stornierung bei Sparpreis mit Internet-Gutschein -
ICE628,
18.03.2011, 17:42
- Ticket-Stornierung bei Sparpreis mit Internet-Gutschein -
sflori,
18.03.2011, 11:48