nicht nachvollziehbar (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 01.03.2011, 00:26 (vor 4829 Tagen) @ Ralle622
bearbeitet von Fabian318, Dienstag, 01.03.2011, 00:28

Dass es eine bestimmte ID-Kart sein muss, auf die man sich festlegt, leuchtet mir dagegen schon ein. Sonst könnte ja auf dasselbe Ticket einer mit dem Perso, die nächste Person mit der ausgeliehenen Kreditkarte der einen Person, der nächste mit ner ausgeliehenen EC-Karte usw. fahren. Man kann ein online-Ticket ja beliebig häufig ausdrucken oder kopieren. Dass das nicht zulässig wäre, ist klar. Dass es möglich bzw. nur schwer zu verhindern wäre, aber auch...

In anderen Ländern schafft man das: Da wird einfach ein offizieller Lichtbildausweis vorgelegt und gut ist. Jetzt scheint mir sogar noch mehr Missbrauchsmöglichkeit vorhanden zu sein: Jetzt muss zum nicht übertragbaren Ticket einfach nur die (möglichst fotolose) ID-Karte mitgegeben werden. Wenn man nicht zusätzlich mit einem Ausweis nachweist, dass man auch der rechtmäßige Inhaber ist, bringt das derzeitige Verfahren außer Ärger für den Kunden nicht viel.

Zur Zeit ist es bei ID-Karten-Verlust nämlich erst einmal so, dass man bis zur Wiederbeschaffung einer ID-Karte mit identischen(!) Merkmalen seine Fahrkarte verloren kann. Und ich glaube, seine Flugtickets (ja, gibt es nicht mehr...) für den Sommerurlaub hat auch keiner ständig dabei? Und ein identischer Personalausweis lässt sich beispielsweise überhaupt nicht wiederbeschaffen. Also hat man nur Stress, der mit dem Vorzeigen irgendeines Ausweisdokumentes nicht gegeben wäre.

Außerdem kann ich dein Vorgehen jetzt schon betreiben: Ich brauche mir nur eine kostenlose Ersatz-ec-Karte zusenden zu lassen.


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