Dann tut die Bahn ja illegales... (Fahrkarten und Angebote)

Blaschke, Dienstag, 22.02.2011, 06:51 (vor 5573 Tagen) @ michael_seelze

Mahlzeit!

Einfache Regel: Wenn Du eine solche Fahrkarte kaufen kannst, ist sie auch gültig ;)< <

Das wäre schön, aber bei jedem Fahrkartenkauf gelten doch die AGB.
Die legen fest:
2.1.2 [...]"Für Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter
Fahrtrichtung ist der Erwerb mehrerer Fahrkarten erforderlich. Bei der Auswahl der Verbindung pro Fahrkarte kann der Reisende bis zu zwei Bahnhöfe bestimmen, welche in Richtung auf das Fahrziel durchfahren werden sollen."

Stichfahrten wären daher nicht möglich. Der Via-Bahnhof würde ja auch nicht in Richtung auf das Fahrziel durchfahren werden.


Dann bliebe nur noch zu klären, wieso mir die Bahn dann Fahrkarten verkauft, die ihren eigenen Tarifbestimmungen widersprechen.


Als Fahrgast müssen mich die AGB diesbezüglich nicht sonderlich belasten. Gibt es die Fahrkarte zu kaufen, dann fahre ich auch so. Der Rest ist das Problem der DB.

Oder will die DB mich verklagen, weil ich mit einer Fahrkarte fahre, die die DB mir gar nicht ausstellen dürfte. Ein reizvoller Gedanke - da könnte man bei RTL und BILD mal Medienstar werden...


Allerdings ist das in der Realität bei der DB gar kein Problem - weil sich kein Schaffner für derartige Kinkerlitzchen interessiert. Ein einziges Mal in all den Jahren gab es Probleme - aber da mußte der Kollege dann klein beigeben...


Schade nur, dass manches nicht mehr funzt, eben u.a. weil ein paar Dösköppe alles ausplaudern mußten... Allerdings sind noch genug tricky Verbindungen möglich, wenn man nur Zeit und Muße für die Suche mitbringt.

Und das ist auch in Ordnung, hier der DB ein Schnäppchen zu schlagen - schließlich habe ich im Gegenzug noch nie dieses Fahrgastrechtegedöns in Anspruch genommen. Für die paar Euro Erstattung ist mir das viel zu viel Aufwand. Dann lieber mal eine Kreuz- und Querfahrt quasi zum Nulltarif... ;-)

Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück vom

blaschke


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