Schiebung: MET mit "Steuer"-218? (Allgemeines Forum)

fjk, Montag, 21.02.2011, 13:16 (vor 5621 Tagen) @ LDI

> Die Lok muß aber die alte TB0 besitzen, dann kann der Zug mit besonderer Handlungsweise fürs Zub auch ohne WTB gefahren werden. Ob die ZEV der 218 sich mit den MET-Wagen verträgt weiß ich nicht.
Für den Betrieb mit BR 218 gibts eine eindeutige Vorschrift in den Metropolitan Vorschriftenwerk, und da steht, das ein Betrieb mit BR 218 nur im geschobenen Betrieb zulässig ist, also mit ZWS und TB0. Die "Rückfahrt" wirft dann ein Problem auf (Zug müßte gedreht werden)! Problem sind hier natürlich die Frischluftansaugung der Klimaanlagen.

Moin,

nicht sehr realistisch, aber könnte dann nicht theoretisch ein 218-Sandwich innen mit MET belegt werden (also eine schiebende 218 hinter den Steuerwagen) und die obere Toastscheibe (sprich: führende Lok) nur als Steuerwagen "missbraucht"?
Dass bei manchen Wendezugsteuerungen nur zwei Beteiligte mitspielen dürfen, haben wir ja inzwischen gelernt, den Steuerwagen kann man aber vielleicht "rauslassen" (also abschalten) - bräuchte man in diesem Fall ja nicht (den Umzudrehen und an die andere Zugseite zu zaubern ist eher was für Profiwürfler - und das ist ja das Problem). Eher ist die Frage, ob eine ansonsten ausgeschaltete Lok (sprich: keinen oder nur wenig Dieselduft produzierend) die andere steuern könnte,

und die stellt
fjk


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